Ministerin Scharrenbach: Denkmalschutz bewahrt Heimat und ermöglicht Zukunftschancen für Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Zum gestrigen Tag des offenen Denkmals bekennt sich die neue Landesregierung nachdrücklich zum Denkmalschutz. „Denkmalschutz und Denkmalpflege erhalten das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens und machen es für kommende Generationen zugänglich. Zu dieser Verantwortung stehen wir. Daher werden wir die Fördermittel für die Baudenkmalpflege wieder auf jährlich rund zwölf Millionen Euro anheben“, kündigte Ministerin Ina Scharrenbach an.
„Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Das kulturelle Erbe ist Teil des Gedächtnisses unseres Landes. Nordrhein-Westfalen hat den politischen Anspruch und die verfassungsmäßige Pflicht, dieses Erbe zu schützen und zu pflegen“, sagte die Ministerin weiter. Aber Denkmalschutz sei mehr als Traditionspflege. Er sei zukunftsträchtig und biete vielfältige Chancen für Nordrhein-Westfalen. „Denkmäler steigern die Lebensqualität in den Städten, Gemeinden und Kreisen, stiften Identität und schaffen Zusammenhalt“, betonte Scharrenbach.
Der Erhalt, die Pflege und Weiterentwicklung sind zudem ein wichtiger Teil der Stadtentwicklung. Denkmäler und deren Geschichte machen Heimat erlebbar und sichtbar. Denkmäler sind die sichtbaren Wurzeln von Heimat. „Aus diesem Grund liegen uns der Denkmalschutz und die Denkmalpflege besonders am Herzen. Ich bin optimistisch, dass wir die Förderung bereits im kommenden Jahr wieder auf eine gute Basis stellen können. Ich sehe die finanzielle Unterstützung für die Denkmalpflege auch als Dank und Anerkennung für das vielfältige ehrenamtliche Engagement an.“ Privatpersonen, Vereine, Kirchengemeinden, Interessengruppen und unzählige andere Organisationen seien im ganzen Land aktiv, um das archäologische und baukulturelle Erbe des Landes zu erhalten.
„Diese überwiegend ehrenamtliche Arbeit genießt unsere besondere Wertschätzung“, sagte Scharrenbach zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Nachdem die Vorgängerregierung große Teile der Denkmalförderung auf eine Darlehnsgrundlage gestellt hatte, waren viele Privateigentümer wegen der weggefallenen Zuschüsse nicht mehr zu Investitionen in den Erhalt des kulturellen Erbes bereit.
Quelle: Pressemitteilung des Heimatministeriums NRW, 8.9.2017
Weitere Informationen unter: www.mhkbg.nrw