oder: Innenminister NRW missachtete heraldische Regeln
2014 wurde auf hier über die Gestaltung der Flagge des Kreises Siegen-Wittgenstein berichtet. Bezugnehmend auf die einschlägige und grundlegende Publikation Peter Veddelers heßt es dort u. a. “ … Bereits 1954 war ein Banner verliehen worden, das allerdings von Blau und Gelb längsgestreift war. …“
Jedoch: Am 10 September 1954 verlieh der Innenminister des Landes NRW dem Landkreis Siegen das Recht eine Flagge – korrekt natürlich: Banner – zu führen. Das Schreiben hatte der damalige Staatssekretär Dr. Wilhelm Loschelder unterzeichnet. Daraufhin veröffentlichte der Siegener Kreistag am 30. September 1954 folgende Beschreibung der Flagge: “ …. Die Flagge enthält im oberen Drittel auf weißem Feld das Kreiswappen. …. Die unteren zwei Drittel in den Farben blau/orange [sic!] werden durch eine schwarz/weiß geschachte Leiste gegen das obere Drittelabgesetzt. Während die Fraben blau/orange auf die frühere Zugehörigkeit zum ehemaligen Fürstentum Nassau/Siegen hinweisen, soll die schwarz/weiß geschachte Leiste an die preußische Tradition des Kreises erinnern.“
Ein weitere Episode in der unkorrekten Verwendung der Farbe Orange im Banner des Kreises Siegen(-Wittgenstein).
Quelle: Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein, Registratur: Banner1954 .