Digitalisierung von Archivgut und Einrichtung eines elektronischen Langzeitarchivs

Thema jetzt im Kreiskulturausschuss.

Nachdem das Digitale Archiv NRW Anfang September seinen offiziellen Start „feiern“ konnte, besteht für mittlere Archive wie das Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein erstmals die Möglichkeit, Digitalisate und born digitals nach den Regeln der Archivwissenschaft bezahlbar langfristig zu erhalten. Hierüber wird das für das Kreisarchiv zuständige politische Gremium informiert: Vorlage Kreiskulturausschuss_166-2015-1.

s. a. „Warum Akten auch digital archiviert werden müssen“, in: Westfälische Rundschau, 22.9.2015

Nordrhein-Westfalen erhält ein eigenes Digitales Archiv

LogoDA_NRW268x80Mit der heutigen Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Kulturministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) und dem KDN, dem Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister, startete in Düsseldorf das neue digitale Gedächtnis des Landes seinen Betrieb. „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem Digitalen Archiv Nordrhein-Westfalen eine zukunftsfähige und effiziente Lösung für den Erhalt unseres digitalen Kulturerbes gefunden haben. Die Langzeitsicherung digitaler Unterlagen ist vor allem technisch und organisatorisch eine Herausforderung“, sagte Staatssekretär Bernd Neuendorf.

Für den Betrieb des Digitalen Archivs gründeten das Land und die Kommunen eigens die Arbeitsgemeinschaft DA Archiv. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen. In einer vernetzten Welt sind Abstimmung und Kooperation in der Informationstechnik gerade für die Verwaltungen von Land und Kommunen zwingend erforderlich“, sagte Guido Kahlen, Stadtdirektor von Köln und Verbandsvorsteher des KDN. Weiterlesen

NRW: Neues E-Goverment-Gesetz online kommentieren und bewerten

Zwei Paragraphen betreffen die Arbeit der Archive unmittelbar
Link zum Entwurf (PDF)

Die Weisheit der Vielen nutzen – das möchte das Land beim E-Government-Gesetz. Erstmals können sich auch Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsverfahren beteiligen: Auf der Online-Plattform  der Geschäftsstelle Open.NRW  können Interessierte bei der Entstehung des E-Government-Gesetzes mitwirken. Meinungen zum Entwurf mitteilen, Paragraphen kommentieren und bewerten oder sich mit anderen austauschen – das alles ist einfach von zu Hause möglich. Online beteiligen können sich alle Interessierten bis zum 31. August 2015.
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