Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist in diesem Jahr 60 Jahre alt und wird das Jubiläum mit einer Reihe von Aktivitäten feiern. Höhepunkt ist eine gemeinsame Festveranstaltung von LWL und Landschaftsverband Rheinland (LVR) am 2. Oktober in Münster mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Eine Wanderausstellung, die am 8. Mai in Münster startet, will mit 60 Einblicken in die Arbeit des LWL die 60 Jahre des Verbandes beleuchten. Die Ausstellungsorte und weitere Veranstaltungen zum Jubiläum sind auf einer eigenen Seite im Internet (http://www.60.lwl.org) zu finden.
„Wir wollen unsere erfolgreiche Geschichte zeigen – mit allen Veränderungen, die unsere Arbeit für Menschen mit Behinderungen, für Kulturinteressierte, für Jugendliche und psychisch Kranke bestimmt haben. Gleichzeitig blicken wir in die Zukunft, denn die Arbeit an der Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder für die Kulturlandschaft Westfalen-Lippe geht weiter“, so LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch. …..
Die Ausstellung „60 Jahre LWL – 60 Einblicke“ verspricht Einblicke, Rückblicke und Ausblicke. Was ist der LWL? Was macht der LWL heute? Und war der LWL schon immer so? Diese Fragen beantwortet die Sonderausstellung zum 60-jährigen Jubiläum des LWL. Die Ausstellung, die vom 8. Mai bis 6. Juni in der Bürgerhalle des LWL-Landeshauses in Münster zu sehen ist, wandert anschließend durch Kreis- und Rathäuser in ganz Westfalen-Lippe. Von Dienstag, 10.12.2013 bis Freitag, 3.1.2014 ist die Ausstellung im Kreishaus Olpe, Danziger Straße 2, 57462 Olpe, zu sehen
Hintergrund
Als am 12. Mai 1953 der damalige Ministerpräsident Karl Arnold nach jahrelangem politischen Tauziehen die Landschaftsverbandsordnung unterzeichnete, feierten die Westfalen das als einen Sieg der kommunalen Selbstverwaltung über die zentralistische Staatsgewalt des „Bindestrichlandes“ Nordrhein-Westfalen.
1826: Vier Stände tagen mit dem Freiherrn vom Stein
Dass die Westfalen so selbstbewusst ihren Verband verteidigten, lässt sich auch aus der historischen Kontinuität erklären, in der der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) steht. Schon 1823 bekam die preußische Provinz Westfalen ein Stück Selbstverwaltung durch eine Verfassung, die „westfälische Provinzialstände“ vorsah, eine Vertretung der vier Stände (Unmittelbare Reichsstände, Ritterschaft, Städte und Grundbesitzer), die 1826 unter dem Vorsitz des Freiherrn vom Stein zum ersten Mal zusammentrat.
Die Provinzialstände durften Gesetze beraten und begutachten, die Belange der Provinz betrafen, sowie Petitionen und Beschwerden an den König richten. Sie beschäftigten sich z.B. mit dem Landarmenwesen und der Verwaltung der Irren- und Taubstummenanstalten sowie der Provinzial-Feuersozietät. Mit der Provinzialordnung von 1886 wandelte sich der Provinzialverband in einen Kommunalverband, der kulturelle, wirtschaftliche und soziale Aufgaben übernahm und damit den preußischen Staat weiter entlastete. Ein Provinziallandtag aus Vertretern der Kommunen kontrollierte die Arbeit der Verwaltung unter Führung des Landeshauptmanns, wie damals der Chef der Verwaltung hieß.
Die Zeit des Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus beseitigten die NS-Machthaber auf der Basis des Oberpräsidentengesetzes vom Dezember 1933 auch den Parlamentarismus auf Provinzebene und ebneten den Weg für eine monokratisch strukturierte Verwaltung mit dem Oberpräsidenten an der Spitze. Das Gesetz bestimmte den Oberpräsidenten zum Leiter des Provinzialverbandes, garantierte jedoch gleichzeitig die formale organisatorische Selbstständigkeit des Verbandes, da der Oberpräsident den Landeshauptmann als seinen ständigen Stellvertreter mit der „selbstständigen Erledigung“ der laufenden Geschäfte beauftragte. Insbesondere die Jugendhilfe, Fürsorgeerziehung und psychiatrische Versorgung wurden nach rassenhygienischen Grundsätzen ausgerichtet. Leistungen billigte man nur den „erbgesunden, wertvollen Volksgenossen“ zu, sogenannte „Minderwertige“ wurden Opfer der selektiven Erb- und Rassenpflege. Bis 1945 wurden über 3.500 Patienten der Provinzialheilanstalten zwangssterilisiert, fast 6.000 Patienten wurden Opfer der NS-„Euthanasie“-Aktionen. Nach dem Ende des Dritten Reiches löste die britische Militärregierung die Provinzen des Landes Preußen formell auf und bildete 1946 das Land Nordrhein-Westfalen. Die politischen Vertreter Westfalens unterstützten dieses Vorhaben, um auf diese Weise die französischen Pläne zur Ausgliederung des Ruhrgebietes aus Westfalen und der Rheinprovinz zu verhindern.
Nach 1945: „Wir lassen unser Westfalen nicht anknabbern.“
Es war zwar nicht das Verdienst eines einzelnen, dennoch ist die Entstehung des LWL nach dem Zweiten Weltkrieg eng mit Dr. Bernhard Salzmann verbunden. Schon kurz nach Kriegsende am 2. Juni 1945 hatte ihn die britische Militärregierung als Landeshauptmann eingesetzt. Salzmann tat in den folgenden Monaten alles, um die Provinzialverwaltung wieder funktionstüchtig zu machen. Er war es auch, der auf Selbstverwaltung in der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen pochte und sie zäh verteidigte: „Wir lassen unser Westfalen nicht anknabbern.“ Die Anstrengungen mündeten 1953 in den Beschluss des Düsseldorfer Landtages, die Landschaftsverbandsordnung, eine „Verfassung“ der beiden Landschaftsverbände, zu erlassen.
Eckpunkte heute
Nach der Verbandsordnung sind die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, der durch ein Parlament mit 106 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird. Die Mitgliedskörperschaften mit insgesamt 8,3 Millionen Einwohnern wählen die Abgeordneten in die Landschaftsversammlung. In der Zusammensetzung des „Westfalenparlaments“ spiegeln sich die Ergebnisse der Kommunalwahlen wider.
Der LWL bewirtschaftet heute einen Haushalt von 2,8 Milliarden Euro, über 80 Prozent fließen in soziale Aufgaben. Zur Zeit durchleben die beiden Landschaftsverbände – ähnlich wie ihre Mitglieder – die schlimmste Finanzkrise der vergangenen 60 Jahre (siehe unten „Aufgaben: Hilfe für Menschen mit Behinderungen“). Denn die Landschaftsverbände finanzieren sich wesentlich durch eine Art Mitgliedsbeitrag der Kommunen, die Landschaftsumlage.
Beim Landschaftsverband sind 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Fast drei Viertel von ihnen arbeiten in den psychiatrischen Krankenhäusern sowie in Förder- und Pflegeeinrichtungen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung, nur rund drei Prozent dagegen in der Verwaltung. Mit seinen 21 Krankenhäusern, 35 Schulen, 17 Museen und als einer der größten Sozialhilfezahler Deutschlands erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden.
Vergleicht man die Aufgaben des Landschaftsverbandes 1953 mit denen von 2013, so fallen neben der Kontinuität auch Unterschiede auf. Wichtigster Unterschied ist die Ausgliederung des Straßenbaus im Jahr 2001 – damals wurden die Straßenbauabteilungen der beiden Landschaftsverbände nach einem Beschluss des Landtages verstaatlicht und zu einer eigenen Landesbehörde. Dem ging eine harte Auseinandersetzung mit der damaligen Landesregierung voraus, die ursprünglich in einer so genannten Verwaltungsstrukturrefom die Auflösung der regionalen Selbstverwaltung durch die Abschaffung der Landschaftsverbände zum Ziel hatte. Bereits 1975 wurde die Landesplanungsgemeinschaft Westfalen beim LWL aufgelöst. 2008 hat der LWL mit seinem Versorgungsamt (siehe unten) die Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts für Westfalen-Lippe übernommen.
Gesundheit
Gesundheitspflege nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg war in der LWL-Gesundheitspflege Tuberkulose das drängendste Problem. Ende der 1940er Jahre gab es in Westfalen-Lippe fast 80.000 Tbc-Kranke, die der Verband behandeln ließ. Vom Verband bekamen Kranke aber auch Darlehen, damit sie trockene Häuser bauen konnten. Auch die Erholungsfürsorge spielte seinerzeit eine wichtige Rolle. Bis zu 18.000 Menschen jährlich fuhren mit Hilfe des LWL in Erholungsheime.
Die psychiatrischen Einrichtungen, aus denen auch in Westfalen über 6.000 Menschen Opfer der so genannten Euthanasie-Programme wurden, waren nach dem Zweiten Weltkrieg weiterhin im Wesentlichen geschlossene Anstalten. Die „Irren“, wie sie damals noch offiziell hießen, wurden in großen Einrichtungen quasi weggeschlossen. Fortschrittliche therapeutische oder gemeindepsychiatrische Ansätze existierten nur in Ansätzen.
Thema der 70er Jahre: Die Psychiatrie-Reform
Nach der kritischen Bestandaufnahme durch die Psychiatrie-Enquête Mitte der 1970er Jahre hat sich die Situation in den LWL-Kliniken stetig und grundlegend verbessert. Die stationäre Bettenzahl wurde von damals rund 11.000 auf heute etwa 6.500 Betten und Behandlungs-/Betreuungsplätze reduziert, Bettensäle abgeschafft, das Personal aufgestockt, und es wurden neue Einrichtungen zur gemeindenahen psychiatrischen Versorgung der Patienten in den Städten und Kreisen Westfalen-Lippes gegründet.
Das Versorgungsnetz heute
Inzwischen ist in Westfalen ein flächendeckendes Angebot mit mehr als 100 LWL-Einrichtungen entstanden, die mit hoher medizinisch-therapeutischer und pflegerischer Qualität eine wohnortnahe Behandlung von psychisch kranken und behinderten Menschen ermöglichen: Mehr als 200.000 Betroffenen jährlich kommt ein stationärer Klinikaufenthalt, eine teilstationäre Behandlung in einer der 43 Tageskliniken oder eine ambulante Betreuung in einer der 43 Institutsambulanzen des LWL-Psychiatrieverbundes zu Gute.
Heute betreibt der LWL insgesamt 15 allgemeinpsychiatrische Krankenhäuser, darunter elf Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie mit rund 3.200 Betten und Plätzen sowie vier Kliniken für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit rund 500 Betten und Plätzen. Hinzu kommen in sieben LWL-Pflegezentren, zehn LWL-Wohnverbünden sowie in LWL-eigenen Reha-Einrichtungen, Tagesstätten und einer Behindertenwerkstatt weitere gut 2.800 Behandlungsplätze. Im LWL-Psychiatrieverbund arbeiten rund 10.000 der insgesamt 13.000 Menschen beim LWL. Der LWL-Psychiatrieverbund ist auch ein starker Wirtschaftsfaktor: Er erzielt inzwischen einen jährlichen Gesamtumsatz von rund 580 Millionen Euro.
Maßregelvollzug
Von Verwahranstalten zu Fachkliniken
Vorwiegend Verwahrung, kaum Behandlung, kaum Rehabilitation – unter diesen Vorzeichen wurden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter, die wegen mangelnder Schuldfähigkeit nicht zur Haft im Justizvollzug verurteilt werden können, auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch jahrzehntelang in der Psychiatrie untergebracht. Erst die Psychiatrie-Enquête in den 1970er Jahren brachte Neuerungen. Ab Mitte der 1980er Jahre baute der LWL für die forensische Psychiatrie spezielle Fachkliniken auf, die gleichermaßen auf Therapie und Sicherheit ausgerichtet waren. Vorreiter waren die Forensischen Kliniken in Lippstadt-Eickelborn und in Stemwede-Haldem. Später kam das Therapiezentrum im sauerländischen Marsberg hinzu. Der Aufbauprozess verlief nicht immer frei von Krisen.
Steigender Bedarf
Seit Ende der 1990er Jahre hat sich die Patientenzahl im Maßregelvollzug nahezu verdoppelt. Dem anhaltend steigenden Bedarf an gesicherten Plätzen trugen das Land Nordrhein-Westfalen und der LWL mit Beginn des neuen Jahrtausends Rechnung: In Trägerschaft des LWL wurden gegen teils heftigen Widerstand vor Ort neue forensisch-psychiatrische Kliniken nach modernen Sicherheits- und Behandlungsstandards gebaut. 2006 ging die Wilfried-Rasch-Klinik in Dortmund, 2011 die LWL-Klinik Herne in Betrieb. Befristet bis 2016 betreibt der LWL im münsterländischen Rheine eine Übergangseinrichtung für langfristig untergebrachte Patienten, so dass der Verband mittlerweile sechs forensisch-psychiatrische Spezialkliniken verantwortet.
Größter Dienstleister
Mit inzwischen rund 1.200 Patienten bleibt der LWL größter Maßregelvollzugs-Dienstleister in der Region. In den nächsten Jahren könnten weitere Einrichtungen hinzukommen, wenn das Land den LWL zum Träger von Kliniken macht, die es in Lünen, Haltern am See und im münsterländischen Hörstel plant.
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Der Bedarf steigt weiter
Die Hilfen für Menschen mit Behinderungen haben sich zu dem Arbeitsgebiet mit dem größten Anteil am LWL-Gesamthaushalt entwickelt. Rund 1,8 Milliarden Euro jährlich zahlt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe inzwischen an Menschen mit Behinderungen. die in Heimen leben, die in der eigenen Wohnung Unterstützung benötigen und in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Ihre Zahl wird bis weit in die erste Hälfte des 21. Jahrhunderts steigen. Gründe dafür sind der medizinische Fortschritt und die Altersstruktur der Gruppe der behinderten Menschen. Im Schnitt sind sie nämlich erheblich jünger als die übrige Bevölkerung, da durch die Verbrechen in der Nazi-Zeit fast eine ganze Generation behinderter Menschen ausgelöscht wurde. Inzwischen ist, wie in der übrigen Bevölkerung, ihre Lebenserwartung gewachsen. Zudem wächst die Zahl behinderter Kinder seit Jahren stetig an.
Diese Entwicklung bedeutet steigende Ausgaben, die die Mitglieder des Landschaftsverbandes aufbringen müssen. Die äußerst klammen Kommunen können diese Kosten jedoch nicht mehr schultern. LWL und LVR fordern gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Umdenken und eine Beteiligung des Bundes an den Kosten. LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch: „Wir brauchen ein Bundesteilhabegeld für Menschen mit Behinderung.“
Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben
Die LWL-Hauptfürsorgestelle hatte seit den 1920er Jahren die Aufgabe, Kriegsbeschädigte ins Arbeitsleben zurückzuführen und sie vor Kündigung zu schützen. 1974 wurde die Fürsorge für Behinderte auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und umfasste nun alle Schwer-behinderten – unabhängig von der Ursache der Behinderung. Der LWL unterstützt heute rund 100.000 schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz in fast 30.000 Betrieben. In jedem Betrieb müssen fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein. Wenn ein Arbeitgeber die Quote nicht erfüllt, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen, über die das Integrationsamt seine Hilfen finanziert.
Im Verbund mit den örtlichen Fachstellen der Städte und Kreise für behinderte Menschen im Beruf fördert der LWL die Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze. Der Verband Wandte zuletzt rund 26 Millionen Euro für die berufliche Eingliederung von Arbeitnehmern auf. Mit 3,5 Millionen Euro förderte das LWL-Integrationsamt Werkstätten für behinderte Menschen. Mit neun Millionen Euro finanzierte das LWL-Integrationsamt die Integrationsfachdienste, die Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer bei der Eingliederung ins Arbeitsleben unterstützen. Der LWL berät Arbeitgeber und schwer-behinderte Menschen daneben auch mit eigenen Fachkräften, zum Beispiel mit einem technischen und einem psychosozialen Dienst, mit Fachdiensten für hör- und sehbehinderte Menschen sowie einem Dienst für suchtkranke Arbeitnehmer. Mit diesen spezialisierten Fachdiensten gilt der LWL als einer der Vorreiter in Deutschland.
Hilfe für Kriegsopfer und Opfer von Gewalt
Seit 2008 hat der LWL von den ehemaligen Versorgungsämtern Bielefeld, Dortmund, Münster, Soest und Gelsenkirchen die Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts zentral in Münster übernommen. Damit erweiterte der LWL seine Leistungen für die Menschen in Westfalen-Lippe. Kriegsopfer, Opfer einer Gewalttat oder Menschen, die durch eine Impfung oder bei der Ausübung des Dienstes bei der Bundeswehr gesundheitlich geschädigt wurden, haben Anspruch auf Unterstützung. Im Jahr 2012 hat der LWL rund 31.000 betroffene Menschen versorgt. Die Hilfestellungen des LWL-Versorgungsamtes Westfalen umfassen alle notwendigen Leistungen, um die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen. Außerdem trägt der LWL mit einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung dazu bei, dass sich die persönliche Lebenssituation verbessert. Insgesamt hat das LWL-Versorgungsamt hierfür rund 140 Millionen Euro Landesmittel ausgegeben. Das Leistungsspektrum wird ergänzt durch die Angebote der LWL-Hauptfürsorgestelle. Während für die Kriegsopfer heute im Wesentlichen die Hilfen zur stationären Pflege im Heim wichtig sind, geht es bei den anderen Zielgruppen des Sozialen Entschädigungsrechts um umfassendere Hilfen, die z.B. auch die Teilhabe am Arbeitsleben betreffen.
Schulen für behinderte Kinder
Die Vorläufer
Schulen für gehörlose und für blinde Kinder gibt es in Westfalen schon seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie entstanden in Büren (1830), in Langenhorst (1841, heute Münster), in Soest und Petershagen (bis 1932) für gehörlose Kinder sowie in Paderborn (1842) und Soest (1847) für blinde Kinder. An diesen Standorten betreibt der LWL auch heute noch Förderschulen. 1953 – im Gründungsjahr des Landschaftsverbandes – besuchten 198 Schüler die Westfälischen Schulen für Blinde und 464 Schüler die Westfälischen Schulen für Gehörlose. Die 1911 vom preußischen Staat eingeführte Schulpflicht galt lange Jahrzehnte nur für seh- und hörbehinderte Schüler. Für diesen Kreis richtete der Verband nach 1945 weitere Schulen in Dortmund, Bielefeld, Bochum, Gelsenkirchen, Münster und Olpe ein.
Späte Differenzierung
Erst 1966 wurde die Schulpflicht für alle Kinder mit Behinderungen eingeführt, Ende der 1960er Jahre die Einrichtung von zehn Sonderschultypen gesetzlich verankert. In Nordrhein-Westfalen übernahmen die Landschaftsverbände die Trägerschaft aller überregionalen Schulen für sinnesgeschädigte, sprachbehinderte und körperlich gehandicapte Kinder und Jugendliche. Zudem richtete der LWL an seinen kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken Schulen für dort stationär untergebrachte, seelisch erkrankte junge Menschen ein.
Derzeit betreibt der LWL westfalenweit 35 Förderschulen – wie sie seit 2005 heißen – mit rund 6.600 Kindern und Jugendlichen. Sie werden unterrichtet in den vier Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache (Sekundarstufe 1). Die Dortmunder Realschule für Hörgehandicapte sowie das Soester Angebot mit Realschulzweig und Berufskolleg für junge Sehgeschädigte ermöglichen weitergehende Schulabschlüsse und Berufsausbildungen.
Gemeinsam lernen
Seit 1995 können Kinder mit Behinderungen auch Allgemein-/Regelschulen besuchen. Beim gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Gleichaltrigen haben Lehrkräfte aus LWL-Förderschulen im Jahr 2001 475 gehandicapte junge Menschen unterstützt, inzwischen sind es mit 1045 mehr als doppelt so viele. Zusätzlich hilft der LWL Regelschulen bei der Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln. Außerdem bereiten Fachkräfte aus LWL-Förderschulen in-zwischen rund 1.150 hör- oder sehbehinderte Kinder bis sechs Jahre mit gezielter Frühförderung auf ihren späteren Schulbesuch vor. Für seinen Förderschulbereich wendet der LWL jährlich rund 94 Millionen Euro auf.
Auf vielfache Weise beteiligt sich der Schulträger LWL am 2009 mit der UN-Konvention in Gang gesetzten Prozess der (schulischen) Inklusion von Menschen mit Behinderung. Beispiele sind die Planung der regionalen Schulentwicklung zusammen mit anderen Trägern, die Schaffung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung, eine Grundschul-Modellklasse für hörgeschädigte Kinder, das LWL-Beratungshaus in Münster. Der LWL will die bisherige Qualität der Förderung von Kindern mit Handicaps sichern und inklusiv ausgerichtete Schulen schaffen. Bisherige Erfahrungen zeigen aber auch, dass sich Eltern für ihre besonders beeinträchtigten Kinder weiterhin Förderschulen wünschen
Jugend
Von der Fürsorge zur Beratung
Hinter der Fürsorgeerziehung des LWL-Landesjugendamtes stand in den 1950er Jahren noch die Idee, besonders schwierige Kinder und Jugendliche weit weg von „schlechten Einflüssen der Städte“ in abgelegenen Heimen zu erziehen. Heute ist die Heimerziehung nur eine von vielen Möglichkeiten der Hilfen zur Erziehung. Ein passgenaues Angebot von Maßnahmen für jeden Einzelfall ist mittlerweile an der Tagesordnung: von der Beratung zu Hilfen für die ganze Familie über Westfälische Pflegefamilien bis zum Heim. Der Kinderschutz steht dabei immer im Mittelpunkt.
Seit der Gesetzesreform von 1991 hat sich auch der Auftrag des LWL-Landesjugendamtes grundsätzlich verändert. Der LWL unterstützt die 91 Jugendämter der Kommunen und die freien Träger durch Beratung, Fortbildung und Modellprojekte. Das Landesjugendamt hat drei LWL-Jugendheime mit Angeboten der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, ein LWL-Bildungszentrum und ein LWL-Berufskolleg, in dem junge Menschen für die Arbeit in den Bereichen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Motopädie, Heilpädagogik und Offene Ganztagsschule qualifiziert werden.
Als „Anwalt von Kindern, Jugendlichen und Familien“ versteht sich das Landesjugendamt auch bei den rund 7.000 Kindertages- und Jugendeinrichtungen, bei den Jugendzentren und Angeboten für arbeitslose Jugendliche, deren Fachkräfte es berät. Der LWL übernimmt die finanzielle Förderung der Jugendarbeit, der Beratungsstellen und Familienbildungsstätten sowie der Kindertageseinrichtungen in Westfalen-Lippe im Auftrag des Landes NRW. Hier wird intensiv der Ausbau der Kindergärten für Kinder unter drei Jahren vorangetrieben. Zusätzlich hat das LWL-Landesjugendamt Westfalen eigene Förderprogramme, z.B. für die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen oder für mehr politisches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit. Zu den Aufgaben gehört außerdem die Zentrale Adoptionsstelle. Sie berät bei schwierigen Vermittlungen und bei der Adoption ausländischer Kinder.
Frühzeitige Suchtprävention und -hilfe ist die Aufgabe der LWL-Koordinationsstelle Sucht. Dem wachsenden Suchtmittel- und Drogenmissbrauch und der großen Zahl von Abhängigkeitserkrankungen in Westfalen-Lippe begegnet der LWL durch Information, Beratung, Qualifizierung und richtungsweisende, präventive Modellprojekte. Den Service nutzen vor allem die rund 900 Einrichtungen und Initiativen der Suchthilfe in Westfalen-Lippe.
Kultur
Das Aushängeschild des LWL
Die Kultur ist das „Aushängeschild“ des LWL. Die landschaftliche Kulturpflege des LWL ist zwar nach dem Haushaltsvolumen nur ein kleiner Bereich, ihre Wirkung für die kulturelle Vielfalt in der Region ist hoch geschätzt. In den ersten Jahren nach dem Krieg mussten die verstreuten Bestände der Museen zusammengeführt und die Museen wieder aufgebaut werden. In den LWL-Museen wird seitdem die Geschichte, Kunst und Kultur Westfalens umfassend dargestellt.
Zu den ältesten Museen gehören die Museen in Münster: das LWL-Naturkundemuseum und das LWL-Museum für Kunst und Kulturgeschichte, das 2014 mit einem Neubau wieder eröffnet wird. In den 1960er und 1970er Jahren, der „Boom-Zeit“ für neue Museen, setzte sich ein neuer Kulturbegriff durch: „Kultur für alle“ meinte ein breites Spektrum der Kultur, auch der Alltagskultur, die für alle Bevölkerungsschichten zugänglich und verständlich sein sollte. In Westfalen-Lippe verband sich damit zweierlei: Zum einen sollte Kultur nicht nur am Museumsstandort Münster, sondern in ganz Westfalen-Lippe stattfinden. Zum anderen zeigte sich ein anderes Verständnis von Museen, wie die Gründungen der Freilichtmuseen in Hagen (1960) und Detmold (1960) belegen. Sie wurden zu „Wissensspeichern für das Leben des einfachen Volkes“.
Den Ansatz, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen zu zeigen, verfolgte auch die wichtigste Neugründung der 1980er Jahre: das LWL-Industriemuseum mit acht Standorten, darunter das spektakuläre Projekt, die Henrichshütte Hattingen in ein Museum zu verwandeln. Das LWL-Industriemuseum, das LWL-Römermuseum in Haltern, das LWL-Museum für Archäologie in Herne, das LWL-Landesmuseum für Klosterkultur in Lichtenau-Dalheim (Kreis Paderborn) und das TextilWerk Bocholt als ein Standort des LWL-Industriemuseums sind die jüngeren Häuser des Landschaftsverbandes. Zu dem abwechslungsreichen Programm der Museen tragen Dauerausstellungen, Veranstaltungen, museumspädagogische Programme und vor allem zahlreiche Sonderausstellungen bei.
Neben den Museen sind fünf Kulturdienste, das LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte und sechs Kommissionen für die Kultur in Westfalen tätig. Die Kulturdienste beraten und fördern, sichern und erschließen, forschen und vermitteln in den Bereichen Paläontologie und Archäologie, Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur, Archive, Geschichte, Museen und Medien. Das LWL-Institut und die Kommissionen befassen sich mit der westfälischen Landeskunde. Sie erforschen, sammeln und dokumentieren Altertum, Regionalgeschichte, Volkskunde, Mundarten und Namen, Literatur und Geographie. Kulturförderung zur Identitätsbildung der Region spielt beim LWL auch in den Bereichen Theater, Musik, Literatur und bildender Kunst eine große Rolle. So vergibt der LWL beispielsweise Auszeichnungspreise.
Das Projekt „Kultur in Westfalen“ möchte die Kunst und Kultur der Region durch die Bildung einer westfälisch-lippischen Interessensgemeinschaft und durch Einzelprojekte stärken. Der LWL plant gemeinsam mit Partnern den Ausbau von Burg Hülshoff, Geburtshaus der Autorin Annette von Droste-zu-Hüshoff, und von Haus Rüschhaus zu einem Literaturort mit überregionaler Bedeutung.
Bauen, Liegenschaften, Kommunale Versorgungskassen
Hochbau und Umweltschutz, Immobilienverwaltung und Nachrichtentechnik, Betriebsrenten und Beamtenpensionen, Beihilfen und Kindergeld – seit den Anfängen des LWL nach dem Zweiten Weltkrieg verteilte sich all das im Laufe der Zeit, teils wie zum Beispiel der Umweltschutz als neu hinzu gekommene Aufgabe, über viele verschiedene Stellen im Verbandsgefüge.
Anfang 2007 fasste der LWL diese Arbeitsbereiche zusammen, die unter Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsaspekten umorganisiert bzw. neu ausgerichtet wurden. Inzwischen kümmern sich im LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb 125 Beschäftigte um Betrieb und Instandhaltung von westfalenweit insgesamt rund 1.500 Immobilien. Neu für Hauptverwaltungs-, Förderschul- und Kulturgebäude: Der LWL tritt dort als Mieter, der Bau- und Liegen-schaftsbetrieb als Vermieter auf. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind Architekten- und Ingenieurleistungen bei Planung und Umsetzung komplexer Neu-, Um- und Erweiterungs-bauten sowie als Bauherr die organisatorische, finanzielle und terminliche Steuerung bei anspruchsvollen Projekten wie zum Beispiel einem Schul-, Museums- oder Krankenhausneubau.
Mit Fachpersonal des LWL arbeiten die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Sie sind Dienstleister für 1.400 Kommunen und deren Einrichtungen. Diese haben der kvw einen wichtigen Teil ihres Personalgeschäfts, nämlich die Berechnung und Auszahlung von Beamtenpensionen, Beihilfen, Kindergeld, Betriebsrenten und ähnliches, für insgesamt rund 420.000 aktive und ehemalige Beschäftigte anvertraut.
Bis 2000: Der Straßenbau in kommunaler Hand
Das Straßennetz, das die Straßenbauverwaltung des LWL bis zum Jahr 2000 im Auftrag von Land und Bund gebaut hat, erweiterte sich enorm: 1953 waren es 190 Kilometer Autobahnen, 40 Jahre später sind es gut 1 000. Die 60er und 70er Jahre waren die Zeit des Autobahnbaus: 1961 war die A 1 mit der „Ruhrtangente“ bis zum Kamener Kreuz fertig, bis 1981 baute der LWL an der A 43, 1971 wurde das letzte Stück der „Sauerlandlinie“ A 45 eingeweiht, 1978 der letzte Teil des Emscherschnellwegs A 42. Insgesamt betreute der LWL zuletzt rund 11.000 Kilometer Straße. Obwohl Gutachter in einer Anhörung im Landtag den Landschaftsverbänden einen guten und kostengünstigen Straßenbau bescheinigten, beschlossen die Düsseldorfer Abgeordneten, dass der Straßenbau ab 2001 aus den Landschaftsverbänden ausgegliedert und eine neue staatliche Behörde aufgebaut wurde.
Quelle: LWL, Pressemitteilung v. 21.2.13
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