Interview mit Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes e. V. (WHB)
Die Landesregierung plant eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW. Der nach einer Verbändeanhörung bereits überarbeitete Entwurf wurde Anfang März der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes, einer der mitgliederstärksten Heimatverbände in Deutschland, sieht weiterhin Gefahren für das baukulturelle Erbe im Land.
Gibt es aus Sicht des WHB die Notwendigkeit, das Denkmalschutzgesetz NRW zu ändern?
Eilers: Wir sind der Ansicht, dass sich das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner bestehenden Fassung grundsätzlich bewährt hat. Dies betrifft auch das arbeitsteilige Zusammenspiel der beteiligten Ebenen. Einzelne Modifizierungsbedarfe könnten ohne größere Änderungen des Gesetzes vorgenommen werden.
Das Denkmalschutzgesetz NRW ist seit seinem Inkrafttreten bereits mehrfach evaluiert worden. Auch die verschiedenen Bestandsaufnahmen sahen es überwiegend als geeignetes Instrument zur Bewahrung des baukulturellen Erbes des Landes an und empfahlen allenfalls geringfügige Änderungen von Einzelaspekten.
Was sind die Hauptkritikpunkte des WHB? Weiterlesen