Kulturstaatsministerin Grütters: „Digitale Angebote sichern kulturelle Teilhabe“
Für die Digitalisierung in Bibliotheken und Archiven stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters zehn Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive in kommunaler, kirchlicher, freier oder sonstiger nichtstaatlicher Trägerschaft können aus der Förderlinie „WissensWandel“ Mittel erhalten, um ihre digitalen Angebote stärker auszubauen, ihre Medienbestände weiter zu digitalisieren sowie neue Formate zur digitalen Nutzung und Wissensvermittlung zu entwickeln.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien erklärt dazu: „Bibliotheken und Archive sind wichtige Akteure in unserer Kulturlandschaft, weil sie uns den Zugang zu unserem schriftlichen Kulturerbe und zu verlässlichen Informationsquellen eröffnen. Mit ihren generationenübergreifenden Angeboten tragen sie außerdem vielfach zur kulturellen Teilhabe in der Stadt und in ländlichen Räumen bei. Zugang und die Erschließung von Wissen wandeln sich jedoch stark und werden digitaler. Nachdem die Bibliotheken und Archive durch die Schließungen infolge der Corona-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt nutzbar waren, unterstützen wir sie mit unserem Förderprogramm dabei, ihr Angebot unabhängig von Öffnungszeiten zugänglich zu machen und damit auch die kulturelle Teilhabe in Zeiten der Krise zu sichern.“
Das Förderprogramm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von NEUSTART KULTUR“ wird vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. für Bibliotheken und Archive durchgeführt. Anträge können ab dem 2. November 2020 gestellt werden. Die Fördergrundsätze sowie ein Musterantragsformular stehen ab sofort unter www.bibliotheksverband.de/wissenswandel zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR www.kulturstaatsministerin.de/neustart
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), Pressemitteilung 358 v. Freitag, 9. Oktober 2020
2 Ergänzungen:
“ …. Der VdA-Vorsitzende Ralf Jacob ruft alle in der Verantwortung stehenden KollegInnen in antragsberechtigten Archiven dazu auf, die gebotene Chance für ihre Einrichtungen zu nutzen. ….“ s. VdA v. 12.10.2020, Link: https://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/682.html.
„…. Wichtig ist dabei, dass die Mindestantragssumme 10.000 Euro beträgt, aber „eine Unterschreitung in begründeten Ausnahmefällen insbesondere für kleinere Einrichtungen zulässig“ ist (Förderbedingungen 6.2). „Die Einbringung von Eigenmitteln in der Höhe von 10 Prozent der Gesamtprojektsumme ist erforderlich, kann [aber] auch durch eingeworbene Drittmittel erfolgen.“ (ebd., 6.4)“, s. archivamtblog, 13.10.2020, Link: https://archivamt.hypotheses.org/14553