Workshop des Heimatbundes Siegerland Wittgenstein
Historische Gebäude sind ein großer Schatz unserer Region. Vielfach befinden sich ortsbildprägende Häuser auch im Besitz von Heimatvereinen. Diese Gebäude zu unterhalten und ggf. auch zu restaurieren ist zuweilen eine Herausforderung. Belange des Denkmalschutzes müssen berücksichtigt, Fördermöglichkeiten geprüft und Handwerker gefunden werden, die auch über das Wissen und die Erfahrung verfügen, solche Arbeiten fachgerecht durchführen zu können.
Landrat Andreas Müller hat sich als Vorsitzender des Heimatbundes Siegerland-Wittgenstein e.V. das Ziel gesetzt, die Heimatvereine verstärkt mit Workshops zu den unterschiedlichsten Themen in ihrer Heimatarbeit zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zur Vernetzung und zum Austausch zu geben. Den Anfang macht in diesem Jahr ein Workshop zum Thema „Denkmalschutz / Sanierung von historischen Gebäuden“, der am Samstag, 29. Februar 2020, von 13.00 bis 15.00 Uhr stattfinden wird.
Hauptreferent ist Zimmermeister Pascal Sahm aus Burbach, der als geprüfter Restaurator anhand von Praxisbeispielen wie der Kapellenschule in Eisern oder der Kapellenschule Wiederstein den Heimatvereinen Hilfestellungen und Grundwissen rund um das Thema Denkmalschutz vermitteln möchte.
Unterstützt wird er dabei von Rainer Güttler, Sachgebietsleiter Obere Denkmalschutzbehörde beim Kreis Siegen-Wittgenstein, der über die verschiedenen Fördermöglichkeiten referiert.
Der genaue Veranstaltungsort in Siegen ist abhängig von der Teilnehmerzahl und wird allen Angemeldeten rechtzeitig per Mail bekanntgegeben. Der Besuch des Workshops ist kostenfrei. Anmeldungen sind bis Montag, 24. Februar 2020, per E-Mail an heimatbund@siegen-wittgenstein.de möglich!
Ein gutes Vorhaben Herr Landrat und Vorsitzender des Heimatbundes Siegerland-Wittgenstein !
Es wird wohl hoffentlich dann auch einmal ein solch festgefahrener Fall , wie er beispielsweise beim sog. „Hüttenmeisterhaus“ in Kreuztal – Kredenbach vorliegt, zur Sprache kommen.
Hier ist weder die Kommune ( Untere Denkmalbehörde) noch der private Eigentümer bereit, den unaufhaltsamen Verfall des historisch wertvollen und ortsbildprägenden, denkmalgeschützten Fachwerkgebäudes aufzuhalten. Selbst das derzeit bestehende Denkmalschutzgesetz (DSchG.-NRW § 30 ) läßt durchaus die Enteignung eines uneinsichtigen Privatbesitzers zu, aber solange eine Kommune nicht auch von einem ihr übergeordneten Gesetzgeber (evtl. Obere Denkmalbehörde-NRW ) zur Übernahme, Instandsetzung und weiteren Instandhaltung *) eines sonst dem unweigerlichen Verfall preisgegebenen Denkmals gezwungen wird, braucht man sich nebenbei über das Verschwinden des regionalen Heimatbewußtseins im Siegerland nicht zu wundern. Auch der Erhalt historischer Gebäude trägt u.a. auch zur Förderung der doch hoffentlich auch heute noch wünschenswerten regionalen Identität und Wohlbefinden bei, vor allem dann, wenn dazu der Kommunalverwaltung eine möglichst gemeinschaftsfördernde, soziale Nutzungsmöglichkeit für das letztlich vom Steuerzahler renovierte Denkmalgebäude einfallen sollte.
Für solche Aufgaben scheinen aber die Dorfgemeinschaften (sofern überhaupt noch vorhanden ) oder zögerlich agierende „Heimatvereine„ letztlich überfordert zu sein. Aber sie könnten m.E. zumindest den Landesgesetzgeber zu einer entsprechenden Novellierung bzw. offenbar notwendigen Konkretisierung des DSchG-NRW veranlassen.
* ) > evtl. Enschädigsforderungen des Privatbesitzers werden natürlich hierbei den Instandsetzungs- und Erhaltungskosten dem derzeitigen Marktwert gegengerechnet !