Etablierung eines städtebaulichen Denkmalschutzes

für stadtbildprägende Siedlungsbereiche mit überwiegend historischem Bestand. Antrag der Ratsfraktionen der Grünen, der Linken, der FDP, der VOLT und der UWG gemäß §9 der Geschäftsordnung des Rates der Universitätsstadt Siegen zur Sitzung des Ausschusses des Bauausschusses am 02.06.2021, zur nächsten Sitzung des Kulturausschusses und zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 23.06.2021.

„Aus aktuellem Anlass, dem Abbruch des „Deutschen Hauses“ aus rentierlichen Gründen, wird offenbar, dass der Denkmalschutz im Einzelfall nicht geeignet ist, das Siegener Stadtbild vor bedeutenden historischen Verlusten zu schützen.
Das Zentrum der Stadt Siegen wurde im 2. Weltkrieg zu 80% zerstört. Siegen gehört damit zu den am stärksten zerstörten deutschen Städten.
Derzeit sind noch zusammenhängende Reste von Gründerzeitvierteln, etwa auf der Hammerhütte, am Rosterberg, in Straßenzügen am Wellersberg und im Bereich der Bismarckstraße erkennbar.
Hier ist zu vermuten, dass nur einzelne Gebäude so gering überformt sind, dass den Kriterien des Denkmalschutzes für Einzelgebäude entsprochen werden kann.
Die Wahrung bzw. Überlieferung des noch erhaltenen historisch wertvollen Stadtbildes für lebende und kommende Generationen liegt im Interesse der Siegener Öffentlichkeit und muss deswegen dem städtebaulichen Denkmalschutz zugeführt werden.“

„Beschlussvorschlag:
Der Bauauschuss und der Kulturausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum städtebaulichen Denkmalschutz und zum Schutz historischer Bauten und Fassaden (Fassaden- und Ensembleschutz) zu erarbeiten und zum 1. Quartal 2022 den Fachausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Quelle: Stadt Siegen, Ratsinformationssystem, AT 98/2021

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