Heilstätte Hengsbach 29

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Da findet sich folgende Ausnahmegenehmigung der Stadt Siegen für die Hengsbach-Heilstätte aus 10/1959:

„Gemäß §2 der Verordnung zur Einschränkung des Wasserbrauchs im Stadtkreis Siegen vom 3. Oktober 1959 wird der Hengsbach-Heilstätte gestattet, die Verbrauchsquote des §1 zu überschreiten. Es wird die Auflage erteilt, den Wasserverbrauch soweit einzuschränken, wie es nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft (…) vertretbar ist. (…)“

Und die ursprüngliche Verordnung lautete folgendermaßen:

„Verordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser im Stadtkreis Siegen.

Auf Grund der §§1, 30 und 34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (…) wird durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Okt. 1959 zur Abwendung der durch die Wasserknappheit drohenden Gefahren (Gesundheitsschädigung!) für den Stadtkreis Siegen (…) folgende Verordnung erlassen:

§ 1       Der Wasserverbrauch ist gegenüber dem abgerechneten Durchschnittsverbrauch der Monate Januar und Februar 1959 um 50% einzuschränken.

§ 2       Der Oberstadtdirektor wird ermächtigt, durch Ausnahmegenehmigung die Verbrauchsquote des &1 in folgenden Fällen zu erhöhen: a) für Krankenhäuser und Ärzte (…) Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach 28

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

In 1956 wurde es notwendig, einen Krankenwagen – für die Abholung der Patienten vom Bahnhof, z.T. noch notwendige Transporte zu Spezialuntersuchungen (später wurden dann die notwendigen Gerätschaften selber angeschafft) und für die „Umzüge“ der MitarbeiterInnen (diese wurden z.T. mit Hab und Gut vom Bahnhof abgeholt) anzuschaffen. Dazu der folgende Kostenvoranschlag (soweit ermittelbar wurde genau dieser Wagen dann auch angeschafft):

Angebot VW-Krankenwagen

Autorin: Dagmar Spies

Heilstätte Hengsbach 27

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Zur Heilstätte gehörte ebenfalls ein Schwesternwohnheim(, sowie -später- ein Haus mit zwei Wohnungen für den Chefarzt und den Verwalter). Hier ein Auszug aus der Hausordnung des Wohnheims:

„Nicht alle Familien können heute für sich im eigenen Hause wohnen. Deshalb muß das Haus, das sein schützendes Dach über oft viele Familien und Hausgenossen wölbt, allen seinen Bewohnern als Stätte der inneren Sammlung lieb und wert sein. Jeder muß sich immer dessen bewußt sein, was er dem Frieden des Hauses schuldet, eingedenk des eigenen Wohls und des Wohls der Mitbewohner.

Wie vieles, was streitbare Gemüter erhitzt, ist bei Licht gesehen nur ein belangloses Mißverständnis. Durch gegenseitige Rücksichtnahme lassen sich kleinliche Reibereien ausschalten. Nur in einer friedlichen Atmosphäre kann eine wirkliche Hausgemeinschaft entstehen.

Unter Bezugnahme auf §14 des Mietvertrages und im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwohnens aller Hausbewohner verpflichtet sich der Mieter die folgenden Bestimmungen einzuhalten: Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach 23

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Zusammengefasste Daten aus den „Erhebungsbögen für Krankenanstalten“

Jahr

Pe

rs

on

al

  Plan- Pflege- Todes- behand.
  Ärzte Kr.schw./-pfleger Med.-Techn, Verwltg.  Wirtsch/Haus betten tage fälle Kranke
1953 2 13 1 2 19 109 37.886 2 457
1954 4 17 1 3 21 120 40.994 4 (?) 502
1955 4 12 1 5 25 120 43.875 3 384
1956 4 12 1 5 25 120 43.952 5 478
1957 4 14 1 5 25 120 44.029 3 356
1958 4 14 1 5 30 120 44.028 3 462
1959 4 14 1 5 26 120 43.580 6 447
1960 4 14 1 5 23 120 43.353 6 390
1961 4 15 1 5 27 120 43.012 7 407
1962 4 13 1 5 32 120 41.749 2 424
1963 4 13 1 5 31 120 43.630 7 461
1964 4 13 1 5 33 120 43.738 4 430
1965 4 14 1 5 29 120 43.814 5 405
1966 3 13 1 5 26 120 40.935 7 326
                   

 

Autorin: Dagmar Spies

Heilstätte Hengsbach 22

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Bei den Abrechnungen mit den Kostenträgern der Tbc-Heilbehandlung begegnet einem relativ häufig der Medikamentenname „Neoteben“.

 

Dazu eine vielleicht spannende Geschichte:

„Neoteben“ bekam seinen Namen etwa 1951 und ging hervor aus dem Mittel „OS 711“, das von dem Nobelpreisträger Gerhard Domagk entwickelt wurde. Es ist chemisch ein Iso-Nikotinsäure-Hydrazid. In zwanzigmillionenfacher Verdünnung verhinderte das Pulver im Reagenzglas Tuberkelbazillen am Wachsen. Das Pulver war damit im Laboratoriumsversuch allen bisher bekannten Tbc-Mitteln um das Zwanzigfache überlegen.

 

Die ersten Versuche mit dem Medikament wurden im September 1951 in den Städtischen Krankenanstalten von Wuppertal bei Professor Philipp Klee  vorbereitet. In der Regel werden solche Versuche in aller Stille zwei Jahre hindurch geführt, bis sich die Wirkung eines Medikaments genau übersehen läßt.

 

Aber diesmal blieb diese Zeit zur Erforschung nicht, da bereits im Februar 1952 in der Weltpresse zu lesen war, dass amerikanische Ärzte ein sensationelles Mittel gegen Tuberkulose gefunden hätten. [Rimifon (Fa. Hoffmann La Roche),  Marsilid (Fa. Hoffmann La Roche),  Nydrazid (Fa. J. R. Squibb & Sons] Diese Mittel nun enthielten die gleichen Wirkstoffe bzw. waren auf der gleichen chemischen Grundlage entwickelt wie das „deutsche“ Neoteben. Die parallelen Forschungen in Deutschland und Amerika waren wohl von unterschiedlichen Quellen ausgegangen, ebenso wie sie nichts voneinander wussten.

  

Die Amerikaner haben nur ihr Schweigen früher gebrochen als die Deutschen: So ließen sich die beteiligten amerikanischen Forscher im Januar 1952 bei einem Treffen über die chemischen Grundlagen und die klinische Anwendung des Rimifon aus. Im Februar kam dann jene Veröffentlichung in die Presse, während fast gleichzeitig Professor Klee in Wuppertal einige ausgewählte Fachärzte mit den bisher in der Stille erzielten Fortschritten des Neoteben vertraut machte.

„In diesem in der Geschichte der Pharmazie einzigartigen Wettlauf um ein Heilmittel waren die Bayer-Werke also um eine Nasenlänge zurückgeblieben, obwohl die Chemikalien etwa zur gleichen Zeit (Sommer 1950) entdeckt wurden. Die wissenschaftliche Veröffentlichung kam in den USA sieben Wochen, die Pressemitteilung sieben Tage früher heraus.“ (Quelle: www.spiegel.de/spiegel/print/d-21976793.html)

 Autorin: Dagmar Spies