Jährliche Kranzniederlegung am 28. Februar – eine Bürgereingabe von Wolfgang Ruth
Am 16. Januar 2019 hat Herr Wolfgang Ruth folgende Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei mir eingereicht: „Bekanntlich sind im Holocaust auch 20 Hilchenbacher Bürger, jüdischen Glaubens, ermordet worden. Opfer dieser Verbrechen waren auch Gerti Holländer und ihr 10jähriger Sohn Lothar, die am 28. Februar 1943 zur Ermordung nach Auschwitz deportiert wurden. Auf ein gebotenes ehrendes Gedenken an seine im Holocaust ermordeten jüdischen Bürgerhat die Stadt bisher leider verzichtet.Dagegen erinnert zum Beispieldie Stadt Kreuztal an ihren ermordeten Bürger Fred Meier durch dieNamensgebung „Fred-Meier-Platz“ und eine jährliche Gedenkfeier. Den Antrag der Fraktion Die Linke, die „Hindenburgstraße“in „Gerti-Holländer-Weg“ umzubenennen, hat der Hauptausschuss am 21. November 2018 mit Mehrheit abgelehnt. Laut Presseberichten wurde die Ablehnung unter anderem mit den Auffassungen „…das Hindenburgschild soll als eine Art Mahnung erhalten werden…“ beziehungsweise„…damit die Hindenburgstraße weiterhin Denkanstöße für solche Debatten liefern kann…“ begründet. Diese Begründungen zur Beibehaltung des ehrenden Gedenkens an den Steigbügelhalter von Adolf Hitler sind schon bemerkenswert und auch peinlich. Nach meiner Auffassung sollten wir die ermordeten Hilchenbacher Juden nicht vergessen. Deshalb schlage ich vor, jeweils am 28. Februar, dem Deportationstag von Gerti Holländer und ihrem 10jährigen Sohn Lothar, am Gedenkstein Ecke Markt/HilchenbacherStraße einen Kranz niederzulegen. Die Bevölkerung ist darüber über die Presse zu informieren.“
Die Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen ist nach § 6 Absatz 2 der Hauptsatzungder Stadt Hilchenbachin Verbindung mit § 18 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hilchenbach als Bürgereingabe zu behandeln.Da es sich dabei um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, nehme ich zunächst wie folgt Stellung zu dem Antrag: Ich begrüße den Vorschlag von Wolfgang Ruth und bin gerne bereit, jährlich am 28. Februar einen Kranz am Gedenkstein zur Judenverfolgung vor der evangelischen Kirche in Hilchenbach niederzulegen, um an das schreckliche Schicksal der Hilchenbacher Jüdinnen und Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland geworden sind, zu erinnern. Gemäß § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Hilchenbach lege ich die Angelegenheit dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vor. Dieser kann nach sachlicher Prüfung die Angelegenheit dem Rat der Stadt Hilchenbach vortragen oder in folgender Weise erledigen:
a) der Ausschuss bestätigt die Stellungnahme des Bürgermeisters und erklärt den Antrag für erledigt,
b) der Ausschuss empfiehlt dem Bürgermeister bestimmte Maßnahmen oder bittet um nochmalige Prüfung der Angelegenheit.
Beschlussempfehlung: Der Hauptausschuss schließt sich der Stellungnahme des Bürgermeisters an und beschließt: Jährlich, jeweils am 28. Februar, dem Deportationstag von Elisabetha ‘Gerti‘ Holländer und ihrem 10jährigen Sohn Lothar Holländer, legt die Stadt Hilchenbach am Gedenkstein an der Ecke Marktplatz und HilchenbacherStraße einen Kranz nieder, um an das schreckliche Schicksal der Hilchenbacher Jüdinnen und Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland geworden sind, zu erinnern. Die Bevölkerung ist darüber über die Presse zu informieren.
Menzel Bürgermeister“
Die Westfälische Rundschau berichtete am 1. Februar von der einstimmigen Annhame des Antrages.
Quelle: Stadt Hilchenbach, Ratsinformationssystem, Vorlage 634/10 für den Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Hilchnebach, Sitzung am 301.1.2019