(fast) ein Beitrag zur siwiarchiv-Blogparade „#Archivpolitik“
Vor gut einem Monat hatte die SPD-Fraktion sieben Fragen zur Archivierung in der Gemeinde Neunkirchen gestellt. Zur politischen Diskussion über die Errichtung eines Gemeindearchivs bzw. über die Archivarbeit in der Gemeinde Neunkirchen findet sich auf siwiarchiv bereits folgender Eintrag. Aus der Sitzungsniederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2018 (S. 3 – 4) werden hier nun die Antworten der Verwaltung wiedergegeben:
“ ….GVR Flick beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage 1
Wie kommt die Verwaltung der gesetzlichen Verpflichtung momentan nach, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren?
Die Frage der Einrichtung eines Gemeindearchives wird schon seit einigen Jahren
diskutiert. Bei der Untersuchung von Standorten hat sich nach Rücksprache mit
dem Westfälischen Archivamt herauskristallisiert, dass ein Standort im Zentrum
Neunkirchen wünschenswert ist. Bereitsuntersuchte Standorte wie die Weiße Schule in Salchendorf und die ehemalige Grundschule in Altenseelbach wurden daher wieder verworfen. Die Einrichtung des Archives in den Räumen des ehemaligen Rathauses Kölner Straße 166 scheiterte an der Erforderlichkeit eines Aufzuges und der damit verbundenen hohen Kosten. Letztmalig wurde aufgrund eines entsprechenden Antrages der SPD-Fraktion am 13.07.2017 vom Rat die grundsätzliche Einrichtung eines Gemeindearchives beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept für die Implementierung eines Archives zu erarbeiten. Am 15.03.18 wurde der Schul- und Kulturausschuss darüber unterrichtet, dass im Rahmen der Beratungen zur Weiterentwicklung der Ortsmitte und der verkehrlichen Erschließung des Rathausumfeldes Gedankenspiele zur Unterbringung eines Archives eingebracht worden seien. Diese Überlegungen werden bei der Entwicklung der Grobkonzeption für die Ortsmitte berücksichtigt. Unterbringungsmöglichkeiten für ein Archiv könnten sich bspw. in der Grundschule Neunkirchen durch Veränderungen in der Grundschullandschaft ergeben.
Das Archivgesetz NRW unterscheidet nach Unterlagen, Archivgut, Zwischenarchivgut und Vorarchivgut. Welche Unterlagen letztendlich archivwürdig sind und somit Archivgut werden, wäre in einem Archiv von einem Archivar zu entscheiden. Eine Archivierung im Sinne des Archivgesetzes kann somit derzeit nicht stattfinden. Eine solche Archivierung umfasst die Aufgaben „Unterlagen zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen und das übernommene Archivgut sachgemäß zu verwahren, zu ergänzen, zu sichern, zu erhalten, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die Nutzung bereitzustellen sowie zu veröffentlichen.“
Gleichwohl werden alle Unterlagen der Gemeindeverwaltung aufbewahrt um eine spätere Archivierung nicht zu gefährden. Weiterlesen