Im Mai hatte das Kreisarchiv hatte eine Anfrage zum Aussehen des Löwens im aktuellen Kreiswappen erhalten. In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) findet sich der nassauische Löwe, der eigentlich jedoch einschwänzig ist. Demgegenüber zeigt das Wappenbild einen doppelschwänzigen Löwen. Die einschlägige Literatur (Peter Veddeler, Helmut Müller) enthält keinen Hinweis auf das Zustandekommen dieses Unterschieds.
Das Landesarchiv Münster als zuständige heraldische Instanz hat mit Mail vom 6.6.2016 (Aktenzeichen W3/5.3./2668/2016) bzgl. der Doppelschwänzigkeit des Löwen im Kreiswappen geantwortet:
“ …. Unter der Dienstregistratur Nr. 2594 wurde dem Kreis Siegen-Wittgenstein im Wappen ein doppelschwänziger Löwe nicht verliehen. Dies trifft auch auf das Wappen für den Altkreis vom 31.8.1937 (Dienstregistratur Nr. 884) zu.“
In beiden Akten wurde die grafische Wiedergabe der Löwe mit doppeltem Schwanz wiedergegeben, ohne aber dass dies durch den Text der Verleihungsurkunde gestützt wird. Das Landesarchiv geht davon aus, dass 1937 aus ästhetischen Gründen der Löwe mit doppeltem Schwanz dargestellt wurde und die damals gewählte Form bei den zukünftigen grafischen Darstellungen einfach übernommen wurde. Da in der Heraldik allein die Blasonierung (Wappenbeschreibung) in der Verleihungsurkunde verbindlich ist, ist für das Wappen des Kreises Siegen-Wittgenstein trotzdem von einem einschwänzigen Löwen auszugehen.“
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