Die Bedeutung von audio-visuellen Medien als wissenschaftliches Quellmaterial nimmt stetig zu. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender sind sich dieses Stellenwertes bewusst: Ab sofort können diese für Wissenschaft und Forschung mehr genutzt werden.
Wer für wissenschaftliche Arbeiten wie etwa für eine Dissertation Video-, Bild- oder Tondokumente aus den öffentlich-rechtlichen Archiven nutzen möchte, kann einen Antrag stellen. Beim WDR geht das unter der Email-Adresse: info-historisches.archiv@wdr.de
Quelle: WDRText S. 454, 10.4.2014
Zur Diskussion um die Öffnung der Rundfunkarchive s. a. die einschlägigen Einträge auf Archivalia.
Dafür müsste wohl das WDR-Gesetz geändert werden: http://www1.wdr.de/unternehmen/organisation/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_gesetz100.pdf . Archivpflichtig ist der WDR wohl nach § 11 des ArchivG NW.
Archivalia verweist und kommentiert die „Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Rundfunkarchivs „