9 Positionen zur Stärkung der Demokratie. Positionspapier 25/1 des Verband deutscher Archivarinnen und Archivare zur Bundestagswahl 2025
Archive haben die Aufgabe, wesentliche Informationen aus der öffentlichen Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft dauerhaft zu sichern und für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Demokratie beruht auf Meinungsbildung durch Fakten. Videos, Bilder, Audios usw. werden zunehmend zu politischen Zwecken eingesetzt, gefälscht und bedrohen dadurch den demokratischen Diskurs. Die Bereitstellung authentischer und integrer Informationen durch Archive gewinnt damit stark an Bedeutung.
Besonders in unsicheren Zeiten ist es für viele Menschen wesentlich, sich an der Vergangenheit zu orientieren und sich ihrer eigenen und der kollektiven Identität zu versichern. Es ist daher kein Zufall, dass populistische und extremistische Akteurinnen und Akteure bei der Erinnerungskultur ansetzen und versuchen, diese in ihrem Sinne zu beeinflussen. Dazu gehört auch, dass sie infrage stellen, ob politische Entscheidungen in der Vergangenheit rechtmäßig getroffen wurden. Umso wichtiger ist es, dass Archive verlässliche Informationen zur individuellen und kollektiven Geschichte bereitstellen und dazu beitragen, dass staatliches Handeln transparent gemacht und Falschbehauptungen widerlegt werden können.
Archive können diese Aufgaben nur wahrnehmen, wenn sie mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind, über fachlich qualifiziertes Personal verfügen und vor Bedrohungen wie Wetterextremen, Schädlingsbefall, Sabotage und kriegerischen Ereignissen geschützt sind. Es ist des Weiteren unabdingbar, dass Archiven u.a. von staatlichen Stellen alle überlieferungsrelevanten Unterlagen (z.B. E-Mail-Postfächer) zur Übernahme angeboten werden und ein Ausgleich zwischen Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an Informationen hergestellt wird. Wesentliche Unterlagen, auch zur persönlichen Geschichte, müssen für die Allgemeinheit erhalten bleiben.
Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. fordert daher die Träger der Archive auf (Bund, Länder, Kommunen, Kirchen, Parteien, Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen usw.), den Archiven die erforderlichen Ressourcen zur Übernahme, Sicherung und Bereitstellung ihres Archivguts zur Verfügung zu stellen und sie dauerhaft dabei zu unterstützen, ihren Beitrag zu einem faktenbasierten öffentlichen Diskurs zu leisten. Denn eine resiliente Gesellschaft braucht starke Archive (Markus Hilgert)!
Aus Anlass der anstehenden Bundestagswahl betonen wir unsere folgenden Positionen:
1.
Archive sind von schon angekündigten oder möglichen Haushaltskürzungen im Bund, in den Ländern und Kommunen ausdrücklich auszunehmen.
Die Archive aller Sparten stehen derzeit vor erheblichen Herausforderungen. Vor allem die digitale Transformation in allen Lebensbereichen (vgl. Position 2) und die Folgen des Klimawandels (vgl. Position 3) haben für die archivische Arbeit erhebliche Auswirkungen. Sie erfordern große Kraftanstrengungen und zusätzliche Ressourcen. Schon jetzt ist das für die meisten Archive kaum noch zu bewältigen.
Besonders prekär ist die Lage von Archiven in freier Trägerschaft (Archive der sozialen Bewegungen, Kulturarchive usw.). Sie sind in den meisten Fällen in erheblichem Maße auf staatliche Zuwendungen und Förderprogramme angewiesen. Fallen diese Zuwendungen und Förderprogramme weg oder werden massiv eingeschränkt, so drohen Unterlagen von unschätzbarem gesellschaftlichem Wert dauerhaft verloren zu gehen und damit für künftige Generationen nicht mehr zur Verfügung zu stehen.
Ein besonderer Wert kommt in Archiven dem Erhalt von Originalen zu. Digitalisate reichen zwar für die meisten Zwecke der Benutzung aus, doch die Integrität und Authentizität von Informationen kann in vielen Fällen nur das Original gewährleisten. Beim Erhalt von Originalen werden Archive von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) unterstützt. Dazu gehören auch umfangreiche Förderprogramme. Bereits im vergangenen Haushaltsjahr 2024 wurden die Mittel der KEK gekürzt. Der VdA fordert, dass die Mittel der KEK wieder erhöht werden.
Die Kulturstiftungen des Bundes und der Länder sollten spezifische Förderprogramme für Archive aufsetzen bzw. ihre Programme so gestalten, dass darin auch Archive für eine Förderung in Betracht kommen.
2.
Die digitale Überlieferung in Archiven muss langfristig gesichert werden.
Die digitale Transformation hat inzwischen alle Lebensbereiche erfasst. Sie betrifft auch und im besonderen Maße die Arbeit der Archive aller Sparten. Gelangten in der Vergangenheit die meisten Unterlagen in Papierform in die Archive, so besteht die Überlieferung der Zukunft fast ausschließlich aus Bits und Bytes. Das betrifft die elektronisch geführte Verwaltungsakte ebenso wie digitale Film- und Fotosammlungen und die E-Mail-Postfächer, Chat-Nachrichten, Social-Media-Accounts und Kollaborationstools von Nachlassgeber/‑innen.
Die Sicherung digitaler Unterlagen ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Denn die Übernahme digitaler Unterlagen bedarf nicht nur umfassender IT-Kenntnisse, sondern auch der entsprechenden Infrastruktur, um die Unterlagen langfristig sichern und für die Allgemeinheit nutzbar machen zu können. Insbesondere Archive kleinerer Institutionen (Kommunen, Kirchen, Unternehmen usw.) oder in freier Trägerschaft sind diesen Anforderungen finanziell und personell kaum gewachsen, zumal es sich um neue Aufgaben handelt, die zusätzlich zu den bisherigen wahrzunehmen sind.
Der VdA hält es für dringend geboten, dass die Archive aller Sparten in die Lage versetzt werden, die digitale Überlieferung langfristig zu sichern. Andernfalls sind große Überlieferungslücken zu erwarten, die es künftigen Generationen erschweren oder unmöglich machen werden, wesentliche Zusammenhänge der heutigen Gesellschaft nachzuvollziehen. Er fordert daher, dass die Sicherung der digitalen Überlieferung als neue Daueraufgabe von Archiven aller Sparten anerkannt wird und von den jeweiligen Trägern die dazu erforderlichen personellen wie finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.
Der VdA fordert weiter, dass die Gründung und der Betrieb von Archivverbünden zur digitalen Langzeitarchivierung von Bund, Ländern und Kommunen gefördert wird und so die angestrebten Kooperationen vorangetrieben werden.
3.
Archive müssen für den Klimawandel fit gemacht werden.
Die Folgen des Klimawandels stellen Archive vor große Herausforderungen. Überschwemmungen, Brände oder extreme Stürme haben bereits Archivbestände gefährdet und beschädigt. Zudem wird das Archivgut durch neue Tierarten und Mikroorganismen bedroht, die durch die Verschiebung der Klimazonen auftreten.
Archive aller Sparten müssen Vorsorge für Havarien, Schädlingsbefall, Schäden durch extreme klimatische Bedingungen usw. treffen. Bislang wird dabei weitgehend auf eingetretene Schadensereignisse reagiert. Die Archive müssen künftig „vor die Lage kommen“. Aufgrund bisheriger Erfahrungen haben zwar die Archive selbst bundesweit Initiativen ins Leben gerufen, um sich für die Folgen des Klimawandels mit Best-Practice-Beispielen und Notfallverbünden zu rüsten. Die bisherigen Möglichkeiten zur Vorsorge sind jedoch bei weitem noch nicht ausreichend.
Archivstandorte müssen daraufhin geprüft werden, wie groß die Gefahr ist, dass Archivgut durch Naturereignisse Schaden nehmen kann. Entsprechende Vorsorgepläne müssen erarbeitet werden. Dabei sind mögliche Veränderungen und Gefahren von Region zu Region höchst unterschiedlich. Im Extremfall müssen Archive verlagert und ihr Archivgut anderweitig gesichert werden.
Der VdA fordert, dass sich die Archivträger in Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen, Parteien, Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen usw. dieser Aufgabe stellen und die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Dazu gehört auch, dass spezifische Förderprogramme aufgesetzt werden.
4.
Archive müssen besser vor kriegerischen Auseinandersetzungen und Sabotage geschützt werden.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat nachdrücklich vor Augen geführt, dass Gedächtnisinstitutionen wie Archive in bewaffneten Konflikten ein häufiges Angriffsziel und damit besonders gefährdet sind. Ihre Vernichtung zielt darauf ab, die Identität der Angegriffenen zu zerstören. So gehörten das Archiv des Inlandsgeheimdiensts der Ukraine in Tschernihiw und das Staatsarchiv in Charkiw zu den ersten Angriffszielen der russischen Armee.
Zum Schutz des schriftlichen Kulturguts vor kriegerischen Auseinandersetzungen wird seit 1961 im Rahmen der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordinierten Bundessicherungsverfilmung besonders wichtiges Kulturgut auf Mikrofilm ausbelichtet und im Zentralen Bergungsort (ZBO) der Bundesrepublik eingelagert. Die Bundessicherungsverfilmung steht im Zuge der digitalen Transformation vor großen Herausforderungen. Zum einen werden geeignete Mikrofilme kaum noch produziert und sind zunehmend schwerer und kostenintensiver zu beschaffen. Zum anderen ist das aktuelle Verfahren für die Sicherung vieler genuin digital entstandener Unterlagen nicht geeignet, wie zum Beispiel für Daten aus behördlichen Fachverfahren.
Der VdA fordert, dass die künftige Bundesregierung das BBK personell und finanziell in die Lage versetzt, die Bundessicherungsverfilmung an den digitalen Wandel anzupassen, weiterzuentwickeln und dauerhaft fortzuführen.
Archive werden im digitalen Zeitalter nicht mehr nur physisch angegriffen. Eine neue Bedrohung stellen Cyberattacken dar, die darauf abzielen, digitales Archivgut zu manipulieren und dessen Authentizität und Integrität zu zerstören. Archive können in der Folge gegebenenfalls ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen, im Rahmen politischer und gesellschaftlicher Debatten wahrhaftige Informationen bereitzustellen.
Der VdA fordert, dass die künftige Bundesregierung das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beauftragt, u.a. in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder (KLA), der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) und dem VdA neue Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen digitales Archivgut vor Sabotage geschützt werden kann. Dabei sind die Archive aller Sparten in den Blick zu nehmen.
Der VdA tritt darüber hinaus dafür ein, dass der Kulturgutschutz in das KRITIS-Dachgesetz aufgenommen wird, mit dem die Bundesregierung die Resilienz der kritischen Infrastruktur stärken möchte.
5.
Alle Unterlagen, die staatlichen Entscheidungen zugrunde liegen, sind unabhängig von ihrer Medienform den Archiven zur Übernahme anzubieten.
In den letzten Jahren haben sich in der öffentlichen Verwaltung diverse digitale Systeme, Tools und Anwendungen etabliert, mit denen wesentliche Informationen ausgetauscht, bearbeitet und nachgehalten werden. Dazu gehören neben Fachverfahren u.a. Dateiablagen, E-Mail-Postfächer, Messenger-Dienste, Kollaborationstools und Business-Intelligence-Systeme. Der Einsatz dieser Systeme, Tools und Anwendungen führt dazu, dass wesentliche Informationen nicht mehr Eingang in die klassische Aktenführung finden und so in Archiven große Überlieferungslücken entstehen. Das schadet der Transparenz der öffentlichen Verwaltung und beraubt künftige Generationen der Möglichkeit, wesentliche staatliche Entscheidungen nachvollziehen zu können.
Der VdA tritt dafür ein, dass alle zentralen Informationen zum Zustandekommen staatlicher Entscheidungen für die Nachwelt erhalten bleiben müssen, unabhängig davon, in welcher Form sie verwaltet und nachgehalten werden. Er fordert daher, dass in allen Archivgesetzen und ‑satzungen die umfassende Verpflichtung verankert wird, dass alle wesentlichen Informationen unabhängig von der Form ihrer Speicherung dem zuständigen Archiv zur Übernahme anzubieten sind. Darüber hinaus hält es der VdA für erforderlich, dass die Archive in die Lage versetzt werden, diese Anbietungspflicht in der Praxis auch durchzusetzen.
6.
Der Datenschutz und das langfristige gesellschaftliche Interesse an Informationen müssen in Einklang gebracht werden.
In den vergangenen Jahren ist zurecht die Sensibilität beim Umgang mit personenbezogenen Daten gestiegen. Diese Sensibilität darf aber nicht dazu führen, dass Daten durch Löschung verlorengehen, die für einzelne Familien und die Gesellschaft insgesamt von erheblichem Wert sind. Nachvollziehen zu können, wer die eigenen Vorfahren waren, ist ein wesentlicher Teil der Identität von Menschen. Das zeigt auch die hohe Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern, die sich mit Fragestellungen zur Familienforschung an Archive aller Sparten wenden. Sind entsprechende Daten aufgrund von Löschvorschriften zu vernichten, ohne dass die Möglichkeit besteht, dass das zuständige Archiv sie ersatzweise übernimmt, werden künftige Generationen eines Teils ihrer Identität beraubt.
Der VdA sieht den dringenden Bedarf, einen angemessenen Ausgleich zwischen Datenschutz und dem langfristigen gesellschaftlichen Interesse herzustellen. Das betrifft im besonderen Maße den Umgang mit Registerdaten. Er fordert daher, dass zentral in allen Archivgesetzen und ‑satzungen ein Löschungssurrogat eingebracht wird, das vorsieht, personenbezogene Daten grundsätzlich anstelle einer Löschung dem zuständigen Archiv zur Übernahme anzubieten, auch wenn an anderer Stelle ihre Löschung vorgeschrieben ist.
Der VdA schlägt außerdem vor, dass die/der künftige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Vertreter/-innen des Datenschutzes und aller Archivsparten zu einem runden Tisch einlädt, um Vorschläge zu erarbeiten, wie gesetzliche Regelungen konkret ausgestaltet werden können.
7.
Für alle Kommunen sollen fachlich geführte Archive zuständig sein.
Für viele Menschen ist die Geschichts- und Erinnerungskultur stark mit dem eigenen Wohn- oder Heimatort verbunden. Aktionen wie das Verlegen von Stolpersteinen zeigen, dass Geschichte vor Ort Menschen besonders bewegt. Voraussetzung für diese Form der Erinnerung sind funktionierende Kommunalarchive.
Die Archivgesetze regeln in allen Bundesländern, dass Kommunen für die Archivierung ihrer Unterlagen sorgen müssen. Sie schreiben aber nur zum Teil vor, dass dabei archivfachliche Qualitätsmaßstäbe eingehalten werden müssen. In vielen kleineren Kommunen betreuen dementsprechend Mitarbeitende ohne Fachausbildung oder Ehrenamtliche das Archiv. Im Zuge der digitalen Transformation in allen Lebensbereichen steigen die Anforderungen an die Archivarbeit, denn es bedarf besonderer Fachkenntnisse, digitale Unterlagen dauerhaft zu sichern und nutzbar zu machen (vgl. Position 2). Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, drohen massive Überlieferungsverluste, die der kollektiven Erinnerung künftiger Generationen in erheblichem Maße schaden.
Der VdA fordert, dass in alle Landesarchivgesetze eine Regelung eingebracht wird, die die archivfachlichen Qualitätsmaßstäbe im kommunalen Archivwesen sicherstellt. Er hält es außerdem für erforderlich, dass die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) Maßnahmen entwickelt, wie insbesondere kleinere Kommunen die fachliche Betreuung ihrer Archive sicherstellen können, zum Beispiel durch die Förderung interkommunaler Kooperationen. Des Weiteren setzt der VdA sich dafür ein, dass die bestehenden Archivberatungsstellen gestärkt und weitere Archivberatungsstellen eingerichtet werden (vgl. Position 8), um kleinere Kommunalarchive langfristig fachlich und finanziell bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
8.
Archivberatungsstellen sind flächendeckend einzurichten.
Viele kleinere Archive werden von Archivarinnen und Archivaren ohne Fachausbildung geleitet und von wenigen oder sogar nur einer einzigen Person betreut. Angesichts der steigenden fachlichen Anforderungen u.a. im Zuge der digitalen Transformation (vgl. Position 2) und in Folge des Klimawandels (vgl. Position 3) sind die Kolleginnen und Kollegen in diesen Archiven in zunehmendem Maße auf fachliche Beratung von außen angewiesen.
Archivberatungsstellen haben die Aufgabe, kleinere Archive bei der fachlichen Arbeit zu unterstützen, das dort eingesetzte Personal fortzubilden und sie zum Teil auch finanziell zu fördern. In Deutschland existieren sie noch nicht flächendeckend.
Der VdA hält es für dringend erforderlich, dass für das gesamte Bundesgebiet Archivberatungsstellen an bestehenden, fachlich geeigneten Institutionen eingerichtet und ihren Aufgaben entsprechend finanziell und personell ausgestattet werden. Er fordert, dass die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und dem VdA dazu ein Konzept erarbeitet.
9.
Der VdA ist als einziger bundesweiter Verband, der Archive aller Sparten in Politik und Gesellschaft vertritt, durch den Bund dauerhaft finanziell zu fördern.
Der VdA möchte die große Bedeutung, die Archive für die Demokratie und die kollektive Erinnerung und Identität haben, stärker im politischen und öffentlichen Bewusstsein verankern. Dazu fehlen dem VdA derzeit aber sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen.
Bis vor kurzem wurde der VdA nur im Rahmen der Deutschen Archivtage von den jeweils ausrichtenden Bundesländern und Kommunen finanziell gefördert. Nach maßgeblicher Unterstützung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erstmals eine Projektförderung zur Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur für die Projekte Deutscher Archivtag 2025 und TAG DER ARCHIVE 2026 zugesagt.
Diese projektbezogene Unterstützung ist dringend erforderlich, sie muss fortgesetzt und ausgebaut werden. Damit der VdA aber entsprechende Projekte vorbereiten und durchführen, seine archivfachliche Arbeit fortsetzen und zugleich die Interessen von Archiven aller Sparten kontinuierlich in Politik und Öffentlichkeit vertreten kann, ist es notwendig, dass er auf eine bessere und vor allem sicherere personelle und finanzielle Basis gestellt wird. Er fordert daher, dass er vom Bund vergleichbar mit zum Beispiel dem Deutschen Museumsverbund e.V. dauerhaft finanziell gefördert wird.
IMPRESSUM
Herausgeber:
Gesamtvorstand des
VdA – Verband deutscher
Archivarinnen und Archivare e.V.
Ich teile die Forderungen des VdA. Als Historiker habe ich das Arbeiten in Archiven schätzen gelernt. Als PR- Berater brauche ich das Wissen. Und als Kommunalpolitiker der FDP unterstreiche ich ganz klar die Aussage: „Demokratie beruht auf Meinungsbildung durch Fakten.“ Aktuell muss es aber heißen: Demokratie braucht die Meinungsbildung durch Fakten.“ Denn das neutrale archivierte Wissen ist leider oft nicht Grundlage für die Meinungsbildung. Es ist an uns, sich dieser Rechercheaufgabe wieder mehr zu widmen.