Das heutige Land Nordrhein-Westfalen gehört zu den ältesten Kulturlandschaften Europas. Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur sind durch Krieg und Zerstörung bereits stark dezimiert. Heute sind es gerade einmal 1,5 Prozent des gesamten Baubestandes im Land. Daher benötigen sie besonderen Schutz, den ihnen die Landesverfassung gewährt. Dazu gehört auch ein wirksames und zeitgemäßes Denkmalschutzgesetz, das sich an europäischen Normen und Werten und globalen Standards orientiert. Das Kulturerbe des Landes NRW ist Teil der europäischen Identität und Erbe der Menschheit.
Mit der für den 6. April 2022 geplanten Verabschiedung eines neuen Denkmalschutzgesetzes für NRW wird das Ziel, die Denkmäler nachhaltig zu schützen, verfehlt. Die Denkmallandschaft ist in Gefahr. Es ist eine vertane Chance für eine mögliche Weiterentwicklung des bewährten Denkmalschutzgesetzes von 1980, obwohl die von der Landesregierung selbst in Auftrag gege-bene Evaluation dafür eine gute Grundlage gelegt hatte. Der Sinn eines jeden neuen Gesetzes liegt in der Verbesserung einer bestehenden Situation. Ohne einen transparenten Dialog mit den im Denkmalschutz seit Jahrzehnte engagierten Part-nern, ohne einen öffentlichen Diskurs um die beste Lösung für den Schutz unseres kostbaren Erbes und ohne eine breite parlamentarische Debatte um diesen besonderen Verfassungsauf-trag kann dieses Anliegen nicht erreicht werden.
Das Denkmalschutz-Bündnis NRW appelliert daher an den Landtag,
o den Denkmalen den Respekt entgegenzubringen und den Schutz sicherzustellen, den sie verdienen und für den sich die Zivilgesellschaft engagiert;
o das bestehende Gesetz, das über Jahrzehnte gut funktioniert hat, nicht abzuschaffen, sondern in die Zukunft zu entwickeln;
o mit klaren Rechtsbegriffen für Rechtssicherheit, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit in den Verwaltungen zu sorgen;
o die weisungsungebundene Fachlichkeit in der Denkmalpflege und das Vier-Augen-Prin-zip beizubehalten, wie sie von den Denkmalfachbehörden bei den Landschaftsverbän-den gewährleistet werden;
o allen Denkmaleigentümer*innen den gleichen Status sowie eine identische Rechts- und Verfahrenssicherheit zuzubilligen und ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe für die Ge-sellschaft bestmögliche Beratung und Unterstützung zu bieten;
o alle Denkmalgattungen gleichwertig zu behandeln;
o sich für die Beibehaltung der hohen Qualität aller beteiligten Berufsfelder rund um den Denkmalschutz einzusetzen, wie sie im Land NRW vorbildlich entwickelt wurde;
o in der Bewertung von Denkmälern auch deren wichtige Gesamtbeiträge zu Klimaschutz und Energieersparnis zu berücksichtigen – Denkmalschutz ist Klimaschutz;
o die Verantwortung bei strittigen Fragen nicht von der Politik auf Ämter und Ausschüsse abzuwälzen.
So kann gute Regierungsführung auch als Grundlage für den Denkmalschutz den richtigen Weg für ein neues Gesetz weisen. Hunderttausende in Vereinen und Initiativen aktive Bürger*innen, engagierte haupt- und ehrenamtliche Denkmalpfleger*innen, namhafte Fachorganisationen des Denkmalschutzes, um die das Land vielerorts beneidet wird, müssen in ihrem Engagement für den Erhalt ihrer Heimat und Identität zu Wort kommen und gewürdigt werden. Die am 1. De-zember 2021 überreichte Petition „Gegen das Denkmal-NICHT-Schutzgesetz“ blieb bis heute unbeantwortet.
Das Denkmalschutz-Bündnis NRW sieht sich daher in der Pflicht, alle demokratischen Mittel zu ergreifen, um die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren und Schaden von seinem Ruf als Kulturland und seiner Attraktivität für Bürger*innen und Gäste abzuwenden.
Das Denkmalbündnis ruft daher alle Parteien dazu auf, folgende Schritte zu unterstützen:
1. das geplante Gesetz am 6. April in der vorgelegten Form nicht zu beschließen.
2. in der neuen Legislaturperiode das bisher unbeantwortete Gesprächsangebot mit allen Beteiligten zu suchen, um im Konsens und parteiübergreifend ein gutes Denkmalschutz-gesetz auf den Weg zu bringen.
3. einen durch die Landschaftsverbände moderierten und protokollierten landesweiten Dia-log zur Bedeutung des kulturellen Erbes für die Gesellschaft zu beginnen.
4. eine Novellierung des aktuellen Gesetzes in der kommenden Legislaturperiode auf brei-ter Basis der Erkenntnisse der Evaluation und der Ergebnisse des landesweiten Dialogs zu erarbeiten.
5. Eine Ausstellung zur Bedeutung des Denkmalschutzes für die Landesgeschichte zum fünfzigjährigen Jubiläum des Europäischen Denkmaljahrs 2025 im Haus der Geschichte des Landes auszurichten.
Denkmalschutz muss wieder ein zentrales kulturpolitisches Anliegen des Landes Nordrhein-Westfalen werden. Dazu gehört auch die Bewahrung des Erbes der Nachkriegszeit. Das Denk-malschutz-Bündnis steht bei diesen wichtigen Schritten zur Mitarbeit jederzeit zur Verfügung.
Im Denkmalschutz-Bündnis NRW engagieren sich:
Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e.V. Architektur Forum Rheinland e.V. Deutsche Burgenvereinigung e.V., Landesgruppe Westfalen-Lippe Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. Deutsche Stiftung Denkmalschutz Forum Baukultur OWL e.V. Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V. Professorinnen & Professoren in Nordrhein-Westfalen (befasst mit Fragen des kulturellen Er-bes, der Denkmalpflege, der Bau- und Kunstgeschichte etc.) Restaurator im Handwerk e.V. Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. Verband der Restauratoren e.V. Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. Westfälischer Heimatbund e.V. (WHB) und weitere Initiativen und Gruppen
Zum Bündnis s.https://denkmalschutz-erhalten.nrw
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