Auf eine unverbindliche Anfrage zum Stand der Evaluierung des Archivgesetzes NRW erhielt siwiarchiv folgende Antwort:
Liebes @siwiarchiv, das Archivgesetz befindet sich aktuell noch in der regierungsinternen Abstimmung. Aus diesem Grund können wir im Moment keine Details bekanntgeben. Wir bitten um Verständnis.
— MKW_NRW (@MKW_NRW) August 28, 2020
Kommentar: § 13 ArchivG NRW: beinhaltet seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2014 folgende Bestimmung: “ …. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31.12.2019…..“ .
In der Parlamentsdatenbank des Landtages NRW lässt sich eine solche Berichterstattung nicht nachweisen. Lediglich in der „Arbeitsplanung der Landesregierung für das Jahr 2018 im Bereich Kultur“ findet sich folgender Hinweis: “ ….Archivgesetz
Unter anderem veranlasst durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung ist für 2018 eine Novellierung des Archivgesetzes geplant.“. Die Planungen wurden am 8. März 2018 dem Kulturausschuss vorgestellt – s. Sitzungsniederschrift.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1402 vom 30. August 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt am 8. Oktober 2018 fest (s. 5):“ …. Folgende Gesetze werden zurzeit überarbeitet: …. Archivgesetz NRW ….“
In Mark Steinert: „Datenschutz-Grundverordnung und öffentliche Archive“, in: Städte- und Gemeinderat 11(2019) findet sich folgende Sachstandsschilderung (S. 6): “ …. Ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) läuft derzeit. Nach Abschluss der Ressortabstimmung waren unter anderem die kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe im Rahmen der Verbändeanhörung zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 2. Oktober 2019 aufgerufen. ….“