Um den Zugang zu Archivgut des Bundes zu erleichtern, sollen die Schutzfristen verkürzt werden. Dadurch erhöht sich die Nutzerfreundlichkeit. Das Kabinett hat dem Entwurf für ein neues Bundesarchivgesetz zugestimmt.
Das Bundesarchiv nimmt in Deutschland die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr: Unterlagen des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen werden dort gesichert, nutzbar gemacht und wissenschaftlich verwertet. Grundlage ist das Bundesarchivgesetz aus dem Jahre 1988.
Gesetz wird modernisiert
„Im Arbeitsalltag des Bundesarchivs sind viele der Regelungen von 1988 nicht mehr zeitgemäß. Nach den bereits 2013 erfolgten Regelungen zur Pflichtregistrierung von Kinofilmen sind nun auch eine Modernisierung und Anpassung des geltenden Gesetzes an die geänderten Erfordernisse im Archivwesen dringend notwendig gewesen“, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Sie legte den Gesetzentwurf jetzt dem Bundeskabinett vor. Weiterlesen