Zugang zu historischen Akten des BND und des Bundeskanzleramtes
„Mit Taschenspielertricks versuchen gerade Bundesnachrichtendienst und Kanzleramt, ihre Akten dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen. Ohne die zeitliche Begrenzung von maximal 60 Jahren, wie es im Gesetz steht. Für alle Ewigkeit. Dokumente aus den fünfziger Jahren werden bis mindestens 2042 für streng geheim erklärt. Bei denen geht es um die Rolle der gerade gegründeten Bundeswehr in der NATO und um Abrüstungsvorschläge aus der Sowjetunion. Die Akten des BND, die ich im Rahmen meiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise geschwärzt erhalten hatte, sollen weiter geheim bleiben. Kanzleramt und BND wollen jetzt Geheimhaltung bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zementieren, durch interne Anweisungen, im Hinterzimmer fabriziert.“
s. dazuHomepage Gaby Weber, Prozesse
Rezeption von Geschichte, erst recht der Zeitgeschichte, ist eben ein Feld der unterschiedlichen Interessen und des Konflikts. Einblick in die Akten und die Erzeugung von Verschlusssachen sind Mittel der geschichtspolitischen Auseinandersetzung. Immer wieder neu.
Eine Binsenwahrheit.
Eine Binsenweisheit – in jedem Fall für die Fachöffentlichkeit. Allerdings entbindet dies nicht von der Dokumentation aktueller Konflikte.
Zudem ist die deutliche Positionierung des Bundesarchivpräsidenten ebenso festhaltenswert.
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