Archivisches im NRW-Koalitionsvertrag 2022-2027

“ …. Das Kulturgesetzbuch soll weiterentwickelt und um eine Neufassung des Archivgesetzes
ergänzt werden. ….“
(S. 123 Z 6098-6100)

Beiträge auf siwiarchiv zum Thema
1) Sachstand: Evaluierung des Archivgesetzes NRW (2018 – 2020/22)
2) Landtagswahl 2022 in NRW – „Archiv“ in den Wahlprogrammen der Parteien
3) 6 archivpolitische Fragen zur Landtagswahl 2022 in NRW

5 Gedanken zu „Archivisches im NRW-Koalitionsvertrag 2022-2027

  1. Nach meinem Kenntnisstand ist das Landesarchivgesetz NRW immer noch nicht auf die DSGVO angepasst worden. Ist das immer noch der Stand? Wenn ja, würde das Kulturgesetz diesen Makel ausmerzen?

    • Das Archivgesetz ist tatsächlich noch auf dem Stand vor der EU-DSGVO. Wenn ich es recht überblicke, wird dieser unhaltbare Zustand nicht durch die Eingliederung als eigenständiges Gesetz in das Kulturgesetzbuch – das eher die Förderung von Kultur regelt – aufgehoben. Zudem ist die NRW-Archivcommunity gegen eine Eingliederung in das Kulturgesetzbuch. Salopp formuliert sind Archive nicht nur Kultureinrichtungen, sondern auch Verwaltungseinrichtungen. Auch eine Nähe zu Informationsfreiheitsgesetzen mit ihren Friktionen findet so eher keine Lösung.

  2. Pingback: NRW-Koalition will Archivgesetz neufassen – Archivalia

  3. „Auch im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in Schleswig-Holstein finden Archive marginale Erwähnung:
    „Mit der Erweiterung des Landesarchivs sorgen wir für den dauerhaften Erhalt wertvoller Quellen.“ (S. 49, Z. 1663f)“

  4. Archive, Bibliotheken und Museen finden sich nicht in der Regierungserklärung von NRW-Ministerpräsident Wüst (CDU) am 31.8.2022: https://www.land.nrw/nrw-gestalten/nordrhein-westfalen-stark-durch-zusammenhalt .
    Zur Kultur findet sich diese rein finanzielle, wenn auch erfreuliche Aussage:

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