1) Alte Synagoge Bad Laasphe – Gewährung von Zuschüssen
„Der Verein „Bad Laaspher Freundeskreis für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V.“ (Verein) verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, das unter Denkmalschutz stehende, aber derzeit ungenutzte und baulich verfallende Gebäude der ehemaligen Synagoge der jüdischen Gemeinde Laasphe in der Bad Laaspher Altstadt zu restaurieren und zu einem kulturellen Zentrum als Dokumentati onsstätte, Ort der Erinnerung, interreligiöser Begegnungsstätte sowie Lehr- und Bildungsort zu entwickeln. Bei dem Gebäude handelt sich um das einzige erhalten gebliebene Synagogenge bäude in Wittgenstein.
Die Planungen des Vereins sind dem Ausschuss ein erstes Mal in seiner Sitzung am 05.12.2022 vorgestellt worden. Bereits damals war von Vertretern des Vereins berichtet worden, dass von einem Kostenrahmen i. H. v. rd. 1,5 Mio. € für das Projekt auszugehen ist.
Die Planungen wurden zwischenzeitlich, insbesondere auch durch zeitaufwendige Abstimmungen mit den Denkmalbehörden der Stadt Bad Laasphe und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, vorangetrieben. Zwischenzeitlich liegt die denkmalrechtliche Genehmigung vor, ein Bauantrag befindet sich in Vorbereitung.
Die Gesamtkosten des Projektes werden nach aktuellem Stand rd. 1.460.000 € betragen.
Auf Antrag des Vereins hat
▪ der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eine Zuwendung in
Aussicht gestellt. Die Zuwendung ist mit einem Fördersatz von 50 v.H. bis zu einer Höhe
von rd. 378.000 € bewilligt.
▪ das Land NRW im Rahmen der Heimatförderung eine Zuwendung von bis zu 830.000 € bewilligt. Der Fördersatz liegt hier bei 90 v.H..
▪ die NRW-Stiftung einen Zuschuss von 150.000 € bewilligt.
Außerdem wurde beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe ein Zuschuss in Höhe von 3.110 € beantragt, der aber noch nicht bewilligt ist.
Wegen sich überschneidender Fördertatbestände können nach derzeitigem Stand von den Fördermitteln des BKM bzw. des Landes NRW voraussichtlich nur rd. 374.000 bzw. 608.000 € abgerufen werden. Das führt in der Gesamtfinanzierung des Projektes zu folgender Entwicklung:
Gesamtkosten 1.460.000 €
./. Förderung Heimatzeugnis 608.000 €
./. Förderung BKM 374.000 €
./. Förderung NRW-Stiftung 150.000 €
./. Förderung LWL 3.110 €
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Verbleibender Finanzierungsbedarf: 324.890 €
Der Verein ist zuversichtlich, für die Realisierung des Projektes Spenden in erheblicher Höhe einwerben zu können. Dennoch verbleibt nach derzeitigem Stand ein Finanzierungsbedarf in Höhe von bis zu 200.000 € für Kosten, die nicht förderfähig sind und für die nach derzeitigem Stand keine sonstigen Zuschüsse Dritter zu erwarten sind. Der Verein hat deswegen bei der Stadt Bad Laasphe und beim Kreis Siegen-Wittgenstein Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von je 100.000 € für die Realisierung des Projektes „Alte Synagoge Bad Laasphe“ beantragt. Um ausschließen zu können, dass andere Fördermittelzusagen verfallen, benötigt der Verein eine Entscheidung bis Oktober 2024.
Mit dem Bürgermeister der Stadt Bad Laasphe ist abgestimmt, dass er die Angelegenheit den dortigen politischen Gremien in den ersten Sitzungen nach der Sommerpause vorlegen wird. Mit einer Entscheidung des Rates der Stadt Bad Laasphe ist am 05.09.2024 zu rechnen.
Die für den Zuschuss benötigten Finanzmittel sollen in der Leistung „Regionalentwicklung“
(09.01.01.01) unter Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eingeplant und in beiden Haushaltsjahren je zur Hälfte ausgezahlt werden. Die ordnungsgemäße Verwendung ist vom Verein bis zum 30.10.2028 nachzuweisen.“
Quelle: Kreistagsvorlage 168/2024
– s. a. Westfalenpost: „200.000 Euro Zuschuss für Alte Synagoge von Stadt und Kreis“ v. 27.8.2024
– Stadtrat Bad Laasphe, Beschlussvorlage 2020-2025/601
2) Verein zur Erhaltung der Ginsburg e. V. – Gewährung von Zuschüssen
Die besondere Bedeutung der Ginsburg – sowohl aus Sicht des Denkmalschutzes, als auch in ihrer Wirkung für die touristische Infrastruktur – ist bekannt. Dem Verein zur Erhaltung der Ginsburg e.V. (Verein) als Eigentümer der Ginsburg mit umliegendem Gebäudeensemble waren durch den Kreis Siegen-Wittgenstein zuletzt Zuschüsse
▪ zur Neuerrichtung einer baufällig gewordenen Brücke in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis maximal 15.000,00 € (siehe hierzu Drucksache 212/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Regionalentwicklung am 21.09.2016),
▪ zur Realisierung des Projektes „Die Ginsburg – eine barrierefreie Höhenburg“ in Höhe von bis zu 75.000,00 € (siehe hierzu Drucksache 111/2020 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Regionalentwicklung am 17.06.2020)
und
▪ zur notwendigen Sanierung des Daches des Gewerkenhauses in Höhe von 10.000,00 € (siehe hierzu Drucksache 192/2023 zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Ehrenamt am 04.09.2023) bewilligt worden.
Die Umsetzung des Projektes „Die Ginsburg – eine barrierefreie Höhenburg“, für das neben den von der Stadt Hilchenbach und dem Kreis Siegen-Wittgenstein gewährten Zuschüssen in Höhe von je 75.000 € im Wesentlichen mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem „Heimat-Zeugnis“ (rund 770.000 €) und dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (141.500 €) finanziert wurde, dauert noch an. Die hohen Zuschüsse des Bundes und des Landes machen deutlich, welch besondere Bedeutung das Esemble der Ginsburg mit umliegendem Gebäudebestand besitzt, an dessen Erhaltung und
touristischen Entwicklung die Stadt Hilchenbach und der Kreis Siegen Wittgenstein höchstes Interesse haben sollten.
Neben dem zukunftsweisenden Projekt „Die Ginsburg – eine barrierefreie Höhenburg“ hat der Verein in den vergangenen Jahren umfassende Arbeiten zur Erhaltung und Sanierung der umliegenden Gebäude, insbesondere der sogenannten Burgküche/Vorburg – links der Zuwegung zum Turm der Ginsburg – und des sogenannten Gewerkenhauses – rechts der Zuwegung liegend –, in dem sich heute die sich zunehmender Beliebtheit erfreuende Schänke befindet.
Neben den finanziellen Belastungen, die dem Verein mit den besonderen Projekten und den größeren Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen entstehen, zeichnet sich ab, dass die laufenden Unterhaltungskosten zu einer Belastung des Vereins führen, die er dauerhaft aus eigenen Mitteln nicht decken können wird. Er hat deswegen schon im Jahr 2023 beantragt, dass die Stadt Hilchenbach und der Kreis Siegen-Wittgenstein in zukünftigen Jahren zu diesen Unterhaltungsaufwendungen einen verlorenen Zuschuss in Höhe von jeweils 5.000 € je Kalenderjahr gewähren.
Die Gewährung dieses Zuschusses war mit der Drucksache 192/2023 bereits einmal zur Beratung und Beschlussfassung für die Sitzungen des zuständigen Ausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages am 04.09.2023 bzw. 22.09.2023 vorgeschlagen worden, wurde damals aber zurückgestellt.“
Quelle: Kreistagsvorlage 169/2024
3) Buchprojekt „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußischen 19. Jahrhundert. Im Industriezeitalter 1848-1914“
„Im Rahmen des Jubiläums „200 Jahre Kreise Siegen und Wittgenstein“ im Jahr 2017 wurde der Historiker Dieter Pfau vom Kreistag beauftragt, das Buch „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein. Das 19. Jahrhundert“ zu erstellen. Die bis dato einzig adäquate wissenschaftliche Darstellung zur Kreisgeschichte bezog sich allein auf den Altkreis Siegen und war 1915 erschienen: „Das Siegerland unter preußischer Herrschaft 1815-1915“ von Hans Kruse. Eine historische Gesamtdarstellung der Geschichte der Altkreise Siegen und Wittgenstein aus moderner Perspektive fehlte.
Mit Unterstützung des Kreisarchivs wurde intensive Grundlagenforschung betrieben. Neben Dokumenten im Kreisarchiv in Siegen wurden Überlieferungen im Landesarchiv Münster und erstmals auch die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin ausgewertet.
Im Laufe der Arbeit wurde deutlich, dass das Material so umfangreich ist, dass eine Aufbereitung in nur einem Band nicht sinnvoll erschien. Deshalb wurde zunächst ein erster Teilband „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußischen 19. Jahrhundert“ veröffentlicht. Unter dem Titel „An der Schwelle zur Industrialisierung“ beschäftigt sich dieser mit den Jahren 1814 bis 1848. Das Werk ist im März 2023 erschienen.
Aus Anlass des Jubiläums „50 Jahre Kreis Siegen-Wittgenstein“ schlägt die Verwaltung nun vor, den zweiten Teilband zum 19. Jahrhundert erstellen zu lassen. Die Grundlagenfor
schung ist abgeschlossen. Die für den zweiten Teilband notwendigen Arbeiten beziehen sich primär auf die redaktionelle Erstellung des Bandes. Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Mittel („bis zu 35.000 Euro“) beziehen sich auf die reinen Erstellungs- bzw. Druckkosten. Der genaue Betrag ist abhängig von der Höhe der gewünschten Auflage. Durch Einwerben von Sponsorengeldern kann der vom Kreis aufzubringende Betrag ggf. reduziert werden.
Die Erstellung des ersten Teilbandes wurde laut Beschlussvorlage 36/2017 vom Kreis mit bis zu 50.000 Euro verteilt auf drei Jahre zu unterstützt. Hinzu kam die personelle Unterstützung des Projektes über einen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren im Umfang von 180 Arbeitstagen durch die für die Dokumentation der Wirtschafts- und Industriegeschichte zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin des Kreisarchivs.
Die Gesamtkosten des ersten Teilbandes waren mit 234.000 Euro veranschlagt. Davon wurden 100.000 Euro von privaten Unterstützern aufgebracht und 60.000 Euro Produktionskosten vom Autor.
Beginnend im Januar 2025 könnte das Manuskript des 2. Teilbandes bis Juni 2026 und der
Umbruch bis Ende August 2026 fertiggestellt sein. Das Buch könnte ab September 2026 in Druck gehen und im Oktober 2026 erscheinen.
Die Finanzierung des Forschungs- und Buchprojekts und die Modalitäten der Herausgabe
der zwei Teilbände zum 19. Jahrhundert sind im Kooperationsvertrag mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Heimatbund Siegerland-Wittgenstein e.V. vom 10. Februar 2018 geregelt. Nachdem der erste Teilband „An der Schwelle zur Industrialisierung 1815-1848“ erschienen ist, sollen dessen Verkaufserlöse zur Finanzierung des zweiten Teilbands „Im Industriezeitalter 1848 bis 1914“ dienen. Vom 1. Teilband sind bislang 600 Exemplare über den Buchhandel und im Direktvertrieb verkauft. Damit ist das neue Zeitspurenbuch schon jetzt eines der meistgekauften historischen Bücher im regionalen Marktsegment. Kalkuliert waren jedoch höhere Verkaufszahlen.
Vom ersten Buch der Zeitspuren-Reihe zum Früh- und Hochmittelalter sind im ersten Weihnachtsgeschäft 2009 mehr als 1.200 Exemplare verkauft worden. Mittlerweile sind mehr als 2.500 Exemplare abgesetzt, davon fast 200 nach Erscheinen des neuen ersten Teilbands zum 19. Jahrhundert. Da die Zeitspuren-Reihe langfristig angelegt ist und qualitativ hochwertige Bücher zur Regionalgeschichte weiterhin gefragt sind, ist beim Verkauf der Bücher noch mit weiterer Nachfrage zu rechnen. Digitalisierung und Social-Media haben den Buchmarkt in den letzten Jahren verändert, sodass bei der Bewerbung von gedruckten Büchern neue Wege zu beschreiten sind. Die Cross-Media-Funktion mit der das neue Buch begleitenden, gut besuchten Internetpräsentation ist ein Schritt in diese Richtung.
Der Kreis unterstützt die Erstellung des zweiten Teilbandes laut Beschlussvorschlag mit einem Ankauf von 250 Exemplaren des ersten Teilbandes im Jahr 2025 direkt beim Autor.
Diese Bücher stellt der Kreis Bibliotheken, Schulen und anderen Bildungs- sowie Senioreneinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung, um das erarbeitete Wissen breiten Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen. Darüber hinaus wird der Kreis den Autor dabei unterstützen, weitere Akteure für den Ankauf zusätzlicher Exemplare des Buches zu gewinnen und dem Vertrieb noch einmal neue Impulse zu geben.
Zudem bietet der Autor an, im Jubiläumsjahr 2025 eine begleitende Vortragsreihe zur Ge-
schichte des 19. Jahrhunderts im Kreis Siegen-Wittgenstein durchzuführen. Die multimedialen Vorträge zum ersten Teilband, die im Frühjahr und Herbst 2023 im Rahmen der VHS in Bad Berleburg, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen und Bad Laasphe sowie zusätzlich in Siegen durchgeführt wurden, waren gut besucht und sind sehr gut angenommen worden. Die neue Vortragsreihe würde Themen des 1. Teilbands und des in Bearbeitung befindlichen zweiten Teilbands umfassen.
Auch solch eine Vortragsreihe hätte ohne Zweifel positive Wirkungen auf den Vertrieb des
ersten Teilbandes. Ggf. kann der zweite Teilband bereits zu einem Subskriptionspreis vorbestellt werden.
Ausblick auf den zweiten Teilband
Der zweite Teilband trägt den Titel „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußi-
schen 19. Jahrhundert. Im Industriezeitalter 1848-1914“ und umfasst im Wesentlichen die
zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Er beginnt mit der Fortsetzung des im ersten Teilband
begonnenen Hauptkapitels „Aufbruch im Bürgertum“, das neben dem weiteren Ausbau des Bildungswesens (Höhere Bürgerschule und Mädchenschule in Siegen und gewerbliche Sonntagsschulen in beiden Kreisen) und der Wirtschafts- und Finanzinfrastruktur (Kommanditbank in Siegen und erste Sparkassen) auch die in beiden Kreisen turbulenten Ereignisse der Revolutionsjahre 1848/49 zum Thema hat, einschließlich der Gründung der Handelskammer für den Kreis Siegen.
Wirtschaftlich sind die dann beginnenden 1850er Jahre vom Aufbruch ins Industriezeitalter
geprägt, der seinen Ausdruck anfangs in den Initiativen regionaler Eisenbahnkomitees und
der Siegener Handelskammer für den Eisenbahnanschluss und den zügigen Bau der Eisenbahnen fand. Für die zu dieser Zeit bereits bestehenden und für neu hinzukommende Unternehmen nicht nur des Montanbereichs, sondern auch des Maschinenbaus und weiterer Branchen bedeutete der Anschluss an das Eisenbahnnetz (Eröffnung der Ruhr-Sieg-Strecke und Anbindung an die Deutz-Gießener Eisenbahn im August 1861) das Startsignal zur Industrialisierung.
Während das Siegerland einen bislang nicht gekannten wirtschaftlichen Aufschwung erlebte, konnte Wittgenstein daran nur indirekt teilhaben. Die Zahl der in den Nachbarkreis pendelnden Arbeiter erhöhte sich mit der Zeit stetig. Die Lebensverhältnisse im ärmsten Landkreis Preußens blieben aber weiterhin prekär. Doch auch die Unternehmen der im Kreis Siegen dominierenden Montanindustrie konnten sich trotz enormer wirtschaftlicher Dynamik aufgrund der nunmehr auf der Bahn anfallenden hohen Transportkosten nur mit großer Mühe auf dem nationalen und den internationalen Märkten behaupten.
Die beiden Kreise entwickelten sich sehr unterschiedlich. Während die Bevölkerungszahl im Kreis Siegen zwischen 1850 und 1910 von 46.000 auf 115.000 Personen stieg und sich
mehr als verdoppelte, verzeichnete der Kreis Wittgenstein lediglich eine Zunahme von
21.000 auf 25.000 Personen. Im Kreis Siegen waren 1882 bereits 65 Prozent der Erwerbstätigen in der Industrie beschäftigt, 1907 waren es 71 Prozent. Im Kreis Wittgenstein dagegen lag der Anteil der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft 1882 bei fast 60 Prozent und 1907 immer noch bei 52 Prozent, während nur 35 Prozent (1882) beziehungsweise 39 Prozent (1907) hauptberuflich in der Industrie beschäftigt waren. Dennoch haben sich die Lebensverhältnisse in beiden Kreisen von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts Dank des vielfältigen Ausbaus der staatlichen und kommunalen Infrastruktur in nahezu jeder Hinsicht deutlich verbessert.
In politischer Perspektive folgte auf die gescheiterte Revolution die Reaktionsära in Preußen, die ab 1859 in den vom Dreiklassenwahlrecht geprägten Parlamentarismus und die Gründung erster politischer Parteien mündete. Bei den Wahlen zum Preußischen Landtag bildeten erst die Kreise Siegen-Wittgenstein-Olpe und seit 1860 die Kreise Siegen-Wittgenstein einen gemeinsamen Wahlkreis, der ab 1866 von Heinrich Achenbach und ab 1898 von Heinrich Macco vertreten wurde. Im preußischen Landtag wurde über die für die Verbesserung der Wirtschafts- und Lebensverhältnisse eingesetzten staatlichen Mittel verhandelt. Heinrich Achenbach, der im Kabinett Bismarcks von 1873 bis 1878 das Amt des preußischen Handelsministers ausübte, war im Landtag maßgeblich an der Entscheidung über die Anbindung des Kreises Wittgenstein an das deutsche Eisenbahnnetz mit der 1883 eröffneten Bahnlinie von Kreuztal über Laasphe nach Cölbe (Marburg) beteiligt.
Dank seiner reichhaltigen Erzvorkommen gehörte das Siegerland 1871 noch zu den führenden Eisenregionen im neu gegründeten Deutschen Reich und in Europa. Diese Stellung büßte es infolge technischer Entwicklungen und seiner auf zu hohe Transportkosten zurückzuführenden ungünstigen Verkehrslage ein, sodass sich beim Eintritt in die Phase der Hochindustrialisierung der erste große Strukturwandel des Industriezeitalters von der Eisenerzeugung zur Eisenverarbeitung vollzog. Diese mit einem Konzentrationsprozess und einer Auffächerung und Diversifizierung neu entstehender Betriebe einhergehende Entwicklung hatte einen Anstieg der Arbeitsplätze zur Folge, der viele auch aus Wittgenstein zuziehende oder einpendelnde Arbeiter umfasste. Das trug ebenfalls zu einer spürbaren Verbesserung der
Lebensverhältnisse im Kreis Wittgenstein bei.
Ein für die bäuerliche Bevölkerung Wittgensteins wichtiger Entwicklungsschritt war die Gründung des Berleburger Spar- und Darlehnskassenvereins 1869, der ersten auf den Ideen von Raiffeisen entstandenen Genossenschaftsbank in der Provinz Westfalen überhaupt. Es folgten Arfeld (1872) und Wingeshausen (1873). Die praktische Umsetzung des Konzepts der „Hilfe zur Selbsthilfe“ war so erfolgreich, dass sich in der Folge nicht nur in Wittgenstein, sondern auch im Kreis Siegen neben Spar- und Darlehnskassenvereinen auch zahlreiche Bezugs- und Absatzgenossenschaften bildeten.
In ihrer politischen Entwicklung waren beide Kreise anfangs bürgerlich-liberal geprägt, ab
den 1870er Jahren setzten sich aber zumeist die konservativen Parteien und Kandidaten im Reichstagswahlkreis durch. Durch die mit Ausnahme von 1893 und 1897 erfolgreichen Kandidaturen des Berliner Hofpredigers Adolf Stoecker im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein-
Biedenkopf galt der Siegener Raum über Jahrzehnte als eine Hochburg der kaisertreuen und zugleich dezidiert antisemitischen Christlich-Sozialen-Partei.
Der Umstand, dass die Sozialdemokratie weder im Siegerland noch in Wittgenstein kaum
Fuß fassen konnte, war auch darauf zurückzuführen, dass sich in dem an die Stoecker-
Partei angelehnten christlich-sozialen Milieu und im Milieu der katholischen Minderheit Arbeitervereine und christliche Gewerkschaften bildeten, die vielfach nicht weniger aktiv für die Verbesserung der Lebensverhältnisse eintraten, als die freien Gewerkschaften des sozialdemokratischen Milieus. Nach dem großen Bergarbeiterstreik von 1889 im Ruhrgebiet und dem auch damit zusammenhängenden sozialpolitischen Kurswechsel Kaiser Wilhelms II. traten diese christlichen Gewerkschaften in den Aushandlungsprozessen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Siegerländer Montanrevier vereinzelt auch in Arbeitskämpfe ein.
Damit sind die großen Entwicklungslinien des 2. Teilbands mit einigen thematischen Erweiterungen genannt. Einzelne Kapitel sind, wie bereits im 1. Teilband, mehr auf kulturellen Themen bezogen: die Entwicklung des Schul- und Bildungswesens; das insbesondere in derZeit des Kulturkampfs in den 1870er Jahren spannungsreiche Verhältnis zwischen den zwei großen christlichen Konfessionen; die Entwicklung der vergleichsweise großen jüdischen Gemeinden Wittgensteins und der kleinen Siegener Gemeinde, die 1904 mit dem Synagogenbau auch im öffentlichen Erscheinungsbild der Stadt Siegen präsent war; die weitere Entwicklung der bereits im 1. Teilband vorgestellten Bevölkerungsgruppen der Sinti und Jenischen; Zuwanderungen südeuropäischer Arbeitskräfte insbesondere im Zuge der Eisenbahnbauten und ihre Integration in beiden Kreisen.
Zu ersten Ergebnissen der Forschungen zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts siehe:
– Sven Panthöfer/Dieter Pfau, 150 Jahre VDI Siegener Bezirksverein 1870-2020, Siegen
2020
– 175 Jahre IHK Siegen. Im Rückblick 1849-2024, Siegen 2024 – Abschnitte der Kammer-
geschichte bis 1910″
Quelle: Kreistagsvorlage 176/2024
4) Kolorierung des Filmes „Der Eisenwald“
„“Historische Filme sind wertvolle Zeugnisse unserer Vergangenheit. Durch die Kolorierung wird ihre Relevanz für heutige und zukünftige Generationen bewahrt und sogar gesteigert. Die Präsentation in einem modernen Formt fördert ein besseres Verständnis und eine tiefere Wertschätzung der Geschichte.
Der Kulturfilm „Der Eisenwald“, produziert von der Dreyer Kulturfilm aus Düsseldorf und 1953 im Siegener Apollo Kino uraufgeführt, gilt bis heute als der historische Siegerlandfilm schlechthin.
Obwohl in den 1950er Jahren produziert, stellt der Film die Realität der 1920er Jahre dar. Unter der Regie von Herbert Ladendorff und der Kameraarbeit von Herbert Apelt – dem
Leibkameramann von Luis Trenker – sowie einem großen Produktionsstab, entstand unter
immensem Aufwand ein Werk von außerordentlicher Qualität. Der Film porträtiert das
Siegerland, wie es vor rund 100 Jahren aussah und bietet tiefe Einblicke in die Lebens- und Arbeitswelt der Menschen unserer Region. Der Film wurde damals mit Mitteln des Altkreises Siegen und durch Zuwendungen der Siegerländer Industrie finanziert. Durchkomponierte Bilder, die Gänsehaut erzeugende Stimme des Sprechers Matthias Wiemann und die eigens von dem bekannten Filmmusikkomponisten Hans-Otto Borgmann komponierte Musik machen „Der Eisenwald“ zu einem festen Bestandteil der kulturellen Identität der Region.
Historische Bedeutung und kulturelle Verwurzelung
„Der Eisenwald“ zeigt nicht nur die natürlichen und vom Menschen geschaffenen
Kulturlandschaften, sondern auch die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen des Siegerlands. Der Film dokumentiert die fortschrittliche Waldbewirtschaftungsform des Haubergs sowie die Verbindungen zwischen Eisenerzgewinnung, Holzkohlemeilern, den Eisenerzhütten bis hin zur Eisenverarbeitung. Diese detaillierte Darstellung sowie die enge Verzahnung der Lebens- und Arbeitswelt vor 100 Jahren machen den Film „Der Eisenwald“ zu einem einzigartigen Zeugnis und einem festen Bestandteil des kollektiven Bewusstseins der Menschen in der Region. Seit seiner Premiere hat der Film nicht nur die Menschen unterhalten, sondern wurde auch als wichtiges Instrument in der Bildung eingesetzt. Generationen von Siegerländern sind mit diesem Film aufgewachsen, kennen ihn aus dem Schulunterricht. Auch darüber hinaus bleibt er ein wichtiger Bestandteil der regionalen kulturellen Identität.
Herausforderung: Geänderte Sehgewohnheiten
Es bleibt festzustellen, dass sich die Sehgewohnheiten junger Menschen drastisch verändert haben. Farbfilme und digitale Medien sind zur Norm geworden, während Schwarzweißfilme oft als veraltet und weniger attraktiv wahrgenommen werden. Die Kolorierung des Films „Der Eisenwald“ bietet einen vielversprechenden Ansatz, um den Film für ein modernes Publikum ansprechend zu gestalten und ihn auch Schülerinnen und Schülern in der Mitte der 2020er Jahre zu präsentieren und ihnen damit einen Zugang zur Regionalgeschichte zu ermöglichen.
Für das Projekt wurden zuletzt bereits aufwendige Vorarbeiten geleistet, etwa die Restaurierung und Digitalisierung des 35 mm Filmmaterials in 4K. Diese hochwertige Digitalisierung bildet die Grundlage für eine kolorierte Fassung, die den Film auf Jahrzehnte hinaus vielseitig nutzbar macht.
Vorteile der Kolorierung zusammengefasst
1. Erhöhte Attraktivität
Die Kolorierung macht den Film visuell ansprechender und zugänglicher für junge
Menschen. Farben können die Aufmerksamkeit und das Interesse der Zuschauer
erheblich steigern.
2. Verkleinerung zeitlicher Abstände
Kolorierte Filme können die oftmals großen zeitlichen Abstände zwischen der Erstellung
des Filmwerks und der heutigen Rezeption verkleinern. Sehen wir aus der NS-Zeit
nachträglich koloriertes Filmmaterial und somit die Gräuel der Schlachtfelder in Farbe,
rücken die Bilder deutlich näher an den Rezipienten heran. Das Gesehene wird
unmittelbarer und emotional berührender.
3. Verbesserte Informationsvermittlung
Farbbilder erleichtern das Verständnis komplexer Prozesse und Details, was besonders
in Bildungsfilmen von Vorteil ist.
4. Bewahrung und Erneuerung des kulturellen Erbes
Die Kolorierung trägt dazu bei, das kulturelle Erbe in Form des Mediums Film zu
bewahren und gleichzeitig in einem modernen Kontext zu präsentieren. Dies fördert das
historische Bewusstsein und die Wertschätzung bei jüngeren Generationen.
5. Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten
Eine kolorierte Fassung erweitert die Einsatzmöglichkeiten des Films sowohl im
Bildungsbereich als auch darüber hinaus. Der Film kann in verschiedenen Formaten und
Plattformen präsentiert werden, was seine Reichweite und Wirkung erhöht.
Kolorierung historischer Filme im Allgemeinen
Die Kolorierung historischer Filme geht weit über die ästhetische Verbesserung hinaus. Sie ist ein komplexer Prozess, der historische Genauigkeit und künstlerische Sensibilität erfordert. Moderne Kolorierungstechniken nutzen fortschrittliche Algorithmen und künstliche Intelligenz, um Schwarzweißfilme detailgetreu in Farbe zu verwandeln. Trotz des hilfreichen Einsatzes von KI ist dieser Prozess auch weiterhin von einem hohen Maß an zeitlichem Aufwand und personellem Einsatz geprägt. „Der Eisenwald“ soll durch die Firma „Omnimago“ in Ingelheim farbkonvertiert werden, die unter anderem für die bundeseigene Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung alle Restaurierung sensiblen Filmmaterials durchführt, etwa bei dem Fritz Lang Film Metropolis.
Zusammenfassung
Die Kolorierung des Films „Der Eisenwald“ ist eine sinnvolle Maßnahme, um einen der
wichtigsten Kulturfilme der Region Siegen-Wittgenstein für zukünftige Generationen zu bewahren und nutzbar zu machen. Durch die Verbindung von historischer Authentizität und moderner Technologie wird der Film nicht nur im Bildungsbereich, sondern auch im kulturellen Gedächtnis der Region lebendig gehalten. Die erfolgreiche Digitalisierung und Restaurierung in 4K hat den Grundstein gelegt.
Die Kosten für die Kolorierung des Films werden mit 35.000 Euro veranschlagt. Die Kosten würden üblicherweise deutlicher höher liegen. Allerdings konnte „Omnimago“ für das Projekt begeistert werden, so dass der Rechteinhaber Alexander Fischbach diesen deutlich niedrigeren Preis aushandeln konnte.“
Quelle: Kreistagsvorlage 177/2024
5) Aufgaben des Kreises als Obere Denkmalbehörde – Wegfall der freiwilligen Leistung Denkmalpflege und -förderung ab dem Jahr 2025
„Bei der Leistung Denkmalpflege und -förderung (10 04 01 02) handelt es sich um freiwillige Aufgaben des Kreises, die im Bauamt mit insgesamt 20 % einer Vollzeitstelle (inkl. Anteile der Führungskräfte) wahrgenommen wird. Bestandteile sind u.a. der Arbeitskreis Denkmalschutz und Heimatpflege, die Gewährung von Fördermitteln und der Denkmalschutzbericht. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Aufgabenpriorisierung und Einsparbemühungen ist die Aufgabenerbringung zu überdenken. Es wird vorgeschlagen, sowohl die Beantragung und Gewährung von Pauschalzuweisungen als auch den Arbeitskreis Denkmalschutz und Heimatpflege einzustellen. Damit wird die gesamte Leistung obsolet. Die Gründe werden im Folgenden erläutert.
I. Pauschale Denkmalfördermittel des Landes NRW für kleine private Denkmalpfle-
gemaßnahmen
Aufgrund eines Beschlusses des Kreisausschusses vom 27.05.1985 gewährt der Kreis Siegen-Wittgenstein als Obere Denkmalbehörde Fördermittel als Zuschuss für kleine private Denkmalpflegemaßnahmen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Stadt oder Gemeinde ebenfalls einen Zuschuss leistet.
Dazu beantragt der Kreis jährlich eine Zuwendung aus Landesmitteln bei der Bezirksregierung Arnsberg i.H.v. 7.500,00 €, die gemäß Fördervorschriften Eigenmitteln in derselben Höhe gegenüberstehen muss. Es stehen daher jährlich insgesamt 15.000,00 € Denkmalfördermittel zur Verfügung. Die Fördermittel konnten letztmalig im Jahr 2020 ausgeschöpft werden. 2021 wurden lediglich 1.999,00 € für 2 Maßnahmen, 2022 1.097,00 € für eine Maßnahme verausgabt. 2023 konnten aufgrund fehlender Anträge gar keine Fördermittel gewährt werden. Auch für 2024 liegt bis dato kein Antrag vor. Nach Auskunft der Kommunen ist dort ebenfalls ein geringerer Fördermittelabruf zu verzeichnen.
Die Bezirksregierung fordert die nicht benötigten Fördermittel in den Folgejahren zurück.
Die Verwaltung der Fördermittel ist mit Verwaltungsaufwand verbunden. Insbesondere die Nachbereitung und Rücküberweisung ist aufwändig, da in der Haushaltsplanung bereits vorausgesehen werden muss, welche Fördermittel im laufenden Jahr ggf. nicht benötigt werden. Zudem fordert die Bezirksregierung die Mittel nicht fristgerecht zurück, sondern versendet ihre Rückforderung teilweise erst im übernächsten Jahr (oder später). Dies führt dazu, dass außerplanmäßige Aufwendungen entstehen, die einen Deckungsvorschlag benötigen.
Zudem stehen ausreichend andere Fördermittel zur Verfügung, derer sich die Denkmaleigentümer bedienen können.Aufgrund des sehr geringen Interesses an den Fördermitteln, der nur geringen Höhe und des ihm gegenüberstehenden Verwaltungsaufwandes wird vorgeschlagen, ab 2025 keine Fördermittel
mehr zu beantragen. Der Haushalt wird um 7.500,00 € netto sowie um den in den Folgejahren einzuplanenden Aufwand für Rückzahlungen entlastet.
II. Arbeitskreis Denkmalschutz und Heimatpflege
Der Arbeitskreis besteht aus ehrenamtlichen Denkmal- und Heimatpflegern verschiedener Institutionen und ist in den 1980er Jahren entstanden. Ihm kommt seit jeher keine Entscheidungskompetenz zu. Über den Denkmalwert von Gebäuden und deren Unterschutzstellung entscheiden allein die unteren Denkmalbehörden zusammen mit den Denkmalfachämtern. Der Arbeitskreis tagte letztmalig am 11.02.2020. Das Interesse an den Sitzungen ist zuletzt merklich zurückgegangen. Weitere Zusammenkünfte, die für den 15.11.2022 und für April 2024 angedacht waren, mussten wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden.
Es obliegt nicht vorrangig der Oberen Denkmalbehörde, den ehrenamtlichen Denkmalschutz zusammenzuführen und zu unterstützen. Sofern weiterhin Interesse an einem Austausch besteht, steht es den Mitgliedern frei, sich unabhängig von der Organisation durch die Obere Denkmalbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein zu Treffen zusammenzufinden.Es wird daher vorgeschlagen, den Arbeitskreis als Obere Denkmalbehörde nicht mehr anzubieten.
III. Denkmalschutzbericht
Bisher wird regelmäßig ein Denkmalschutzbericht über die geförderten Denkmalpflegemaßnahmen erstellt. Sofern weiterhin ein Bericht zum Denkmalschutz gewünscht ist, könnte der Bericht zukünftig – unter der Voraussetzung des Einverständnisses der unteren Denkmalbehörden der Städte und Gemeinden – die Dokumentation der in den Jahren erfolgten Unterschutzstellungen mit der Vorstellung ausgewählter Objekte beinhalten und alle 2 Jahre den politischen Gremien vorgestellt werden.
IV. Neuausrichtung
Zukünftig wird die Aufgabenwahrnehmung als Obere Denkmalbehörde in der Leistung „Denkmalschutzrechtliche Entscheidungen“ (10 04 01 01) intensiviert. Dazu gehören ein stärkerer Austausch mit den unteren Denkmalbehörden u.a. in Form regelmäßiger Dienstbesprechungen, die Förderung und Unterstützung des Austausches der unteren Denkmalbehörden untereinander, bei Bedarf fachkompetente Beratung in Rechtsfragen und nicht zuletzt der Austausch mit dem LWL als zuständigem Denkmalfachamt. Bereits im Laufe des Jahres 2024 konnte festgestellt werden, dass diese Aufgabenausrichtung sowohl von den unteren Denkmalbehörden als auch durch den LWL sehr begrüßt wird.
Durch die reine (aufwandsneutrale) Verschiebung der Personalkostenanteile wird der Haushalt durch den geleisteten (sinnvollen) Mehraufwand im Rahmen der Pflichtaufgabe im Ergebnis nicht belastet.“
Quelle: Kreistagsvorlage 186/2024
1) Die Zuschüsse zur Alten Synagoge Bad Laasphe wurden einstimmig gewährt. S. dazu auch https://www.radiosiegen.de/artikel/zuschuss-in-aussicht-2088188.html
2) Die Zuschüsse für die Ginsburg wurden mehrheitlich gewährt.
3) Beim Buchprojekt „Zeitspuren“ bestand noch Beratungsbedarf. Für die Kreistagssitzung sollen noch weitere Informationen vorgelegt werden.
4) Die Kolorierung des Films „Der Eisenwald“ wurden mehrheitlich beschlossen.
5) Der Wegfall der freiwilligen Leistung „Denkmalpflege und -förderung“ wurde mehrheitlich beschlossen.
Auch der Rat der Stadt Bad Laasphe gewährt einstimmig einen Zuschuss von 100.000 € – s. https://www.radiosiegen.de/artikel/einstimmiger-beschluss-2095453.html
Aus der Sitzungsniederschrift:
“ ….
1) „Alte Synagoge Bad Laasphe“ hier: Gewährung von Zuschüssen (Drucksache 168/2024) …..
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür, 0 Enthaltung(en)
Beratungsverlauf:
Hermann-Josef Droege zeigt sich erfreut über die Entwicklung, die das Projekt nach schwierigen Phasen genommen habe. Heute gehe es um einen einmaligen Beitrag des Kreises.
Ursula Regine Stephan freut sich ebenfalls über die positive Entwicklung des Projekts. Es müsse einerseits ein Ort des Erinnerns sein und breiter Raum für die Opfer des Nationalsozialismus eingeräumt, genauso aber die heutige Situation von Juden in Deutschland im Nutzungskonzept berücksichtigt werden.
Hermann-Josef Droege geht davon aus, dass die Ausdifferenzierung der inhaltlichen Arbeit noch nicht abgeschlossen ist und schlägt vor, den Verein in einer der nächsten Sitzungen zu einer Präsentation einzuladen. Darüber hinaus stehe jedem der Besuch vor Ort natürlich frei.
Corie Hahn sieht die Synagoge als einen außerschulischen Lernort und einen ausgesprochenen Gewinn besonders für Schüler:innen und junge Menschen generell. Sie geht davon aus, dass heutiges Leben von Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland im Nutzugskonzept Berücksichtigung findet.
2) Verein zur Erhaltung der Ginsburg e. V. hier: Gewährung von Zuschüssen ….
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür bei 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en)
Beratungsverlauf:
Hermann-Josef Droege weist auf den negativen Beschluss im Vorjahr hin. Vom damals angesprochenen mittelfristigen Konzept sei auch in dieser Vorlage nichts zu lesen.
Landrat Andreas Müller erklärt, der Beschluss sei zuletzt zurückgestellt worden, um dem Verein die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.
Dieter Viehöfer dankt für die bisherige Unterstützung des Kreises und führt aus, der Verein verfüge mit seinen einhundert Mitgliedern nur über spärliches Eigenkapital. Dennoch habe man viel investiert und viel repariert. Er fasst die finanzielle Lage des Vereins zusammen, der mit Blick auf Unterstützung auch in Kontakt mit dem Land NRW steht. Die Förderung durch den Kreis sei not-
wendig, um den guten Weg weiter zu gehen, auf dem die Ginsburg sich befinde.
Corie Hahn hat Verständnis für das Anliegen des Vereins, sieht aber viele Heimatvereine im Kreisgebiet in einer ähnlichen Situation. Insofern sei zu bedenken, dass auch andere Vereine Ansprüche stellen könnten, was die Frage aufwerfe, wo hier die Grenze zu ziehen wäre. Daher werde sie sich der Stimmabgabe enthalten.
Dieter Viehöfer unterstreicht, die Ginsburg sei ein Denkmal von nationaler Bedeutung und sieht daher eine besondere Verantwortung des Kreises.
Guido Müller versteht die „Bauchschmerzen“ der Kollegin Hahn, doch sei die Ginsburg ein Denkmal von zentraler Bedeutung für zwei Königshäuser und im Grenzbereich der Altkreise Siegen und Wittgenstein gelegen. Daher werde er für den Beschlussvorschlag stimmen. ….
3) Buchprojekt „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußischen 19. Jahrhundert. Im Industriezeitalter 1848-1914“ (Drucksache 176/2024) …
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
Beratungsverlauf:
Dieter Pfau weist auf das Jubiläum 50 Jahre Kreis Siegen-Wittgenstein in 2025 hin, fasst die bisherigen Aktivitäten im Kontext des Projekts Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein zusammen und skizziert dessen Finanzierung. Nun gehe es zum einen darum, den bereits vorliegenden ersten Teilband von Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußischen 19. Jahrhundert. An
der Schwelle zur Industrialisierung, der den Zeitraum 1814 bis 1848 behandelt, gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen ihm, dem Heimatbund Siegerland-Wittgenstein e. V. und dem Kreis Siegen-Wittgenstein entsprechend der darin festgeschriebenen Zwecksetzung zu verbreiten (vgl.
Punkt c des Beschlussvorschlags). Zum anderen ermögliche es die weitere Beschlussfassung im Sinne des Vorschlags, den zweiten Teilband Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußischen 19. Jahrhundert. Im Industriezeitalter 1848 – 1914 zu realisieren.
Landrat Andreas Müller fügt hinzu, die Grundlagenforschung für den neuen Band sei bereits geleistet, sodass hier die einmalige Gelegenheit bestehe, dem kollektiven Gedächtnis der Region mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand eine umfassende Darstellung des Kreises im 19. Jahrhundert zur Verfügung zu stellen. Das neue Werk sei in seiner Gestaltung auf der Höhe der
Zeit und berücksichtige mit einem „digitalen Zwilling“ auch das heutige Medienverhalten.
Dieter Pfau beantwortet einige Nachfragen der Ausschussmitglieder. Insbesondere Corie Hahn tut sich mit einer Befürwortung des Beschlussvorschlags schwer. Die Buchform erscheint ihr problematisch, vor allem im Hinblick auf die Nutzung durch Schulen. Außerdem sei das Thema nicht für jeden von Interesse.
Hermann-Josef Droege schlägt vor, die Abstimmung über den Beschlussvorschlag in die Kreistagssitzung am 20.09.2024 zu verschieben und bittet mit Blick darauf um Vorlage der angesprochenen Kooperationsvereinbarung.
Die Ausschussmitglieder sind mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
4) Kolorierung des Filmes „Der Eisenwald“ (Drucksache 177/2024) ….
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür, 4 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en)
Beratungsverlauf:
Hermann-Josef Droege stellt die Frage, ob die Bereitstellung der Mittel zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich erforderlich sei. Nach seiner Kenntnis liegt eine Bearbeitung des Films mit einer Künstlichen Intelligenz (KI) in zwei bis drei Jahren im Bereich des Möglichen und wäre voraussichtlich kostengünstiger.
Alexander Fischbach dankt für die Einladung zur Sitzung und betont, die Entwicklungen im Bereich KI könne derzeit niemand abschätzen. Die Kolorierung eines Schwarzweiß-Films erfordere viel Handarbeit, weshalb er nicht davon ausgehe, dass es dafür innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre eine KI-gestützte Lösung gebe. Der Eisenwald sei der Siegerlandfilm schlechthin, so Alexander Fischbach, identitätsstiftend, viele tausendmal verkauft, verschenkt und weitergegeben. Auch die junge Generation habe an
dem Thema Interesse, lehne aber Schwarzweiß ab. Normalerweise würde das Projekt ca. 80.000,- € kosten, aufgrund langjähriger Kontakte zu einer Spezialfirma könne man ein deutlich günstigeres Angebot machen, das aber nicht mehr lange vorgehalten werden könne.
Landrat Andreas Müller stimmt den Ausführungen zu und unterstreicht, ein verändertes Rezeptionsverhalten sei unstrittig. Eine Kolorierung des Films könne einen neuen Schub hinsichtlich seiner Rezeption besonders bei jüngeren Menschen bewirken.
Corie Hahn hält ein grundsätzliches Desinteresse junger Menschen an Schwarzweiß-Medien für unrealistisch. Gerade dadurch erhalte und bewahre der Film seinen Charme. Daher stimme sie gegen den Beschlussvorschlag.
Ulrich Schmidt-Kalteich empfiehlt, die Entwicklungen im Bereich KI bzuwarten und das Thema in 2027 noch einmal auf die Tagesordnung zu bringen.
Rainer Danier glaubt, eine Faszination für Schwarzweiß werde es immer geben. Auch er hält eine Neubetrachtung des Themas in 2027 für sinnvoll.
Guido Müller erscheinen 35.000,- € als ein günstiges Angebot. Als Historiker habe ihn das Projekt überzeugt, weshalb er den Vorschlag der Verwaltung unterstütze.
Landrat Andreas Müller bittet, das Projekt im Kontext des 50. Kreisgeburtstages im kommenden Jahr zu sehen und beziffert die Kosten, mit denen die Stadt Siegen ihr derzeitiges Jubiläum bestreitet, auf ca. 1.000.000,- €. Hingegen seien dieses und das gerade unter TOP 3.8 behandelte
Projekt Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein die einzigen Vorhaben, die in Sachen Jubiläum zusätzlich zum regulären Haushalt auf den Kreis zukämen.
5) Aufgaben des Kreises als Obere Denkmalbehörde, hier: Wegfall der freiwilligen Leistung Denkmalpflege und -förderung (10 04 01 02) ab
dem Jahr 2025 (Drucksache 186/2024) ….
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür, 4 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en)
Beratungsverlauf:
Roland Jung und Corie Hahn halten Denkmalschutz und Denkmalpflege für wichtige Aufgaben und haben Zweifel, ob es sich dabei um freiwillige Leistungen des Kreises handelt. Sie verweisen auf § 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW, wonach Denkmalschutz und Denkmalpflege im öffentlichen Interesse liegen.
Ramona Plaschke erklärt, die Vorlage und der Beschlussvorschlag seien rechtlich gedeckt. Sie erläutert die Teilbereiche der verpflichtenden und der freiwilligen Leistungen des Kreises als Obere Denkmalbehörde und fügt hinzu, Privatleute hätten so gut wie kein Interesse mehr an Förderungen in diesem Bereich durch die öffentliche Hand. Der Verwaltungsaufwand sei aber dennoch gegeben, weshalb eine Streichung der Leistung nicht nur niemandem wehtue, sondern außerdem die Möglichkeit schaffe, die vorhandenen Ressourcen auf die Pflichtaufgaben zu konzentrieren.
Roland Jung schlägt vor, eine entsprechende Erläuterung an die Heimatvereine zu geben.
Ramona Plaschke erwidert, als Obere Denkmalbehörde stehe man mit den Heimatvereinen nicht in Kontakt.
Guido Müller betont, mit Blick auf die zuletzt viel diskutierten Sparbemühungen tue die Verwaltung an dieser Stelle, was ihr seitens der Politik aufgetragen sei. Daher stimme er dem Vorschlag zu.
Ulrich Schmidt-Kalteich sieht eine seit 2021 abnehmende Tendenz im Bereich der Fördermittel für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Dem Vorschlag der Verwaltung sei zuzustimmen ….“
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