– Gemeinschaftsaktion von Bund, Ländern und Filmbranche vorgeschlagen
„Kulturstaatsministerin Monika Grütters äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung eines von ihr initiierten Gutachtens zur Zukunft des Filmerbes: „Die Sicherung und Digitalisierung unseres großartigen filmischen Erbes, das zur kulturellen Identität Deutschlands gehört, ist eine große strategische und finanzielle Herausforderung für Bund, Länder und die Filmbranche. Große Teile des nationalen Filmerbes werden dauerhaft und unwiederbringlich von der Leinwand verschwinden, wenn in diesem Bereich nicht in einer konzertierten Aktion gehandelt wird. Diese kulturpolitische Herausforderung gilt es jetzt gemeinsam zu meistern.“
Grütters weiter: „Seit der Erfindung des bewegten Bildes vor über 100 Jahren stellt der Kinofilm ein unersetzliches Gedächtnis aller Facetten unserer Kultur und Geschichte dar. Von den großen filmischen Fiktionen bis zum Dokumentarfilm verfügen wir über einen Schatz kulturhistorischer Zeitzeugnisse. Filme, die gegenwärtig nur auf analogem Filmmaterial vorhanden sind, geraten aber immer mehr in Vergessenheit und verschwinden in unserer digitalen Mediengesellschaft zunehmend von der Kinoleinwand. Dies sollten wir nicht zulassen.“
Deshalb hat sich die große Koalition auf Bundesebene im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur kulturhistorisch wichtigen und dringend notwendigen Digitalisierung des Filmerbes als Aufgabe auch von nationaler Bedeutung bekannt. Die Bundesregierung hat diese Aufgabe in ihre Digitale Agenda aufgenommen.
„Die Filmarchive tun bereits jetzt ihr Möglichstes, um Filmrollen sicher zu lagern und ihre Inhalte auf analogem wie digitalen Wege zugänglich zu halten. Sowohl aus Mitteln meines Kulturetats wie auch aus solchen der Filmförderungsanstalt (FFA) wurden seit 2012 mehrere Millionen Euro in die Digitalisierung investiert, so auch im laufenden Jahr 2015 eine Million Euro des Bundes. Angesichts der gewaltigen Zahl an Filmtiteln und des enormen archivarischen Aufwands kann dies aber nur ein erster Schritt sein“, so Staatsministerin Grütters. „Die FFA hat daher auf meine Bitte bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) ein unabhängiges Gutachten zur ´Kostenabschätzung zur digitalen Sicherung des filmischen Erbes´ in Auftrag gegeben, das heute veröffentlicht wird.“
Die Gutachter schlagen vor, die Filmerbe-Digitalisierung schrittweise mit einem jährlichen Mindestvolumen von 10 Mio. Euro über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu finanzieren.
Monika Grütters weiter: „Es ist wichtig, dass der Verwaltungsrat der FFA am 10. Juni 2015 seine Bereitschaft erklärt hat, im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung mit Bund und Ländern seinen Beitrag zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes zu erbringen. Bund, Länder und die Branche tragen hier in der Tat eine gemeinsame Verantwortung. Ich habe daher den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vorgeschlagen, einen nachhaltigen Fahrplan für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes zu erarbeiten, der auf den konzeptionellen Vorarbeiten des Kinematheksverbundes aufbauen sollte. Hierzu muss auch ein Plan zur gemeinsamen Finanzierung dieser großen Herausforderung gehören. Das PwC-Gutachten ist dafür eine hilfreiche Diskussionsgrundlage.“
Das PwC-Gutachten zur „Kostabschätzung zur digitalen Sicherung des filmischen Erbes“ steht seit dem 29.7. als auf der Homepage der FFA zur Verfügung: KostenschätzungFilmarchivierung.“
Das Gutachten widmet sich auch der zukünftigen archivischen Aufgabe: “ …. Umgang mit analogem Material nach der Digitalisierung. Aus Kostengründen ist hier mit Digitalisierung von Titeln parallel nur eine sehr selektive analoge Archivierung zu erwägen. Für die Archive neben dem Bundesarchiv könnte eine Verschiebung der Aufgabenschwerpunkte diskutiert werden.“ Sowohl über die Frage der Vernichtung der Originale als auch über die schwammige „Verschiebung“ wird unter den Archiven etc. sicher noch zu reden sein.
Generell bleibt das regionale Filmerbe unberücksichtigt, wenn ich es richtig sehe.
Quelle: Pressemitteilung d. Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, 29.7.2015