Übertragung der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) an das Bundesarchiv

Die bisher als Behörde des Landes Berlin geführte Deutsche Dienststelle (WASt) setzt ihre Tätigkeit künftig als Abteilung PA (Personenbezogene Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg) im Bundesarchiv fort.

Außenansicht des Gebäudes am Eichborndamm 179, Sitz der Abteilung PA des Bundesarchivs (ehemals WASt), Quelle: Kirchhoff, Peter


Vorbehaltlich des Inkrafttretens des „Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)“ wird die Deutsche Dienststelle zum 1. Januar 2019 in das Bundesarchiv überführt. Zu diesem Zweck wird im Bundesarchiv eine eigene Abteilung am Standort Eichborndamm in Berlin-Reinickendorf eingerichtet.

Die bisher bei der Deutschen Dienststelle (WASt) eingegangenen und noch nicht abschließend beantworteten Anfragen werden selbstverständlich bearbeitet, ohne dass eine neue Anfrage gestellt werden müsste. Auch wenn perspektivisch angestrebt wird, die Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen, werden sich gerade in der Übergangszeit längere Wartezeiten leider nicht vermeiden lassen. Bei den Unterlagen, die zur Ermittlung militärischer Dienstzeiten für private Zwecke herangezogen werden müssen, handelt es sich um nur manuell auswertbare, oftmals handgeschriebene Dokumente, die bisher nicht elektronisch recherchierbar sind.

Rechtsgrundlage für die Benutzung von Unterlagen der ehemaligen Deutschen Dienststelle sind mit dem Übergang an das Bundesarchiv das Bundesarchivgesetz, die Bundesarchiv-Benutzungsverordnung und die Bundesarchiv-Kostenverordnung.

Für die Anfrage nach Informationen über deutsche Militärangehörige stellen wir Ihnen auf der Seite Personenbezogene Unterlagen militärischer Herkunft ein Auftragsformular bereit, dass Sie ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit dem Benutzungsantrag an die Abteilung PA senden können.

Bitte beachten Sie, dass alle Dienststellen des Bundesarchivs vom 22. Dezember 2018 bis zum 1. Januar 2019 geschlossen sind. In dieser Zeit können auch keine Anfragen beantwortet werden. Dies gilt auch für die Deutsche Dienststelle. Alle im Internetauftritt des Bundesarchivs zur Benutzung bei der Deutschen Dienststelle/Abteilung PA des Bundesarchivs bereitgestellten Informationen haben – vorbehaltlich des Inkrafttretens des oben genannten Staatsvertrags – ab Januar 2019 Gültigkeit.

Quelle: Bundesarchiv, Öffentlichkeitsarbeit, 21.12.2018

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