Neuer Bestand, neue Anforderungen 1

Die erste Anlieferung des neuen Bestandes zeigt zugleich die neuen konservatorischen Herausforderungen, denen sich das Kreisarchiv stellen muss.

8 Gedanken zu „Neuer Bestand, neue Anforderungen 1

    • Normal ist dies tatsächlich nicht. Aber: ich halte die abgegebende Stelle für unbedingt archivwürdig, so dass ich tatsächlich mit solchen Präparaten umzugehen lernen muss. Diese Präparate werden evt. auch noch von der abgenden Stelle selbst benötigt.
      Haben Sie einen Verdacht , um welche Stelle es sich handeln könnte?

      • Es handelt sich um Handakten des Landrats, die er daheim während eines kühlen Bades im Gartenteich studiert hatte. Dabei war ihm diese Libellenlarve zwischen die Seiten gekrabbelt. Was sagt das Naturschutzgesetz dazu???
        P.K.

        • 1) Glauben Sie wirklich, dass ein Landrat Libellenlarven präpariert? Nein, es handelt sich nicht um Handakten des Landrates ;-).
          2) Ich denke die abgebende Stelle hatte das Naturschutzgesetz im Blick.

  1. Ich fürchtete schon, ein pflichtbewusster Archivar hätte in irgend einem feuchten Behördenkeller die kleinen Tierchen als Untermieter in einem alten Aktenordner gefunden und sie als für die „Originalizität“ der Akte bedeutsam und daher erhaltenswert eingestuft. ;-)

    Werden die Viecher jetzt auch gelocht, abgeheftet (in einem metallfreien Hefter versteht sich) und in einen säurefreien, langzeitbeständigen Archivkarton gelegt? ;-)

    • Fliegen und womöglich Spinnen, die von tapferen Verwaltungsbeamten durch Zuschlagen der Akten getötet wurden, finden sich durchaus in alten Akten. Auf deren Präparierung wird jedoch archiv(ar)ischerseits i.d. R. verzichtet. ;-)
      Wie diese neue Archivgut möglichst dauerhaft aufbewahrt werden kann, ist eine Frage, die ich noch klären muss. Sobald ich eine gangbare Lösung gefunden habe, wird es sicher hier im Blog zu lesen sein.

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