„An Sämmtlicher Evangelischer Churfürsten-, Fürsten und Ständen auff dem Reichstag zu Regenspurg versammlete vortreffliche Herren Räthe Bottschaffter und Gesandten Hochgemüssigtes Memoriale Nahmens Sämmtlicher Hochfürstlicher Häuser zu Nassau-Katzenelnbogen etc. Evangelischen Theils Contra Das hochfürstliche Haus Nassau-Siegen Catholischen Theils“
Siegen, 21. Mai 1707
Dieser juristische Schriftsatz diente der Klärung des Verhältnisses zwischen der katholischen Landesherrschaft und den evangelischen Untertanen in Fragen der Religionsausübung wie z. B. Religionsunterricht, Besetzung der Presbyterien etc. Seit dem Ende des Dreißigjährigen Kriegens schwelte dieser Streit nicht nur um die religiöse Vorherrschaft in den Siegener Landen.Steuerdruck und sich dagegen wendende Proteste der Bevölkerung verschärften die Situation zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Nassau-Siegen.
So war der Zeitpunkt des Schreibens von den evangelischen Fürsten geschickt gewählt worden. Der katholische Landesherr Wilhelm Hyazinth Fürst zu Oranien und Nassau-Siegen (1667-1743) war nach der ohne Gerichtsverhandlung erfolgten, nicht rechtskrätigen Hinrichtung des vermeintlichen „Rebellen“ Friedrich Flender am 29. März 1707 in zusätzliche in Erklärungsnot geraten. Auf Beschwerde der evangelischen Landesherreen hin hatte der kaiserliche Reichshofrat in Wien eine Kommission mit der Untersuchung der Vorfälle beauftragt.
Das Schriftstück wurde bei Aufräumarbeiten im vergangenen Jahr gefunden und dem Kreisarchiv übergeben. In der Bibliothek des Kreisarchivs hat es nun seinen Platz gefunden.
Quelle: Vitrinentext für den Tag der offenen Tür der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein, 2011, CC-BY-30, http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
[Anm: Links ergänzt am 19.5.2023]
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