Offener Brief an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, die Vorsitzenden der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und den den Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion
Stellungnahme des VdA zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung:
„[I]m Koalitionsvertrag wird dem Archivwesen eine gewichtige Rolle beigemessen. Der VdA begrüßt dies ausdrücklich, da authentische Informationen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung
gewinnen und damit die grundgesetzlich gebotene Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln gestärkt wird. Den Gestaltungswillen der Bundesregierung
sieht der Verband positiv, allerdings appellieren wir dazu, bei der Umsetzung fachliche Erfahrungen und Erfordernisse zu berücksichtigen. Der VdA nimmt aus archivfachlicher Sicht wie folgt Stellung:
Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz
(S. 11): Eine kritische Prüfung der Informationsfreiheitsgesetze und eine Klärung des Verhältnisses zu den Archivgesetzen sind aus Sicht der Archive absolut wünschenswert. Wir können an dieser
Stelle unsere fachliche Unterstützung anbieten und sind für frühzeitige Beteiligung sehr dankbar.
Stärkung von Open Access und Open Science Weiterlesen
Schlagwort-Archive: Archivpolitik
Solidarität mit den ukrainischen Archivkolleg:innen
„Der Internationale Archivrat (International Council on Archives [ICA]) möchte in dieser schwierigen Zeit seine Solidarität mit ukrainischen Archiv- und Schriftgutfachleuten zum Ausdruck bringen. Der ICA fordert die Regierung Russlands auf, im Land verbleibenden Fachleuten für Schriftgut- und Kulturerbe keinen Schaden zuzufügen und von der Zerstörung von Schriftgut- und Kulturerbe in Bezug auf das Übereinkommen von 1954 zum Schutz von Kulturgut im Falle eines bewaffneten Konflikts abzusehen .
Das ICA arbeitet eng mit den nationalen Archiven in den Nachbarländern Polen, Litauen, Lettland und Estland zusammen, um diese sich schnell verändernde Situation zu überwachen und den Kollegen vor Ort so viel Unterstützung wie möglich zu leisten und gefährdete Archive zu schützen.
Archive sind ein unersetzliches Kulturerbe und müssen zusammen mit dem engagierten Personal, das ihre Bedeutung, Organisation und Nutzung versteht, geschützt werden.“
Quelle: Internationaler Archivrat, News, 25.2.2022 (engl.) via Archivalia
#ArchivAnspruchWirklichkeit – Blogparade zum 10. Geburtstag von siwiarchiv
Anlässlich seines heutigen 10. Geburtstages startet siwiarchiv auch in diesem Jahr eine Blogparade
Die Anforderungen an Archive steigen kontinuierlich. Nicht erst seit dem Beginn der Pandemie wachsen die Wünsche der Nutzenden in Richtung einer möglichst vollständigen Digitalisierung des analogen Archivgutes. Allerdings wirkte Corona hier verstärkend. Die digitale Bereitstellung von Archivgut war in der Krise oftmals die einzige Möglichkeit Nutzungen zu ermöglichen bzw. dem gesetzlichen Auswertungsauftrag genüge zu tun. Nicht nur die historische Forschung – hier seien die digital humanities erwähnt -, sondern auch die größte Nutzergruppe in den Archiven, die Genealog:innen, erwarten hier ein noch stärkeres Engagement der Archive. Gerade kleine und mittlere Archive stoßen bei der Aufgabe sowohl an deren personellen wie auch finanziellen Grenzen.
Im vergangenen Jahr demonstrierte das Hochwasser an Ahr und auch die Bedeutung der sachgerechten Unterbringung von Archiven. Der Archivbau ist in der Regel eine Aufgabe des Archivträgers. Ist dann eine problematische Unterbringung ein Indiz für die geringe Bedeutung der Archive?
Zudem führte die Flut eindringlich vor Augen, dass der Klimawandel auch eine archivische Aufgabe ist. Wenn ich es recht überblicke, ist dies in der archivischen Fachdiskussion noch nicht in der Breite diskutiert worden. Bei der Verwendung von Umwelschutzpapieren bspw. steht m. E. deutlich die Bestandserhaltung im Vordergrund, wobei umweltschonende und ggf. restauratorisch sinnvolle Alternativen nicht diskutiert werden – s. https://www.siwiarchiv.de/stellungnahme-zur-dauerhafte-archivierung-von-schriftlichem-kulturgut/.
Integration und Inklusion werden seit längerem als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen. Hinzu tritt in jüngster Zeit verstärkt die Diversität. Alle drei Aufgaben greifen in die komplette Archivarbeit ein von der Überlieferungsbildung über die Bewertung bis hin zur Erschließung.
In diesen vier Themenfelder ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit besonders groß. Beiträge, die diese Lücke zu schließen versuchen – von best/worst prachtise-Beispielen bis hin zu grundsätzlichen Überlegungen -, sind für diese Blogparade erwünscht.
Zur Teilnahme gebeten sind neben den archivischen Weblogs daher auch die Geschichtsblogosphäre und (geschichts)kulturaffine Bloggende. Beiträge werden bis zum 28. Februar 2022 angenommen. Wir sind gespannt und freuen uns auf jedes einzelne „Geburtstagsgeschenk“!
Tanja Praske gibt übrigens 10 Tipps für die erfolgreiche Teilnahme an einer Blogparade: Weiterlesen
Zur Lage der Hochschularchive in NRW
Ein Gastbeitrag von Dr. Hendrik Friggemann, Leiter des Universitätsarchivs Duisburg-Essen & Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Hochschularchive in Nordrhein-Westfalen
Mit insgesamt 68 Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, staatlichen Kunst- und Musikhochschulen, privaten, kirchlichen und Verwaltungshochschulen besitzt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) eine vielfältige Hochschullandschaft mit einem reichen kulturellen Erbe. Diese Überlieferung ist nicht allein Spiegel für das enge Feld der Bildungs- und Wissenschaftsgeschichte, sondern auch Beleg für die großen gesellschaftspolitischen Entwicklungen des Bundeslandes.
Für die dauerhafte Sicherung und Nutzbarmachung dieses Erbes sind die Universitäten und Fachhochschulen des Landes auf Grundlage des Archivgesetzes NRW selbst in der Verantwortung – unschwer vorstellbar also, dass sich sehr unterschiedliche Lagen hinsichtlich der Wahrnehmung des Archivierungsauftrags ergeben In diesem Beitrag möchte ich die aktuellen Herausforderungen, Risiken und Gefahren, aber auch die Chancen für das Hochschularchivwesen in NRW skizzieren.
Die Lage zur Sicherung des kulturellen Erbes an den Hochschulen
Grob einordnen lassen sich die heute existierenden 14 Universitäten und 16 Fachhochschulen in NRW mit eigenverantwortlichem Archivierungsauftrag hinsichtlich ihrer zeitlichen Entstehung in folgende Gruppen [1]:
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- die verhältnismäßig kleine Gruppe der „alten“ Universitäten, die vor 1945 errichtet wurden. Hierzu zählen die RWTH Aachen (gegr. 1870), die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (gegr. 1818), die Universität zu Köln mit ihren Wurzeln im Mittelalter und der Neugründung 1919 sowie die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (gegr. 1780).
- die in den 1960er Jahren errichteten Universitäten. Hintergrund für die Neugründungen in diesem Zeitraum an den Standorten Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Dortmund waren der Sputnikschock von 1957, die Erkenntnis in der Politik, dass die seit Jahren steigende Zahl von Studierenden keine Ausnahme, sondern die Regel bilden würde, die Kohlekrise Ende der 1950er Jahre sowie die 1964 von Georg Picht ausgelöste Diskussion um die „deutsche Bildungskatastrophe“.
- gesondert ist außerdem die Deutsche Sporthochschule zu nennen, die vor dem Zweiten Weltkrieg in Berlin ansässig war, 1947 in Köln neu gegründet und 1970 in den Rang einer wissenschaftlichen Hochschule erhoben wurde.
- die im Zuge der Bildungsreform zu Beginn der 1970er Jahre gegründeten Hochschulen neuen Typs. 1971 wurde zunächst die stark ausdifferenzierte Fachschullandschaft in Nordrhein-Westfalen (v.a. staatliche Ingenieurschulen, Werkkunstschulen) in die über das ganze Bundesland verteilten 15 neuerrichteten Fachhochschulen überführt. Nur ein Jahr später folgte die Gründung der für NRW typischen Gesamthochschulen an den Standorten Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal, 1974 ergänzt um die Fernuniversität Hagen. Diese Einrichtungen wurden 2003 – unter Fusion der beiden Hochschulen in Duisburg und Essen – in Universitäten umgewidmet.
„Löschmoratorium“ der Afghanistanakten
Gemeinsame Stellungnahme von Bundesarchiv, VdA und VHD
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD), der VdA und das Bundesarchiv zum „Löschmoratorium“ der Afghanistanakten. Dieses Moratorium wurde im Bundestag abgelehnt.
Um wichtige Themen wie die Afghanistankrise aufarbeiten zu können, sind auch spätere Historikerinnen und Historiker zwingend auf die Rekonstruktion der internen Kommunikation angewiesen, auch wenn sie digital geschieht. Prinzipiell sind die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes für die Archivierung von Dienstakten und Kommunikationsmedien ausreichend. Allerdings fehlt es an dem Bewusstsein, dass auch über Messengerdienste ausgetauschte Informationen nach dem Gebot der Aktenmäßigkeit der Verwaltung in den Dienstakten zu dokumentieren sind.
Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. (VHD), der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und das Bundesarchiv fordern daher eine größere Sorgfaltspflicht bei der Aktenabgabe