„Historische Fotos online zu stellen, ist rechtlich betrachtet in vielfacher Hinsicht problematisch. Zum einen ist dies nur zulässig, wenn hierfür entsprechende urheberrechtliche Nutzungsrechte vorliegen oder die Fotos inzwischen gemeinfrei sind. Allerdings unterscheidet das Recht zwischen Fotos als Werken und bloßen „Knipsbildern“, was sich vor allem darauf auswirkt, wie lange Fotos urheberrechtlich geschützt sind. Auf die urheberrechtlichen Fragen bei der Online-Veröffentlichung von Fotos wird im ersten Teil eingegangen.
Sind auf Fotos Personen erkennbar, so sind auch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten zu beachten. In der Regel ist die Online-Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Abgebildeten zulässig. Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen solche Fotos auch ohne ausdrückliche Zustimmung genutzt werden. Hiermit beschäftigt sich der zweite Teil dieser kleinen Handreichung“
Die Publikation wurde von dem Berliner Anwalt Paul Klimpel für die digiS – Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin erstellt.
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