Bunker Erich – Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Erndtebrück

Aus der Begründung:
“ …. Umfang des Baudenkmals:
Denkmalwert ist die gesamte Bunkeranlage innerhalb der ursprünglichen äußeren
Umzäunung … . Der Barackenbau, die Feuerwache (L-Förmiges Bereitschafts- und Sozialgebäude)
und das Zugangsgebäude sind in Ihrer Lage denkmalwert, jedoch nicht in der bauli-
chen Substanz. Folglich stellt der Erhalt der Gebäude in Ihrer Anordnung auf dem
Areal, Ihren Proportionen und Gliederungen einen Beitrag zum Verständnis der
Funktion der Bunkeranlage dar, die verwendeten Baumaterialien und rein gestalterische Aspekte sind jedoch nicht denkmalwert.
Besonderer Wert kommt neben dem überdeckten Bunker-Gebäude selbst der darin
erhaltenen maschinellen, elektrischen und elektronischen Ausstattung zu sowie der
wandfesten Ausrüstung. Als Beispiele seien genannt: Splitterschützende Wandbede-
ckungen aus Holz, wandfeste Montage-Werkzeuge oder Hebezeuge, Treppen, Lei-
tern, Türen und Portale, EDV-Technik, die Anlagen zur Stromerzeugung und –Vertei-
lung, sechs Dieselaggregate und fünf Kältemaschinen und die Luftfilteranlage. Auch
die Raumaufteilung und Zuwegung ist bedeutend für den Denkmalwert, vor allem die
Operationszentrale (OPS / „Heilige Halle“). Innerhalb der Operationszentrale ist die
raumhohe, hinterleuchtete Glaswand zu nennen, auf der über Karten und Tabellen
die Situation des Luftraumes abgebildet wird.

Das überdeckende Landschaftsbauwerk ist ebenfalls wesentlich für den Denkmal-
wert in seinem Charakter als tarnender Hügel mit Bäumen und Lichtung. Zum denk-
malwerten Bestand gehören zudem die äußere Zaunanlage, drei Munitionsbehälter
mit ihren Schutzbauten, drei Maschinengewehr-Stellungen. Die Zaunanlage ist in
Ihrer Lage und Ausführung denkmalwert, jedoch nicht die verwendeten Materialien.
Die Wahrung des Erscheinungsbildes hinsichtlich Höhe und Gliederung der Zaunan-
lage ist somit von denkmalrechtlichem Interesse, die Materialität nur insoweit wie sie
zur Wahrung des Erscheinungsbildes dient.

Beschreibung der wesentlichen charakteristischen Merkmale:
Die Bunker-Anlage „Bunker Erich“ wurde in den Jahren 1961 bis 1968 errichtet und
stellt ein wichtiges militärgeschichtliches Zeugnis aus der Epoche des „Kalten Krie-
ges“ dar. Das Areal besteht aus der eigentlichen Bunker-Anlage, inkl. Überdeckung
mit Bepflanzung, eines Zugangsgebäudes, einer Feuerwache, einem Barackenbau
(Feldhaus) und drei MG-Stellungen, sowie einer Einzäunung der gesamten Anlage.
Die Lage dieser Baukörper auf dem Gelände und zueinander dokumentiert die Or-
ganisation der Bunkeranlage. Das, den Bunker überdeckende, Landschaftsbauwerk
ist zur Tarnung begrünt und bepflanzt.
Im Bunker-Gebäude kommt insbesondere der Operationszentrale (OPS) als Herz-
stück des Bauwerks eine in baulicher und funktionaler Weise herausragende Stel-
lung zu, an denen alle weiteren Funktionen und Räume orientiert wurden. Die techni-
sche Ausstattung ist hier zu großen Teilen erhalten, insbesondere ist hier die hinter-
leuchtete Glaswand zu nennen, auf der über Karten und Tabellen die „Luftlage“ der
westlichen Bundesländer abgebildet wird.
weitestgehend originalerhaltene Anlagen sind in jeweils eigenen Räumen der Ma-
schinenpark zur Energieversorgung und Verteidigungsüberwachung, die Steuerung
der Stromverteilung, insgesamt sechs Dieselaggregate, fünf Kältemaschinen, die
EDV-Technik, die Luftfilter-Anlage und die interne Krananlage inkl. Schacht. Die An-
ordnung und Führung von Zugänge und Fluchtwege, sowie die ABC-Schleuse, die
darin verbauten Türen und sonstigen Elemente überliefern die Funktionsweise des
Bunkers.

Begründung der Denkmaleigenschaft:
Der Bunker Erich an der Dillstr. 1 in Erndtebrück ist ein Baudenkmal im Sinne von §
2 Abs. 1 DSchG NW. An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interes-
se. Die im Folgenden genannten Gründe belegen zugleich ein Interesse der Allge-
meinheit an der Erhaltung und Nutzung.
Das Gebäude ist bedeutend für Erndtebrück und die Bundesrepublik Deutschland.
Die national-zentrale Aufgabe der Besatzung des Bunkers war es, den Luftraum über
der Bundesrepublik Deutschland zu überwachen und Schutz- sowie Verteidigungs-
maßnahmen aller geeigneter deutscher Militärstandorte zu koordinieren, zu steuern
und gegebenenfalls erforderliche Abwehrmaßnahmen durchzuführen. Die Planungen
der Anlage begannen im Jahr 1957, der Bau im Jahr 1961. Am 24.04.1968 nahm die
fertiggesellte Luftverteidigungsradarstellung den Dienst auf. In der Bundesrepublik
Deutschland wurden die strategischen Atomwaffen der NATO aus Erndtebrück
überwacht und sollten im Einsatzfall von dort geleitet werden. Neben dem lokalen
Radargerät ARES (Aktives Radaruntersuchungsgerät Einsatzführungsdienst) in
Erndtebrück, wurden 17 weitere stationäre militärische Radarsensoren über ganz
Deutschland verteilt und dem Standort Erndtebrück unterstellt.
Am 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit und der Wiedererlangung der
vollen Souveränität, von sowjetischen Militärs der Luftraum der DDR mit der BRD
zusammengeschlossen, so dass sich die Aufgaben des Bunkers ERICH dann, in Zu-
sammenarbeit mit einem Gefechtsstand in Fürstenwalde bei Berlin, auf den ostdeut-
sche Luftraum ausdehnten.
Für die Erhaltung und Nutzung des Bunker-Geländes liegen wissenschaftliche
Gründe hinsichtlich der deutschen und internationalen Geschichte vor, hier ausdrück-
lich für die Epoche des „Kalten Krieges“ von 1949 bis 1989.
Der Bunker dokumentiert mit seiner Lage, seiner Bautechnik und Konstruktion, dem
Raumprogramm mit der Anordnung der Räume im spezifischen Funktionszusam-
menhang und der historischen Ausstattung sowie den zum Betrieb, zur Geländesi-
cherung und zur Tarnung wichtigen Außenanlagen den Stand der Kriegstechnik der
1960er Jahre während des Kalten Krieges, in einer Zeit, in der Lehren aus dem Luft-
krieg und den Atombombenabwürfen im Zweiten Weltkrieg gezogen wurden und so-
wohl Verteidigung als auch atomare Vergeltung gegen die Sowjetunion sichergestellt
werden sollten. Aus dem Konzept und der Bausubstanz, von der Betonstärke über
die Anordnung von Luftschutz-/Sicherheitstüren bis zur maschinellen und elektro-
technischen Ausstattung liefert der Bunker Informationen darüber, mit welchen Be-
drohungen die Erbauer rechneten und mit welchen Sicherheitsvorkehrungen und
Lebenserhaltungssystemen die Erbauer die Einsatzfähigkeit des Gefechtsstands zu
gewährleisten hofften. Die Erhaltung des Bunkers als Primärquelle und anschauli-
ches Vergleichsobjekt für die Erforschung des Bunkerbaus und der Kriegstechnik im
Ost-West-Konflikt ist dringend geboten.
Für die Erhaltung und Nutzung sind aber auch wissenschaftliche Gründe hinsicht-
lich der Regional- und Ortsgeschichte namhaft zu machen. Seit Bestehen des Bun-
deswehrstützpunktes in der Gemeinde Erndtebrück hat dieser erkennbar das Orts-
bild und die Gesellschaft geprägt. So entwickelte sich neben weiteren Kultur- und
Freizeitangeboten auch eine Verbundenheit, die zukünftig durch den Zusatz „Luftwaf-
fenstandort“ auf allen Ortsschilder zum Ausdruck gebracht wird. In der Wohnbebau-
ung zeigt sich ebenfalls die Gegenwart der Bundeswehr, da ein nennenswerter Teil
des Wohnungsbaus auf die Belegschaft des Stützpunktes zugeschnitten wird. Auch
als Wirtschaftsfaktor ist die Hachenberg- Kaserne bis heute ein wichtiger Bestandteil
der Gemeinde. Der Bunker ERICH bezeugt als gebaute Quelle den Ausgangspunkt
dieses wichtigen Teils der Geschichte von Erndtebrück. ….“

Quelle: Gemeinde Erndtebrück, Mitteilungsvorlage 10-333 für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für  Bauen und Gemeindeentwicklung am 5.12.2022

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