Folgende Passage fand sich im Protokoll: „ ….. Der Vorsitzende nahm Veranlassung, einen Ausdruck, den ein Abgeordneter einem anderen Kreistagsmitglied gegenüber genbrauchte, sowie eine Äußerung über die Preuß. Staatsregierung, die unzutreffend und in dieser Form nicht gerechtfertigt sei, zu rügen. …..“
Die einzige Rüge im Zeitraum von 1929 bis 1933.