Am 12. Februar 1867 fand die Wahl zum konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes statt. Für den Wahlkreis Siegen-Wittgenstein-Biedenkopf zog Landrat Dörnberg in das Parlament ein:
“ ….. Nachdem sich am 18. August 1866 der Norddeutsche Bund konstituiert hatte, wurde am 12. Februar 1867 die erste allgemeine Reichstagswahl ausgeschrieben, für die allerdings das Dreiklassenwahlrecht maßgebend war. Ihr Ergebnis konnte damit damit nur ein die politische Meinung stark verzerrender Spiegel sein. Bei den auch im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein-Biedenkopf durchgeführten Wahlen war hier zum Abgeordneten für den Reichstag des Norddeutschen Bundes der Landrat Freiherrn von Dörnberg aus Siegen gewählt worden. Auf ihn wurden 11547 Stimmen abgegeben; sein Mitbewerber, der Kreisgerichtsdirektor v. Beughem aus Neuwied, erhielt 5182 Stimmen. Dies geht aus einer am 19.Februar 1867 im Siegener Kreisblatt (früher Intelligenz-Blatt) erschienenen amtlichen Bekanntmachung hervor.
Dieser Wahl war ein wochenlanger Wahlkampf voraufgegangen, der in zahlreichen Veröffentlichungen des Intelligenz-Blattes seinen Niederschlag fand. Jetzt, wo die Wahl vorbei war, hielt es der Königl. Landrat v. Dörnberg für an der Zeit, in bezug auf einige ihm gemachte Vorwürfe eine Art von Rechenschaftsbericht abzulegen …..”
Quelle: Unser Heimtland, Veröffentlichungen aus der Siegener Zeitung, 1967, S. 10: