Suhl als Tagungsort des diesjährigen deutschen Archivtages erleichterte es den ca. 700 Teilnehmer*innen, sich auf die Tagung zu konzentrieren, und ermöglichte zugleich spontane, informelle Gespräche unter Kolleg*innen nach dem Ende des täglichen Tagungsprogramms.
Generell lässt sich sagen, dass die weitere Erprobung neuer Tagungsformen wie z. B. fish bowl, world cafe oder Posterpräsentationen, gut angenommen wurden. In Verbindung mit den ebenfalls gut frequentierten Fortbildungsveranstaltungen ist zu hoffen, dass die angekündigte Programmreform diese erfreuliche Entwicklung berücksichtigt. Vielleicht zu Lasten von Sektionen?
Am Ende des Eröffnungsvortrages des Historikers Götz Aly zeigte sich, dass Archivar*innen nicht unempfänglich für pathetische Gesten sind – es ist allerdings selten, dass man sich vor „uns“ verneigt. Aber hätte diese Rede nicht vor den Archivträger gehalten werden müssen?
In der Sektionssitzung „Archive und Forschung“, die wegen der heimischen Universität besucht wurde, gab es wenig neue Impulse für zukünftige Kooperationen. Die geschilderten rechtlichen Rahmenbedingungen gingen eher selten über das bereits Bekannte hinaus.
Prägend für die obige Bildunterschrift war die Sektionssitzung „Archive und Öffentlichkeit“. Während der Urheberrechtsfachmann Paul Klimpel deutlich pragmatische und nutzungsfreundliche Lösungen im Umgang mit dem Urheberrecht präsentierte und den Archivar*innen einen initiative Mitwirkung bei Sie betreffenden Gesetzgebungsverfahren ins Stammbuch schrieb, hatte man beim Vortrag von Axel Metz das beklemmende Gefühl einer Verengung von Handlungsmöglichkeiten bei der Nutzung von Archivgut, wenn es gilt Persönlichkeitsrechte von Nachkommen sicher zu stellen. Gerade die Auswirkungen für die zeitgeschichtliche Forschung und die historische Bildungsarbeit sind skandalös.
Die etablierte Informationsveranstaltung bot Hinweise auf aktuelle Entwicklungen im deutschen und internationalen Archivwesen.
Weitere Informationen befinden sich im Tagungsblog des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare.
Die Kausa Klimpel/Metz zeigt, dass in diesem Bereich einfach kaum belastbare Urteile vorliegen. Daher ist das oft „Auslegungssache“.
Stimmt! Allerdings wurde auch in der kommunalarchivischen Fachgruppensitzung auf die Vertauenswürdigkeit als „Markenkern“ (!) der Archive, gemeint war vor allem auf die Rechtmäßigkeit archivischen Handels, rekuriert. Dies bedeutet wohl, solange keine Urteile vorliegen, wird vorsichtig gehandelt werden (müssen). Dies müssen wir als offene Archive allerdings schleunigst unsere Nutzer*innen mitteilen, um nicht wieder in den Ruf zu kommen, alles wegzusperren.
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