Bewerbung ist auf dem Weg
Die Siegerländer Haubergswirtschaft soll immaterielles Kulturerbe werden. In den letzten Monaten hat ein Arbeitskreis die entsprechende Bewerbung erstellt. Diese wurde jetzt beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW eingereicht. In einem vierstufigen Verfahren wird nun geprüft, ob die Haubergswirtschaft die Voraussetzungen erfüllt, um in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden. In einem späteren Schritt ist auch eine Aufnahme in eine der drei internationalen Listen des immateriellen Kulturerbes denkbar.
Im Dezember 2015 hatte der Kreistag Siegen-Wittgenstein auf Vorschlag des Landrates die Einleitung des Bewerbungsverfahrens beschlossen und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Im Vorfeld hatte es zahlreiche Gespräche u.a. mit dem Förderverein Historischer Hauberg Fellinghausen und den Bürgermeistern gegeben, die dieses Projekt unterstützen. Auch im Maßnahmenkatalog des Regionalen Entwicklungskonzeptes ist das Ziel der Anerkennung des Haubergs als Immaterielles Kulturerbe verankert.
Landrat dankt Mitgliedern des Arbeitskreises
In 2016 wurde ein Arbeitskreis unter Leitung des Kreis-Umweltdezernenten Arno Wied einberufen, der die Bewerbung erarbeitet hat. Projektträger ist der Waldbauernverband NRW. Er hat die Bewerbung jetzt auch beim Ministerium eingereicht. Dem Arbeitskreis gehörten darüber hinaus auch interessierte und engagierte Einzelpersonen sowie Vertreter zahlreicher Akteure in der Region an: der BioStation Siegen-Wittgenstein, des Heimatbundes, des Siegerländer Heimat- und Geschichtsvereins, des Touristikverbandes, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, der Waldgenossenschaften, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, der Grundschule Fellinghausen und natürlich des Fördervereins Historischer Hauberg Fellinghausen. Aber auch Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der Bezirksregierung, des zuständige Ministerium des Landes NRW sowie die Städte und Gemeinden waren in dem Arbeitskreis vertreten.
Landrat Andreas Müller bedankt sich ganz herzlich bei allen, die sich engagiert in die Erarbeitung der Bewerbung eingebracht haben und drückt nun gemeinsam mit ihnen die Daumen, dass es mit der Aufnahme der Haubergswirtschaft in die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes klappt.
Vierstufiger Weg bis zum immateriellen Kulturerbe
Der Weg bis dahin ist allerdings weit und besteht aus vier Etappen: Für das Inventar des immateriellen Kulturerbes von NRW kann eine unabhängige Landesjury Bewerbungen solcher Traditionen vorschlagen, die einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen besitzen. Für das bundesweite Auswahlverfahren kann jedes Bundesland bis zu vier Bewerbungen auswählen, die es der Kultusministerkonferenz (KMK) empfiehlt. Die KMK leitet die Bewerbungen an das unabhängige nationale Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission weiter. Dieses prüft und bewertet die Bewerbungen. Schließlich bestätigen die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Empfehlungen des nationalen Expertenkomitees. Anschließend wird das immaterielle Kulturerbe in das nationale Verzeichnis aufgenommen. Ein Ergebnis kann ab Anfang 2019 erwartet werden.
Nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen durch genossenschaftliche Nutzung
Im Mittelpunkt der Bewerbung steht die ressourcenschonende, nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen durch genossenschaftliche Nutzung. Dabei findet die Nutzung heute teilweise immer noch in Form der historische Bewirtschaftung von Niederwaldflächen statt, hinzu kommt aber auch die ressourcenschonende Bewirtschaftung von Hochwaldflächen geht. Diese Formen der Haubergswirtschaft werden auch in an das Siegerland angrenzenden Regionen in den Kreisen Altenkirchen und Olpe, im Lahn-Dill-Kreis und im Westerwaldkreis praktiziert.
„Neben dieser genossenschaftlichen Selbstverwaltung des Gemeinschaftswaldes wirken auch noch heute viele Anteilseigener und ihre Familien bei den Arbeiten im Hauberg aktiv mit. In erster Linie erfolgt dies über die traditionelle Brennholznutzung der Niederwälder, wobei Bäume in den einzelnen Schlägen alternierend auf den Stock gesetzt werden“, heißt es in der Bewerbungsschrift. Und weiter: „Auch Arbeiten außerhalb der Holzernte werden teilweise durch die Anteilseigener durchgeführt.“ Zudem wird auf die Jahreshauptversammlungen verwiesen, in denen ein Wirtschaftsplan beschlossen und wichtige Entscheidungen für die Genossenschaft getroffen werden. Schließlich erläutert die Bewerbung, dass die Haubergswirtschaft es ermöglicht, Wissen an die nächste Generation zu vermitteln und damit das gewachsene Brauchtum und den Nachhaltigkeitsgedanken der Haubergsgenossenschaften an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Geschützt werden kann nur, was noch lebendig existiert
„Die Konzentration der Bewerbung auf die für die Haubergswirtschaft typische, nachhaltige Nutzung von Wäldern, die in genossenschaftlichem Eigentum stehen, Haubergsgenossenschaften ist der Tatsache geschuldet, dass als immaterielles Kulturerbe nur solche Dinge geschützt werden können, die heute noch lebendig sind und vor Ort im Alltag praktiziert werden“, macht der Vorsitzende des Arbeitskreises, Arno Wied, deutlich. Trotzdem enthält die Bewerbung auch einen ausführlichen Abschnitt, der die Entstehung und den Wandel der Haubergswirtschaft im Laufe der Jahrhunderte darlegt.
Die Projektgruppe hat sich im Rahmen der Erarbeitung der Bewerbung auch Gedanken dazu gemacht, welche Maßnahmen zur Erhaltung und Weitergabe der Haubergswirtschaft bereits bestehen und welche weiteren kreativen Ansätze denkbar sind. An diesen Fragenstellungen soll auch jetzt nach Abgabe der Bewerbung weitergearbeitet werden. Deshalb wird sich die Projektgruppe im Januar 2018 ein nächstes Mal treffen, um weitere Vorschläge zu sammeln und zu diskutieren.
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, 5.1.2018
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