Berichte über musikalische Abendunterhaltungen, Konzerte oder gar Maskenballveranstaltungen liegen allerdings nicht erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts vor. Bereits am 15. Februar 1828 inserierte eine Privatperson im “Siegerländer Intelligenz-Blatt“, „… daß am Sonntag den 17. Febr. Ball in meinem Hause gehalten [wird]. Der Anfang ist Abends 7 Uhr, und der Eintrittspreiß für jeden Herrn 10 Sgr.“ Aus einer 1836 veröffentlichten Pressemitteilung des “Siegerländer Intellligenz-Blattes“ geht wiederum hervor, dass die Faschingsfeiern in unserer Region durchaus von feucht-fröhlicher Natur gewesen sein müssen. Ausdrücklich wird in einem Inserat darauf aufmerksam gemacht, dass die Jecken „… am 16. d.[es] M.[onats] (Fastnachts-Ball) … zwei Paar Handschuh, ein Flortuch und 3 Masken“ vergessen hatten!
Nicht immer waren solche Veranstaltungen jedoch dem allgemeinen Publikum zugänglich. Da Karnevalssitzungen zum festen Bestandteil von Vereinsamüsements gehörten, mussten sich Nichtmitglieder ihr Entrée zuweilen teuer erkaufen oder wurden gar ganz ausgeschlossen. Selbst auf die Etikette wurden sorgsam geachtet. „Nur anständigen Masken kann der Eintritt gestattet werden“, so die Aufforderung zum jovialen Vergnügen in einer Ausgabe des “Intelligenz-Blattes für die Kreise Siegen und Wittgenstein“ vom 4. Februar 1842. Kein Wunder übrigens, konnten sich die Karnevalisten doch bei so manchem Maskenball für die originellste Kostümierung über Prämien und Auszeichnungen erfreuen.
Quelle: An´s Licht geholt, Februar 2010