Forum Archivrecht der Archivschule Marburg zu amtlichen Unterlagen in Parteiarchiven


Teils seit vielen Jahrzehnten befinden sich wesentliche Teile von Politikernachlässen in Archiven parteinaher Stiftungen oder auch in privater Obhut, und zwar auch dann, wenn es sich um Unterlagen aus amtlicher Tätigkeit handelt. Viel diskutiert wird zum Beispiel über die Nachlässe der Bundeskanzler Helmut Schmidt und Helmut Kohl, doch die gleichen Fragestellungen treten auch auf kommunaler und auf Landesebene auf. Und weil es sich um Problem des Verhältnisses von Staat und Parteien handelt, ist auch das Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats betroffen.

Nach der Eröffnung durch die Leiterin der Archivschule, Dr. Irmgard Christa Becker, widmete sich der Archivrechtler Prof. Dr. Thomas Henne einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Thema der Tagung. Prof. Dr. Ewald Grothe vertrat die Friedrich-Naumann-Stiftung und bejahte die im Tagungstitel gestellte Frage, weil eine Trennung zwischen amtlich/nicht-amtlich kaum durchführbar sei, und diese Archivierung sei auch zulässig. Beiden Thesen widersprach der Präsident des Bundesarchivs, Dr. Michael Hollmann: Es gäbe zwar einen „Graubereich“ zwischen amtlichen und nichtamtlichen Unterlagen, über den verhandelt werden müsse. Im Übrigen seien aufgrund der Anbietungspflicht für amtliche Unterlagen staatliche Archive zuständig.

Birgit Krüger-Penski präsentierte eine archivübergreifende, kooperative Lösung der Helmut-Schmidt-Stiftung für den Nachlass des Altkanzlers. Anschließend beschrieb Prof. Dr. Frank Bösch als Vertreter des Verbandes der Historikerinnen und Historiker seine Erfahrungen als recherchierender Archivnutzer. Er machte deutlich, dass für die Historiker die Zugänglichkeit der Unterlagen und die Gleichbehandlung beim Zugang im Vordergrund stehen. Dr. Marc Steinert von der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag brachte die Position der Kommunalarchive ein. Hier wurde deutlich, dass Nachlässe von kommunalen Amtsträgern in den parteinahen Stiftungsarchiven selten sind. Die Historikerin und Journalistin Dr. Gabriele Weber berichtete zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Raphael Thomas über das aktuelle Gerichtsverfahren gegen das Bundeskanzleramt, das die von Frau Weber gewünschten Unterlagen in den 1960er Jahren an das Archiv einer parteinahen Stiftung abgegeben hatte. Dr. Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels, informierte über ein paralleles Gerichtsverfahren, in dem er vom Bundeskanzleramt Auskunft darüber verlangt, welche amtlichen Unterlagen in den letzten Jahren und Jahrzehnten an Private und Archive der parteinahen Stiftungen abgegeben wurden.

Bei der abschließenden von Dr. Becker geleiteten Podiumsdiskussion zwischen Dr. Hollmann, Herrn Rechtsanwalt Thomas und Prof. Dr. Henne sowie dem ehemaligen Leiter der Hauptabteilung Wissenschaftliche Dienste / Archiv für Christlich-Demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Dr. Hanns Jürgen Küsters, und Dr. Ernst Otto Bräunche vom Stadtarchiv Karlsruhe und Vorsitzender der Bundeskonferenz der Kommunalarchive, wurden die kontroversen Positionen nochmals deutlich.

Diese Tagung wurde auch auf Twitter kommentiert unter dem Hashtag #archivrecht18.

Einige Bilder der Tagung finden Sie hier.

Eine komplette Videodokumentation der Tagungsbeiträge finden Sie verlinkt im Tagungsprogramm.

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