Inmitten der Corona-Krise gibt es eine gute Nachricht: Der Deutsche Verband für Archäologie hat in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund ein Soforthilfeprogramm für regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen ins Leben gerufen. Die betreffenden Einrichtungen können ab sofort Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen.
Regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten sollen durch dieses Programm in ihrer Weiterentwicklung gestärkt werden – zum Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlichen Teil der kulturellen Identität in ländlichen Räumen.
Die Maßnahme „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Antragsteller
Öffentliche als auch privat getragene Museen (regionale Museen, Freilichtmuseen,
archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten) in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner*innen können eine Förderung beantragen.
Der Begriff Heimatmuseen mit archäologischen bzw. historischen Sammlungen ist für die Förderung weit zu fassen. Dazu zählen:
- Heimatstuben und Heimatmuseen,
- Orts- oder Stadtmuseen,
- Öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz, wie etwa in Burgen, Schlössern, Klöstern u. ä.,
- Präsentationen an archäologischen Stätten oder in/an Baudenkmälern mit Fundpräsentation, Denkmäler mit Vermittlungskonzepten aus verschiedenen Zeitschichten.
Fristen
Es besteht keine Antragsfrist. Die Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 15. November 2020.
Die Maßnahme kann mit Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und muss spätestens am 31.12.2020 beendet sein. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nicht vorgesehen.
Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme und ist auf 25.000 Euro pro Heimatmuseum begrenzt.
Die Zuwendung wird gewährt, wenn das Heimatmuseum eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringt.
Für Vorhaben, mit denen vor Antragstellung und Abschluss des Zuwendungsvertrags begonnen worden ist, werden keine Fördermittel gewährt.
Einreichung der Anträge
Der Antrag und Anlagen sollen durch einen auf der Internetseite www.dvarch.de
Bereitgestellten und in der Anlage beigefügten Vordruck – 200420_Foederantrag_Soforthilfe_Heimatmuseen – erfolgen. Der Antragsvordruck sollte möglichst elektronisch ausgefüllt werden. Im Anschluss ist das Antragsformular auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und per Post an den Deutschen Verband für Archäologie e. V., Geschäftsstelle, Geschwister-Scholl-Str. 6, 10117 Berlin zu senden.
Weitere Informationen zum Programm können Sie der vollständigen Ausschreibung und den weiteren Anlagen entnehmen:
– 200420_Ausschreibung_Soforthilfe_Heimatmuseen
– 200420_Finanzierungplan_SHP_HM_2020
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:
Dr. Greta Civis
Gebietsreferentin Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Förderprojekt „Kultur in ländlichen Räumen“
Deutscher Verband für Archäologie – Geschäftsstelle
greta.civis@dvarch.de