Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in NRW
Fördermittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro für 2014 für denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Häuser in Siegen-Wittgenstein zugeteilt
In alte Gebäude muss man viel persönliches Engagement und Herzblut hineinstecken und vor allem dann, wenn es sich um denkmalgeschütztes, denkmalwertes oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswertes Haus handelt. „Die Eigentümer solcher Kleinode wissen auch, dass die Instandhaltung und Modernisierung oft teuer ist. Gleichzeitig ist es aber wichtig, diese Bauten zu erhalten und zu sanieren. Sie verschönern Stadtbilder oder geben dem Dorf einen unvergleichlichen Charakter mit ihrem eigenen Charme“, sagt Helmut Kneppe, Dezernent für Bauen, Wohnen, Umwelt, Landschaft und Entsorgung. Um die Eigentümer bei der Erhaltung solcher Wohngebäude zu unterstützen, haben das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK für das Jahr 2014 die Darlehensförderung bei Investitionen in denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Wohngebäude stark ausgeweitet. „Dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurden im Rahmen der Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand für 2014 Fördermittel in Höhe von 1.218.000 Euro zugeteilt. Damit können Darlehen für verschiedene Erneuerungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnungsbestände im Kreisgebiet gewährt werden“, erklärt Dezernent Helmut Kneppe.
„Liegen alle Fördervoraussetzungen vor, kann für selbst genutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen unabhängig von der Einhaltung von Einkommensgrenzen ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 85 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, jedoch höchstens 80.000 Euro, gewährt werden. Bei gemischt genutzten Wohngebäuden, in denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, können 80 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch 300.000 Euro für das gesamte Gebäude, als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden“, so Kneppe. „In den letzten Jahren wurden die Bereiche „Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ und „Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz“ stark gefördert. 2014 wird nun ein verstärktes Augenmerk gelegt auf die Förderung von Maßnahmen zum Erhalt des gebauten historischen Erbes und auf die Stärkung von Wohngebäuden, Wohnquartieren und Wohnsiedlungen von besonderem städtebaulichen Wert.“ Gefördert werden können alle baulichen Maßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung, Nutzung und Modernisierung des Wohngebäudes und des privaten Wohnumfeldes geeignet sind. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das geförderte Gebäude vom Eigentümer als Eigenheim oder Eigentumswohnung selbst bewohnt wird oder bei einem gemischt genutzten Gebäude zumindest eine Wohnung selbst bewohnt wird. Gefördert werden nicht nur denkmalgeschützte Gebäude, sondern auch solche Gebäude, die als besonders erhaltenswerte Bausubstanz mit besonderem städtebaulichem Wert eingestuft werden. Die entsprechende Bewertung wird von der örtlichen Unteren Denkmalbehörde bzw. dem Planungsamt wahrgenommen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorliegen.
Weitere Infos über die Voraussetzungen und Konditionen der Förderung gibt das Fachgebiet Wohnungsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein (Ina Wuntke, Telefon 0271 333-1903, i.wuntke@siegen-wittgenstein.de). Auch auf der Seite der NRW.BANK unter nrwbank.de gibt es noch mehr Informationen.
Link zur Pressemitteilung des KReises Siegen-Wittgenstein, 18.6.2014