Online: Broschüre „50 Jahre Siegen-Wittgenstein“. ‚Wir feiern, was wir lieben‘

Im SWA/WWA fand sich am vergangenen Wochenende die Broschüre „50 Jahre Siegen-Wittgenstein“. ‚Wir feiern, was wir lieben‘ – unter diesem Motto steht das Jubiläumsjahr 2025, in dem wir den 50. Geburtstag unseres Kreises Siegen-Wittgenstein begehen. 

Die Broschüre enthält auch einen redaktionierten Kurzbeitrag zur Entstehung des Kreises Siegen-Wittgenstein – s. u. -, der richtigerweise auch den ersten LAndrat des neuen Kreises, Hermann Schmidt, erwähnt. Hingewiesen sei auch auf den ersten Oberkreisdirektoren, Karl Heinz Forster.

Eine komplette Programmübersicht und eine Vorschau aufs Jubiläumsjahr finden Sie in der Broschüre, die Sie alternativ auch online unter www.siegen-wittgenstein.de/zeitungsbeilagen unter dem Punkt „Sonderpublikationen“ lesen können.

„Zur Entstehung des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Seit Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts wurde im Raum über die Neugliederung der Kommunen diskutiert. Die Fortentwicklung der Industriegemeinden stieß an in ihre verwaltungsmäßigen Grenzen. So waren dort oft [mehrere] Kommunen beteiligt bzw. betroffen. Zugleich stiegen die kommunalen Aufgaben an, so dass vor allem Landgemeinden diese nicht mehr bewältigen konnten.
Mit dem ersten Siegerland-Gesetz kam es am 1. Juli 1966 zur Rückgliederung der Stadt Siegen in den Kreis Siegen, zur Eingemeindung mehrerer Gemeinden in die Stadt Siegen, zum Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu den Städten Hüttental und Eiserfeld sowie zur Auflösung der Ämter Weidenau und Eiserfeld.
Im Rahmen des zweiten Siegerland-Gesetzes (1969) wurden aus den Gemeinden der verbliebenen Ämter weitere Großgemeinden gebildet, und alle Ämter aufgelöst und aus dem Landkreis wurde der Kreis Siegen.
Bis zum 31. Dezember 1974 setzte sich der Kreis Siegen aus den Städten Eiserfeld, Freudenberg, Hilchenbach, Hüttental, Kreuztal und Siegen sowie den Gemeinden Burbach, Wilnsdorf, Netphen und Neunkirchen zusammen.
Am 1. Januar 1975 wurden die Städte Hüttental und Eiserfeld in die Stadt Siegen eingegliedert und der Kreis Siegen mit dem benachbarten Kreis Wittgenstein fusioniert – unter Verlust der Höhendörfer Altastenberg, Neuastenberg, Lenneplätze, Mollseifen, Langewiese und Hoheleye.

Ein Kreiswappen?
Vom 6. April 1966 bis zur Auflösung des Kreises 1974 trug der Kreis Wittgenstein das Wappen der im Jahre 1360 ausgestorbenen Grafen zu Wittgenstein.
Mit dem Zusammenschluss der Kreise Siegen und Wittgenstein zum Kreis Siegen, sollte das Wappen Symbole beider Kreishälften zeigen, weil die Siegerländer auf das Haubergsmesser und die Grubenlampe allerdings nicht verzichten wollten, hätte es dreiteilig sein müssen. Dieser Wappenentwurf wurde allerdings vom Staatsarchiv in Münster abgelehnt. Daher blieb es zunächst beim alten Wappen des Kreises Siegen. 1984 führte die Kreisumbenennung zu einer erneuten Wappendiskussion, an deren Ende entschied man sich dafür die rechte Hälfte des Wappens (Haubergsmessser und Grubenlampe) in den Wittgensteiner Farben schwarz-silber zu färben. Erst 1999 fand das alte Wittgensteiner Wappen seinen Platz im Kreiswappen.

Der Kreisname – Eine einzigartige Episode in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen!
Der Weg hin zur Umbenennung des Kreises in „Siegen-Wittgenstein“ sollte lang und kompliziert werden.
Schon im Zuge der Neugliederung hatte der Kreistag des Kreises Wittgenstein im Sommer 1973 beschlossen, dass der neue Kreis den Namen „Siegen-Wittgenstein“ erhalten sollte. Auch auf Sie-gerländer Seite vertrat man diesen Vorschlag und stellte sich gegen die für die Namensänderung zuständige nordrhein-westfälische Landesregierung.
Der Landtag hatte im Neugliederungsgesetz 1975 den Namen „Kreis Siegen“ festgelegt. Er hatte sich am Sitz des Kreises orientiert.
Seit Mai 1976 gab es immer wieder Initiativen den heutigen Kreisnamen zu etablieren. Vor allem in Wittgensteiner Land war man über die Nichterwähnung der „Marke“ Wittgenstein im Kreisnamen enttäuscht und sah den Tourismus als Einnahmequelle gefährdet.
1983 hatte ein erneuter Antrag hatte endlich Erfolg. Am 20. Dezember 1983 wurde das Sauer-land/Paderborn-Gesetz geändert und trat am 1. Januar 1984 in Kraft. Der Kreis hieß nun endlich „Siegen-Wittgenstein“.“

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