Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) gegen die Vernichtung von Erbnachweisen und Testamenten

„Derzeit gilt für Testamente und andere Erbnachweise eine Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren. Aus Sicht des VDEE ist diese Frist deutlich zu kurz bemessen und führt zu schwerwiegenden Rechtsnachteilen insbesondere für testamentarische Erben. Sie stellt zugleich einen Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Erbrecht gem. Art. 14 Abs. 1 GG dar. Ältere Verfügungen von Todes wegen haben unabhängig von ihrem Alter Bedeutung für Erben zum Nachweis des Erbrechts. Sehr häufig betrifft dies Fälle in den neuen Bundesländern, bei denen Grundbücher kriegs- und teilungsbedingt über Jahrzehnte unberichtigt geblieben sind. Diesem Personenkreis ist der Nachweis der Erbfolge nicht mehr möglich, wenn die Verfügungen von Todes wegen nicht mehr über einen längeren Zeitraum als 100 Jahre aufbewahrt werden. Auch die Übernahme der Akten in die Landesarchive ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht gewährleistet. Archive können aktuell selbst entscheiden, ob sie die Gerichtsakten für archivwürdig halten oder nicht. Weiterlesen

Bundesarchiv fordert Nachlass von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl

via Archivalia, 26.6.2017

„Der Nachlass des verstorbenen Altkanzlers Kohl ist begehrt. Laut Testament soll sich seine Witwe um in Oggersheim verbliebene Dokumente kümmern. Per Brief schaltete sich nun der Leiter des Bundesarchivs ein und forderte die Herausgabe von Akten. […]

Hollmann stelle Kohl-Richter die Herausgabe privater Unterlagen in dem Brief anheim, berichtete die „WamS“. In klaren Worten fordere er aber die „Weiterleitung“ des staatlichen Schriftgutes.“ (Tagesschau.de)

Siehe auch
Rita Lauter, Was wird aus Helmut Kohls Nachlass?, Die Zeit, 22.6.2017
Klaus Wiegrefe, Wettlauf um die Kohl Akten, Der Spiegel, 26.6.2017 mit weiteren Links

Frühjahr der Archivnormen

In diesem Frühjahr erschienen 2 für alle Archive wichtige Normen: erstmals existiert ein Norm für Archivbau, zudem wurde die Norm zur Unterbringung von Archivgut überarbeitet.

      • Anfang Mai ist die neue DIN 67700 „Bau von Bibliotheken und Archiven – Anforderungen und Empfehlungen für die Planung“ erschienen, welche nun den DIN-Fachbericht 13 „Bau- und Nutzungsplanung von Bibliotheken und Archiven“ aus dem Jahr 2009 ersetzt. Mit der DIN 67700 liegt erstmals eine Norm speziell für die Planung von Bibliotheken und Archiven vor. Sie behandelt unter anderem den Flächenbedarf und die baulich-technischen Anforderungen für die archivspezifischen Funktionsbereiche und Nutzungsflächen. Die Vorgaben gelten sowohl für den Neubau von Archiven als auch für die Umnutzung von Gebäuden oder Räumen und können künftig die Argumentation und Kommunikation gegenüber Unterhaltsträgern, Architekten und Fachplanern erheblich erleichtern.
        Inhaltsverzeichnis: https://www.beuth.de/de/fachgebiete/normung-technische-grundlagen-messwesen/fachdaten-einzelsicht/wdc-beuth:din21:270754054/toc-2643913/download

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Literaturhinweis: „Archivrecht für die Praxis. Ein Handbuch“

„Entlang der archivarischen Fachaufgaben stellen Archivar*innen die wichtigsten Rechtsfragen des Archivwesens praxisnah dar. Eingerahmt werden die fachlichen Kapitel durch einen historischen Überblick, eine Einordnung in den Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland und ein Stichwortverzeichnis.
Der Band wurde herausgegeben von Irmgard Christa Becker und Clemens Rehm.

Die Gliederung anhand der Fachaufgaben soll den Mitarbeiter*innen der Archive und den am Archivrecht Interessierten die Möglichkeit geben, bezogen auf ihre archivfachlichen Fragestellungen die dazu gehörigen Rechtsfragen und die möglichen Antworten rasch aufzufinden.“

Bibliographische Angaben:
hgg von Irmgard Christa Becker und Clemens Rehm. Berliner Bibliothek zum Urheberrecht, hgg. von Stefan Haupt, Band 10, München 2017. Ca. 270 Seiten. ISBN: 978-3-945939-07-9.

Quelle: Verlagswerbung

Bundesarchivgesetz in 2. und 3. Lesung morgen im Bundestag

Konträre Stellungnahmen von Bundesregierung und Journalistenverbänden

„Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag nach zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts abstimmen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Durch die Neuregelungen erleichtern wir Wissenschaftlern und Journalisten, aber auch Privatpersonen den Zugang zu dem ungeheuren Fundus an Wissen, der in den Dokumenten und Unterlagen des Bundesarchivs gesichert ist. Gleichzeitig machen wir dieses Gedächtnis unseres Staates stark für die Erfordernisse des digitalen Zeitalters – etwa durch die Einrichtung eines digitalen Zwischenarchivs, das die Bundesbehörden entlastet und das Bundesarchiv in die Lage versetzt, frühzeitig und fachgerecht für eine digitale Langzeitarchivierung zu sorgen. Damit ist das Bundesarchiv gut aufgestellt, um auch in Zukunft seiner Kernaufgabe gerecht zu werden: Transparenz und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sicherzustellen.“ Weiterlesen

Grünes Licht für Bundesarchivgesetz (?)

Unterlagen und Akten öffentlicher Stellen des Bundes sollen zukünftig deutlich früher im Bundesarchiv archiviert und die Schutzfristen für das Archivgut verkürzt werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich der Stimme. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, das Bundesarchivgesetz insgesamt nutzer- und wissenschaftsfreundlicher zu gestalten und an die Anforderung der digitalen Informationsgesellschaft anzupassen. Weiterlesen

Heute: Anhörung zu kürzeren Schutzfristen im Bundesarchiv

Novellierung des Bundesarchivgesetzes

Der Gesetzentwurf wurde am 22.09.2016 in erster Lesung in die parlamentarische „Debatte“ eingebracht. Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht eine Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Novellierung des Bundesarchivrechts vor. Mit der Neuregelung soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden.
So sollen die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut von 30 auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesenkt werden. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Nach dem Willen der Regierung sollen zudem in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten. Die Schutzfristen für Archivgut, das den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.
Der Gesetzentwurf wurde zunächst an folgende Ausschüsse überwiesen:
Ausschuss für Kultur und Medien (federführend), Innenausschuss, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Quellen: Bundestag, Pressemitteilung vom 22.9.2016 via Archivalia; Plenarprotokoll Nr.: 18/190 vom 22.09.2016, veröffentlicht am 23.09.2016 , Link: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18190.pdf

Neuregelung des Bundesarchivrechts

Um den Zugang zu Archivgut des Bundes zu erleichtern, sollen die Schutzfristen verkürzt werden. Dadurch erhöht sich die Nutzerfreundlichkeit. Das Kabinett hat dem Entwurf für ein neues Bundesarchivgesetz zugestimmt.
Das Bundesarchiv nimmt in Deutschland die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr: Unterlagen des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen werden dort gesichert, nutzbar gemacht und wissenschaftlich verwertet. Grundlage ist das Bundesarchivgesetz aus dem Jahre 1988.

Gesetz wird modernisiert
„Im Arbeitsalltag des Bundesarchivs sind viele der Regelungen von 1988 nicht mehr zeitgemäß. Nach den bereits 2013 erfolgten Regelungen zur Pflichtregistrierung von Kinofilmen sind nun auch eine Modernisierung und Anpassung des geltenden Gesetzes an die geänderten Erfordernisse im Archivwesen dringend notwendig gewesen“, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Sie legte den Gesetzentwurf jetzt dem Bundeskabinett vor. Weiterlesen