Der Gesetzentwurf wurde am 22.09.2016 in erster Lesung in die parlamentarische „Debatte“ eingebracht. Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht eine Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Novellierung des Bundesarchivrechts vor. Mit der Neuregelung soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden.
So sollen die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut von 30 auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesenkt werden. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Nach dem Willen der Regierung sollen zudem in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten. Die Schutzfristen für Archivgut, das den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.
Der Gesetzentwurf wurde zunächst an folgende Ausschüsse überwiesen:
Ausschuss für Kultur und Medien (federführend), Innenausschuss, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Quellen: Bundestag, Pressemitteilung vom 22.9.2016 via Archivalia; Plenarprotokoll Nr.: 18/190 vom 22.09.2016, veröffentlicht am 23.09.2016 , Link: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18190.pdf