Keine Notariatsunterlagen mehr nach 1950 im Landesarchiv NRW
Aus gegebenen Anlass habe ich mich mit der Überlieferung der Notariate befasst und dabei unter anderem auch in das Archivierungsmodell Justiz des Landesarchivs NRW, das bereits im Dezember 2021 vorgelegt wurde, geschaut.
Daraus geht hervor, dass nach 1950 entstandene Notariatsurkunden nach Ablauf der 100jährigen Aufbewahrungsfrist (bei den Gerichten) nicht mehr durch das Landesarchiv archiviert werden.
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