Kulturstaatsministerin Roth: „Schriftliches Kulturgut in der Breite sichern“
Mit rund 2,3 Millionen Euro unterstützt der Bund in diesem Jahr 87 Projekte in ganz Deutschland, mit denen historisch wertvolles Schriftgut erhalten wird, wie Akten, Handschriften und Bücher.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärt: „Archive, Bibliotheken, Museen und andere Gedächtniseinrichtungen ermöglichen uns den Zugang zu unserer Geschichte und Kultur. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die dort verwahrten schriftlichen Zeugnisse in ihrer ganzen Breite zu sichern und für nachfolgende Generationen zu erhalten. Dazu gehören sowohl die Bestände in unseren nationalen Institutionen als auch jene in kleineren, regionalen Einrichtungen. Deshalb fördern wir bundesweit Projekte in ganz unterschiedlicher Trägerschaft, in denen schriftliches Kulturgut von nationaler Bedeutung im Original erhalten wird.“
Das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts unterstützt seit 2017 Mengenverfahren wie die Entsäuerung, Reinigung und Schutzverpackung umfangreicher Bestände. Seither wurden 628 Projekte mit einem Volumen von 18,5 Millionen Euro bewilligt.
Die 2023 geförderten Einrichtungen reichen von kommunal bis national: So werden im Gemeindearchiv Reckendorf Protokolle aus dem 19. Jahrhundert restauriert, die von der jüdischen Vergangenheit der Gemeinde zeugen – ein Sonderfall in der fränkischen Dorflandschaft. Der Bestand, der für die Sozial- und Geschichtswissenschaften von großem Interesse ist, wird durch die Restaurierung der Forschung zugänglich gemacht. In der Deutschen Kinemathek hingegen widmet man sich den Vor- und Nachlässen berühmter Filmschaffender, darunter Hansjürgen Pohland, Helma Sanders-Brahms und Rosa von Praunheim. Drehbücher, Produktionsunterlagen und Korrespondenzen werden in einem mehrjährigen Projekt fachgerecht konserviert. Hinzu kommen weitere 85 Projekte, mit denen der Erhalt schriftlichen Kulturguts in Deutschland vorangetrieben wird.
Die Vorhaben sind grundsätzlich durch die beteiligten Einrichtungen, Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitzufinanzieren. Ausgewählt werden sie auf Basis entsprechender Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird.
Das Sonderprogramm des Bundes ist eine von zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlicher Originale. Die KEK-Modellprojektförderung nimmt in einer zweiten Schiene, die gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder (KSL) gefördert wird, vor allem exemplarische Maßnahmen in den Blick.
Weitere Informationen: www.kek-spk.de
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), Pressemitteilung 168/Mittwoch, 30. August 2023