Vorgesehen ist die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien.
Vorgesehen ist die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien.