ARCHIVAR 4/2020 ist online

Die Fachzeitschrift für Archivwesen beschäftigt sich in der aktuellen Ausgabe mit Rechtsfragen im Archiv. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage nach dem Eigentum von Archivgut.  Darüber hinaus bietet ARCHIVAR 4/2020 verschiedene Empfehlungspapiere von KLA-Arbeitsgruppen sowie Besprechungen neu erschienener archivwissenschaftlicher Literatur.
Link: https://www.archive.nrw.de/sites/default/files/media/files/Archivar_2020_4_Internet.pdf

Anm.: Aus Sicht des Kreisarchivs Siegen-Wittgenstein sei besonders auf den Aufsatz „Zum Eigentum an der historischen Überlieferung preußischer Landratsämter“ der Münsteraner Rechthistoriker Peter Oestmann und Björn Czeschick verwiesen (S. 308 – 322). Denn zur Eigentumsdiskussion ist bereits auf einen kommunalen Standpunkt hier im Blog hinbgeiweisen worden: https://www.siwiarchiv.de/zur-eigentumsfrage-an-den-altakten-der-kreise-in-nordrhein-westfalen/

Ein Gedanke zu „ARCHIVAR 4/2020 ist online

  1. Interessant aus der Sicht eines NRW-Kreisarchivs ist das Gefälligkeitsgutachten zum Eigentum am Archivgut der preußischen Landratsämter. Denn es besteht ein grundsätzliches Interesse der inzwischen fast vollständig fachlich besetzten Kreisarchive an den Landratsamtsbeständen; dafür liegen allerdings keine rechtlichen Gründe vor, sondern die Kreisarchive verstehen sich hier vornehmlich als Sprachrohr ihrer Nutzenden. Wenn man 150km und mehr zum zuständigen Landesarchivs fahren muss, fördert dies nicht eine von allen gewünschte citizen science. Insofern hätte ich mir einen Beitrag zur Digitalisierungstrategie des Landesarchivs NRW für die preußischen Landratsamtsbestände gewünscht und für sinnvoller gehalten.
    Allerdings einen juristischen Streitpunkt umgeht der Text aber beinahe charmant: “ …. Daneben hatte auch der Kreisausschuss Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung wahrzunehmen (§ 75 KreisO). Deswegen bestand und besteht staatliches Eigentum möglicherweise auch an den Akten der Kreisausschussregistratur. Darüber gibt es zurzeit aber keinen Streit, und dieser Punkt ist für die hier interessierende Fragestellung ohne Belang. ….“ (S. 310) Eben dies ist aus Kreisarchivsicht sehr wohl strittig und hätte daher ausführlich behandelt werden sollen!

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