Informationen über die Kritik des Heraldik-Experten Peter Veddeler vom Landesarchiv NRW an der Gestaltung des Kreisbanners
Am 8. September 2014 tagte der Kulturausschus des Kreises Siegen-Wittgenstein. Das heraldische Thema hatte seinen Weg auf die Tagesordnung der Sitzung gefunden, da das Kreisarchiv verwaltungsintern nach der korrekten Bannergestaltung gefragt worden war. Dazu hatte Veddeler bereits 2003 in seinem in Münster erschienenen Buch „Wappen. Siege. Flaggen. Die kommunalen Hoheitszeichen des Landschaftsverbandes, der Kreise, Städte und Gemeinden in Westfalen-Lippe“ (S. 78) deutliche Kritik an der Gestaltung des Kreisbanners geübt:
“ …. Am 16. Juli 1999 genehmigte der Regierungspräsident in Arnsberg eine ´Flagge`, die in der Verleihungsurkunde jedoch nicht näher beschreiben wird. In der Hauptsatzung des Kreises vom 27. Oktober ist ebenfalls von einer ´Flagge`die Rede, doch zeigt die beigegebene Anlage 1 eindeutig ein Banner. Dieses ist nach der Beschreibung von Blau-Orange länggestreift unter einem quadratischen weißen Bannerhaupt mit dem Kreiswappen; Bannerhaupt und Streifen werden durch eine Leiste getrennt, die von Schwarz und Weiß einmal geteilt und fünfmal gespalten ist. Bereits 1954 war ein Banner verliehen worden, das allerdings von Blau und Gelb längsgestreift war. Die Verwendung der Farbe Orange anstelle von Gelb im gegenwärtigen Banner verstößt gegen die geltenden Regeln und beruht auf der im Siegerland verbreiteten Meinung, die Siegerländer Farben seien Blau-Orange. …“
Eine ausnahmsweise Genehmigung von Blau-Orange wäre eigentlich nur in historisch-begründeten und nachzuweisenden Fällen möglich – laut Runderlaß des Kultusministers des Landes NRW vom 13. Mai 1976 zur Verordnung zur Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 30.12.1969.
Der Kulturausschuss hat diese Kritik zur Kenntnis genommen.
Pingback: „Spaß mit Flaggen“ II | siwiarchiv.de