Bundestag: Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen

Lina Althaus, geb. am 13.11.1910 in Siegen-Weidenau, ermordet am06.08.1943 in der Tötungsanstalt Hadamar, Quelle: Aktives Gedenkbuch für die Opfer des Nationalsozialismus im Kreis Siegen-Wittgnstein

Liveübertragung: Donnerstag, 30. Januar, 17.20 Uhr Mittwoch, 29. Januar 2025, 20:40 22:10 Uhr

Die Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Dafür sprechen sich die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem gemeinsamen Antrag (20/11945) aus, über den der Bundestag am Donnerstag, 30. Januar 2025, im Anschluss an eine 40-minütige Debatte abstimmt. Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien plädiert in seiner Beschlussempfehlung (20/12415) für die Annahme des Antrags. 

Antrag der vier Fraktionen

SPD, Union, Grüne und FDP fordern die Bundesregierung auf, ein Projekt zu initiieren, um bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden.

Darüber hinaus fordern die vier Fraktionen die Bundesregierung auf, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten auch in Zukunft nachhaltig zu unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten und um die zunehmenden Herausforderungen bei der Aufarbeitung von Archivmaterialien und den zu leistenden Beratungsaufgaben bewältigen zu können. 

Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie die aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen seien Ausdruck der menschenverachtenden rassistischen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, heißt es im Antrag. Diese Menschen seien als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen.
Quelle: Bundestag, Meldung v.02.01.2025 (aw, hau)

Ein Gedanke zu „Bundestag: Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen

  1. An der Aussprache beteiligten sich: Erhard Grundl (Bündnis 90/ Die Grünen), Dorothee Bär (CSU), Marianne Schieder (SPD), Thomas Hacker (FDP), Volker Münz (AfD), Dr. Kirstin Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Annette Widmann- Maunz (CDU) und Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Jan Korte (Die Linke) gab seiner Rede zur Protokoll. Eine Äußerung der BSW erfolgte nicht. In der Abstimmung wurde einstimmig dem Beschlussvorschlag gefolgt.

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