„In dieser Publikation beschäftigen sich Expert*innen aus Archiv- und Rechtswissenschaft, Forschung und Politik mit der Bedeutung von Akten und Archiven für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie dem Umgang mit sensiblen Dokumenten.
Wie wichtig für Betroffene bei ihrer Aufarbeitung der Zugang zur eigenen Akte ist und wie dieser erleichtert werden kann, wird ebenso behandelt wie ein Recht auf die eigene Akte und die Frage, ob es ein Grundrecht auf Aufarbeitung gibt. Es werden zudem die Herausforderungen auf dem Weg einer Akte zur dauerhaften Aufbewahrung in einem Archiv beschrieben. Ergänzend dazu eröffnet der Band einen Blick auf kirchliche Archive als Orte der Vertuschung von sexualisierter Gewalt.
Drei Beiträge beziehen sich auf internationale Aufarbeitungsprojekte. Sie bewerten die Rolle von Archiven für das Schweizer Gesetz zur Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmaßnamen und Fremdplatzierungen und berichten über die Arbeit mit einem digitalen Archiv, in dem 1,5 Millionen Seiten Archivmaterial zu sexuellem Missbrauch in Diözesen der USA aufbewahrt werden.“
Link zur Publikation (PDF)
Quelle: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Mediathek – dort findet sich auch die Videodokumentation der Tagung