Novemberrevolution in der Amtsverwaltung Weidenau

“ …. Nach der Revolution vom 9.11.1918 bildete sich auch beim Amt ein Arbeiter- und Soldatenrat. Dieser riß die Polizeigewalt an sich und kontrollierte durch seinen Vorsitzenden Gustav Schultheis, Klafeld, alle Posteingänge und -ausgänge der Verwaltung und versah sie mit seinem Sichtvermerk. Er beanspruchte sogar das Recht, die amtlichen Schriftstücke zu unterschreiben. Dem Arbeiter- und Soldatenrat gehörten u. a. auch die späteren Polizeibeamten Forneberg, Dirlenbach und Jüngst an. Mit dem Aufruf des Rates der Volksbeauftragten vom 12.11.1918 an das deutsche Volk, der den Belagerungszustand aufhob und Freiheit für öffentliche Versammlungen, Meinungsäußerung, Religionsausübung usw. brachte, setzte die Gesetzgebung wieder ein. Durch die Verordnung über das Finanzgebahren der Arbeiter- und Soldatenräte vom 13.1.1919 mußten diese über alle vereinbarten Gelder genaue Rechnung legen. …..“
Quelle: Verwaltungsbericht des Amtes Weidenau vom Rechnungsjahre 1951 (1. April 1951 bis 31.3.1952), Weidenau 1953, S. 7

Zur Aktenkunde der Novemberrevolution im Allgemeinen s. Holger Berwinkel, 1918: Die Revolution im Geschäftsgang, in: Aktenkunde, 9. September 2018, https://aktenkunde.hypotheses.org/1071.

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