Das Kölner Tor in der Siegener Stadtmitte, an das aktuell nur der Name der Fußgängerzone in diesem Bereich erinnert, weil es Ende des 19. Jahrhunderts abgerissen wurde, ist zurück – zumindest virtuell.
Möglich macht das die kostenlose App „Siegen virtuell“, die das Tor an seinem ursprünglichen Standort in der Kölner Straße digital rekonstruiert. Entwickelt wurde das Projekt „Virtuelles Siegen“ nach der Idee des Siegerlandmuseums zusammen mit der Technischen Hochschule Köln. Die Sparkasse Siegen übernahm die Finanzierung des Projekts, das sich als Beitrag zum 800-jährigen Jubiläum der Stadt Siegen in diesem Jahr sieht.
Besucherinnen und Besucher können die App herunterladen und das Tor direkt vor Ort auf ihrem Smartphone dank moderner Augmented Reality-Technologie sehen. Die App passt sich dabei an die Bewegungen des Nutzers und die Lichtverhältnisse an, um ein möglichst realistisches Erlebnis zu bieten. Ein weiteres Highlight der App: Das Kölner Tor kann auch zu Hause auf dem eigenen Tisch betrachtet werden.
„Die Digitalisierung ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Siegerlandmuseums und zeigt, was mit moderner Technologie alles möglich ist. Dieses Projekt ist nicht nur ein Geschenk zu unserem Stadtjubiläum, sondern fördert auch den wissenschaftlichen Austausch und den Fortschritt“, sagte Bürgermeister Steffen Mues zum Projekt.
Die virtuelle Rekonstruktion basiert auf einer historischen Skizze des Künstlers Jakob Scheiner, da keine Fotos oder detaillierte Beschreibungen des Kölner Tors erhalten sind. Dr. Philipp Bojahr, der sowohl an der Technischen Hochschule Köln als auch im Siegerlandmuseum tätig ist, leitete das Projekt, das mit dem jetzt erfolgten Release der App keineswegs abgeschlossen ist: „Die Technologie ist so konzipiert, dass sie nachhaltig und vielseitig einsetzbar ist. In Zukunft können auch andere historische Gebäude in Siegen digital rekonstruiert werden. Das Projekt bietet so die Möglichkeit, auch weitere Teile der Stadtgeschichte digital erlebbar zu machen.“
Quelle: Stadt Siegen, Pressemitteilung v. 19.9.24