Landesarchiv NRW: Erklärfilme zur Behördenberatung

1) zdA
In der behördlichen Schriftgutverwaltung bezeichnet die z.d.A.-Verfügung die Schlussverfügung, mit der die Bearbeitung eines Vorgangs abgeschlossen wird (z.d.A. = zu den Akten). Erst durch die z.d.A.-Verfügung kann der Lebenszyklus eines Vorgangs die nachfolgenden Phasen Aufbewahrung und Aussonderung durchlaufen. Die z.d.A.-Verfügung ist somit ein wichtiges Element für eine ordnungsgemäße Aktenführung.
2) Welche Unterlagen kommen in die Akte?

In der behördlichen Schriftgutverwaltung stellt sich im Alltag regelmäßig die Frage, wo anfallende Informationen abzulegen sind. Mögliche Ablageorte für diese Informationen (E-Mails, PDF-Dateien, Word-Dateien, Bilder) sind vor allem die E-Akte und das Laufwerk. Im Video wird anhand von Beispielen erklärt WO welche Information abzulegen sind. Weitere Informationen rund um das Thema elektronische Aktenführung und digitale Schriftgutverwaltung unter: https://www.archive.nrw.de/node/57