Empfehlung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag
Aus der Einleitung: „Das Papier beschäftigt sich mit der Frage von Kooperationen zwischen Archiven und Gedenkstätten. Darunter werden hier gefasst Gedenkstätten und Erinnerungsorte, die der NS-Zeit, der Flucht und Vertreibung nach 1945, der Zeit der Sowjetischen Besat-zungszone bzw. DDR oder der Demokratiebewegung seit dem 19. Jahrhundert gewid-met sind. Ausgangspunkt für die Handreichung war die Beobachtung, dass viele der in den letzten Jahrzehnten entstandenen Gedenkstätten auf das Engagement von Bürgerinitiativen zurückzuführen und teilweise ohne oder mit nur geringer Beteiligung der örtlichen Archive entstanden sind.
Aus dieser Ausgangssituation sind eigene Sammlungen der Gedenkstätten erwachsen, die möglicherweise umfangreicheres Material zu dem von der jeweiligen Gedenkstätte betrachteten Zeitraum aufweisen als die örtlichen Archive selbst. Nachdem Gründung und Aufbau der Gedenkstätten inzwischen vielerorts erfolgreich abgeschlossen sind, stellt sich immer mehr die Frage der dauerhaften Archivierung dessen, was in Gedenkstätten – zunächst insbesondere auch für Dokumentations- und Forschungszwecke bzw. die inhaltliche Gestaltung der Präsentationen und die Erarbeitung des pädagogischen Angebots – gesammelt wurde. Daher rührt der Gedanke, ob es nicht sinnvoll sein könnte, dass das örtliche Archiv und die Gedenkstätten dafür Kooperationen eingehen….“
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