Ein Blick in die Siegener Zeitung im Januar 1919 zeigt, wie um die Stimmen der Neuwählerinnen gehkämpft wurde – ein Auswahl:
Ein Blick in die Siegener Zeitung im Januar 1919 zeigt, wie um die Stimmen der Neuwählerinnen gehkämpft wurde – ein Auswahl:
Dazu auf kurzem Weg die hochakademische Information, dass es schon seit dem 1. Juli 1958 in – wie es heißt – „Deutschland“ – ein „Gleichberechtigungsgesetz“ gab und schon „zum 1. Juli 1977 eine umfassende Reform des Ehe- und Familienrechts vorgenommen (wird). In § 1356 steht unter Anderem: ‚Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.’ Folglich: „In Deutschland dürfen [nun] Ehefrauen eine Berufstätigkeit aufnehmen, ohne den Ehemann um Erlaubnis zu fragen“. (www.geschkult.fu-berlin.de)
Gut, „Deutschland“ ist die BRD, kann man sich ja denken. Und sonst?
Die DDR führte die Gleichberechtigung 1949 mit ihrer Gründung ein und gab ihr Verfassungsrang. Da hatte es sich mit der Nachfrage beim Ehemann. Wäre sie besser erst gar nicht gegründet worden, sondern „die Zone“ schon gleich der westlichen Wertegemeinschaft zugeführt worden, hätte es sich noch ein bisschen gezogen, für die Frauen, und die Männer hätten dazu etwas länger lachen können. ;-) Tscha.