Tagung für Sondengänger lud zur Diskussion ein
Das Interesse, Archäologie mit freiwilligem Engagement zu unterstützen, wird immer größer, haben die Fachleute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) auf einer Fachtagung mit über 100 Sondengängern beoachtet. Sie nehmen – mit Billigung der LWL-Archäologen – Metalldetektoren zur Hand, um historische Relikte aus Eisen, Silber, Gold, Bronze und anderen Metallen im westfälischen und lippischen Boden zu entdecken.
Leider gebe es aber auch immer wieder Menschen, die illegal nach archäologischen „Schätzen“ suchen, so LWL-Chefarchäologe Prof Dr. Michael Rind. Gerade deshalb seien der Austausch, Informationen und Kontaktpflege zwischen den Archäologen und den interessierten Helfern mit der Sonde umso wichtiger.
„Wir möchten hier vor allem zum Dialog einladen“, betonte Rind. „Sondengänger sind wichtige Partner für uns. Ein regelmäßiger Austausch auch über neue Entwicklungen ist daher unerlässlich.“ Das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW vor kurzem sei überarbeitet worden, was sich auf das Engagement der Sondengänger auswirke.
Diese Änderungen standen auch im Mittelpunkt der Tagung im LWL-Museum für Archäologie in Herne. Angeregt diskutierten die gut 110 Besucher dabei insbesondere über die Einführung des so genannten Schatzregals. Alle Funde müssen danach bei den Denkmalbehörden vorgelegt werden. Funde gehen in den Besitz des Landes über, wenn sie einen besonderen wissenschaftlichen Wert haben. Auch die praktischen Auswirkungen von Betretungsrechten für Flächen, auf denen historisch wertvolle Zeugnisse der Vergangenheit im Boden überdauert haben, waren für die Besucher der Tagung ein wichtiger Diskussionspunkt.
Illegale Sondengänger, Raubgräber, illegaler Handel mit Funden: Das sind Themen, die in der Fachwelt aktuell intensiv diskutiert werden. Unbestritten ist, dass sich die deutliche Mehrheit der Sondengänger mit Genehmigung der Archäologen, mit großem historischem Interesse und mit Engagement für den Erhalt des kulturellen Erbes ihre Sonden auf Äckern und Wiesen einsetzt. Auch in Westfalen und Lippe haben diese freiwilligen Helfer häufig dazu beigetragen, dass wichtige Funde und Bodendenkmäler überhaupt erst entdeckt werden konnten. Beispiele dafür sind wertvolle, unter anderem keltische Funde im Sauerland oder die Entdeckung eines neuen Römerlagers in Olfen.
.Ein Rückblick auf die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre stand ebenso im Mittelpunkt der Fachvorträge wie ein Einblick in die Münzkunde, ein Blick auf die illegale Seite der „Schatzsuche“ aus Sicht der Polizei und Tipps vom Restaurator für den fachgerechten Umgang mit den archäologischen Fundstücken. An Fundtischen konnten eigene Fundstücke präsentiert werden, und es gab fachlichen Rat vom Archäologen. Zudem wurde eine neue Broschüre der LWL-Archäologie vorgestellt, die alle rechtlichen und fachlichen Informationen für Sondengänger bereithält: Sondengänger_online .
Drei Fragen an Prof. Dr. Michael M. Rind, Direktor der LWL-Archäologie für Westfalen
Es gibt rund 300 Sondengänger allein in Westfalen und Lippe. Wie arbeitet die LWL-Archäologie für Westfalen mit ihnen zusammen?
Rind: Sondengänger sind eine wertvolle Unterstützung für uns als Archäologen. Sie untersuchen mit den Metallsonden nicht nur in enger Absprache mit uns Flächen, in denen Bodendenkmäler verborgen sind, die durch Baumaßnahmen, landschaftliche oder auch landwirtschaftliche Eingriffe in ihrer Existenz bedroht sind. Sondengänger, die von uns eine Genehmigung erhalten haben, sind fast immer auch historisch sehr interessiert und beobachten solche Flächen aufmerksam, um Zerstörungen und Schäden durch illegale Schatzsucher zu verhindern.
Wie kann man eigentlich Sondengänger werden?
Rind: Metalldetektoren sind heute für jeden auf dem Markt gegen das entsprechende Geld zu haben. Der tatsächliche Einsatz der Geräte bei der Suche nach archäologischen Relikten ist jedoch mit Regeln und Gesetzen verbunden. Genehmigungen dafür müssen bei den Oberen Denkmalbehörden beantragt werden. Damit verbunden ist auch ein Informationsgespräch bei den zuständigen LWL-Archäologen. Die Genehmigungen werden dann zeitlich begrenzt für ein bestimmtes Suchgebiet ausgestellt.
Was passiert, wenn Sondengänger ohne Genehmigung Funde aus der Erde holen?
Rind: Damit macht sich der Betreffende strafbar und betätigt sich faktisch als illegaler Ausgräber. Je nach Tatbestand werden solche Vergehen mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Jeder archäologische Fund muss nach den aktualisierten Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes den Archäologen gemeldet werden. Handelt es sich um ein Fundstück von besonderem wissenschaftlichem Wert, muss der Fund gegen eine angemessene Belohnung abgegeben werden.
Quelle: Pressemitteilung LWL, 11.12.14